Solaranlagen
Hier finden Sie die Förderbeiträge für Solarkollektoranlagen.
Beitragssätze
Massnahmen | Beitragssatz |
---|---|
Grundbeitrag pro Neuanlage | Fr. 2‘400.- |
Leistungsabhängiger Zusatzbeitrag | Fr. 1’000.- / kW |
Allgemeine Förderbeitragsbedingungen
- Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderbeiträge vor Baubeginn ein.
- Der Förderbeitrag beträgt maximal 40 Prozent Ihrer gesamten Investitionskosten.
Spezifische Vorgaben
- Sie installieren eine neue Solaranlage oder erweitern eine bestehende Anlage auf einem bestehenden Gebäude (kein Ersatz).
- Die Anlage entspricht den Anforderungen gemäss «Erläuterungen zur kollektorliste.ch» 12/2021.
- Solaranlagen sind meldepflichtig. Für Solaranlagen in der Schutzzone und auf Kulturdenkmälern gilt eine Bewilligungspflicht. Die Meldung respektive Unterlagen für das Baugesuch finden Sie auf der Webseite des Bau- und Gastgewerbeinspektorats.
- Die Ausgestaltung von Solaranlagen ist in der Ausführungsbestimmung zur Bau- und Planungsverordnung geregelt.
- Ab 70 kW thermischer Nennleistung muss die Anlage Teil einer erneuerbar betriebenen Heizungsanlage sein, die eine frühere Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt.
Bitte beachten Sie
- Thermische Solaranlagen werden vom Kanton gefördert, Photovoltaik-Anlagen vom Bund. Informationen zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Energie.
Mögliche zusätzliche Förderbeiträge
- Aktion GEAK Plus: Wenn Sie einen GEAK Plus erstellen lassen, erhalten Sie 500 Franken, auch wenn Sie noch keine Massnahmen umgesetzt haben.