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Baustellenentwässerung und Fassadenreinigung

Welche Vorschriften für die Ableitung von Baustellenabwässern und Abwässern aus Fassadenreinigungen gelten, erfahren Sie hier.

Baustellenabwasser

Baustellenabwässer enthalten oft viele mineralische Feinstoffe. Diese Trübstoffe führen zu unerwünschten Ablagerungen in den Kanalisationsleitungen und belasten Kläranlagen und Gewässer. Beim Arbeiten mit ungebundenem Zement oder frischem Beton fällt stark alkalisches Abwasser mit hohem pH-Wert an. Versickert solches Abwasser im Boden oder wird direkt in ein Gewässer geleitet, werden diese verschmutzt. Die Folge ist meistens ein Fischsterben.

Für die Installation von Baustellen gelten nebst den gesetzlichen Vorgaben auch die Vorschriften der SIA, insbesondere die SIA 431 «Entwässerung von Baustellen». Zudem ist eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Amts für Umwelt und Energie erforderlich. Bitte beachten Sie auch das kantonale Merkblatt «Gewässerschutz auf der Baustelle».

Fassadenreinigung

Bei der Reinigung von Fassaden entsteht Abwasser, welches teils stark verschmutzt ist und vor der Einleitung in die Kanalisation, vorbehandelt werden muss. Grundsätzlich sollte, wann immer möglich, eine Reinigung ohne Chemikalien oder Reinigungsmittel durchgeführt werden. Falls dies nicht zielführend ist, ist das Waschwasser aufzufangen und vorzubehandeln. Bei unversiegelten Flächen in der Umgebung und in Grundwasserschutzzonen ist die Verwendung von Chemikalien oder anderen Reinigungsmitteln verboten. 

Grundsätzlich sind Fassadenreinigungen gemäss den Bestimmungen des gemeinsamen Merkblatts der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie der Malermeisterverbände beider Kantone durchzuführen.


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