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Wärmepumpen

Hier finden Sie die Förderbeiträge für Luft-/Wasser-, Sole-/Wasser- und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen.

Illustration von 2 Häuser mit Wärmepumpen. Innen und aussen aufgestellt.
Mit einer Wärmepumpe wird die Wärme aus dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Luft auf ein nutzbares Temperaturniveau gebracht. Mit einem Teil Strom können bis zu fünf Teile Wärme erzeugt werden.
© Guido Köhler

Beitragssätze

Massnahmen
Beitragssatz ausserhalb Fernwärmegebiet
Beitragssatz innerhalb Fernwärmegebiet
Luft-/Wasser-Wärmepumpe
Fr. 8'000.- + Fr. 250.- / kWth
bis 70 kWth: 
Fr. 4'000.- + Fr. 125.- / kWth
 
 
ab 70 kWth: 
keine Beiträge

Sole-/Wasser- & Wasser-/Wasser-Wärmepumpe

(Erdsonden-Wärmepumpe)

bis 10 kWth: 
max. Fr. 30'000.-
bis 10 kWth: 
max. Fr. 15'000.-
 
ab 10 kWth: 
Fr. 25'500.- / Anlage + Fr. 450.- / kWth
von 10 - 70 kWth: 
Fr. 12'500.- / Anlage + Fr. 225.- / kWth
 
 
ab 70 kWth: 
keine Beiträge

Allgemeine Förderbeitragsbedingungen

  • Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderbeiträge vor Baubeginn ein.
  • Der Förderbeitrag beträgt maximal 40 Prozent Ihrer gesamten Investitionskosten.

Spezifische Vorgaben

  • Die neue Heizung ersetzt eine bestehende Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.
  • Die Anlage kann zusammen mit weiteren erneuerbar betriebenen Heizsystemen eingesetzt werden (z.B. Solaranlage). 
  • Bei der Installation sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und Dimensionierungsgrundlagen gemäss Energieverordnung zu beachten respektive einzuhalten.
  • Förderbeitragsberechtigt sind Anlagen mit thermischer Nennleistung kWth bei Betriebspunkt Luft-/Wasser-Wärmepumpen: A-7/W34, Sole-/Wasser-Wärmepumpen: B0/W34 und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen: W10/W34 nach EN 14825.
  • Der Förderbeitrag wird mit maximal 50Wth installierter Nennleistung pro m2 EBF bemessen.

Bitte beachten Sie

  • Innerhalb des bestehenden und geplanten Fernwärmegebiets (Definition der Gebiete gemäss Teilrichtplan Energie, EnV §60 Abs. 1bis) gibt es für dezentrale Heizungen wie Wärmepumpen halbierte oder gar keine Förderbeiträge. Ausnahmen sind möglich, wenn eine Liegenschaft aus technischen Gründen nicht an die Fernwärme angeschlossen werden kann oder bei ausserordentlichen Anschlusskosten. Ausgenommen sind auch vollständige Anträge auf Förderbeiträge für Wärmepumpen im Fernwärmegebiet, die vor Ablauf der Übergangsfrist am 31. Mai 2025 eingereicht wurden.
  • Wärmepumpen sind zum Teil melde- oder bewilligungspflichtig (siehe unten).

Mögliche zusätzliche Förderbeiträge

  • Aktion GEAK Plus: Wenn Sie einen GEAK Plus erstellen lassen, erhalten Sie 500 Franken, auch wenn Sie noch keine Massnahmen umgesetzt haben. 
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem: Wenn Sie gleichzeitig mit dem Ersatz Ihrer Heizung im ganzen Gebäude ein zentrales hydraulisches Wärmeverteilsystem installieren, erhalten Sie zusätzliche Förderbeiträge.
  • Restwertentschädigung: Falls Sie eine Gasheizung im Zuge der Gasnetzstilllegung ersetzen und bereits von IWB einen Stilllegungstermin erhalten haben, können Sie für Ihre Gasheizung, sofern diese jünger als 20 Jahre alt ist, eine Restwertentschädigung beantragen.

Weitere Informationen und Hilfsmittel

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Wärmepumpen:


Kontakt

Amt für Umwelt und Energie (AUE)

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Spiegelgasse 15
4051 Basel

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag:
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

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