Kontrollierte Wohnungslüftung
Hier finden Sie die Förderbeiträge für Wohnungslüftungen mit Wärmerückgewinnung.
![Illustration von einem Gebäude welche eine kontrollierte Wohnungslüftung symbolisiert.](https://media.bs.ch/fe_nuxt_crop/variables-w-400-h-225/a6a33579b8d404b687c515dd152e94bab36608ae/image.jpg)
Eine kontrollierte Wohnungslüftung regelt die Frischluftzufuhr einer Wohnung, ohne dass dabei die Fenster geöffnet werden müssen. Dank moderner Geräte lässt sich dabei erheblich Heizenergie sparen.
© Guido Köhler
Beitragssatz pauschal
Massnahmen | Beitragssatz |
---|---|
Pro Wohneinheit | max. Fr. 2'400.- |
Allgemeine Förderbeitragsbedingungen
- Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderbeiträge vor Baubeginn ein.
Spezifische Vorgaben
- Sie installieren eine neue Lüftungsanlage in einem bestehenden Gebäude (nicht in einem Neubau).
- Förderbeiträge gibt es nur für Geräte mit Zuluft, Abluft und Wärmerückgewinnung.
- Die Investitionskosten pro Wohneinheit müssen mindestens Fr. 8'000 betragen.
Mögliche zusätzliche Förderbeiträge
- Aktion GEAK Plus: Wenn Sie einen GEAK Plus erstellen lassen, erhalten Sie 500 Franken, auch wenn Sie noch keine Massnahmen umgesetzt haben.
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie (AUE)
Spiegelgasse 15
4051 Basel
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag:
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr