Grundwassernutzung, Wasserentnahme und Wasserkraft
Für Grundwassernutzungen, Wasserentnahmen und Wasserkraftanlagen braucht es eine Bewilligung respektive Konzession. Hier finden Sie Erläuterungen und Hilfestellungen, wie vorzugehen ist.
Allgemeine Informationen
Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, Grundwasser oder Quellen benötigen eine Bewilligung oder eine Konzession.
Grundwassernutzung
Für die Grundwassernutzung besteht eine Bewilligungs- und Gebührenpflicht. Die Bewilligung stellt fest, dass kein Einwand gegen die Grundwassernutzung besteht. Sie schafft jedoch keinen klagbaren Anspruch auf den Bezug einer bestimmten Grundwassermenge oder einer bestimmten Grundwasserqualität. In der Wegleitung über die Grundwassernutzung im Kanton Basel-Stadt ist das Bewilligungsverfahren beschrieben.
Die Gebühren gelten die besonderen Vorteile ab, die Nutzende aus dem öffentlichen Gewässer ziehen, und sie tragen einen Teil der Kosten für die Überwachung und den Schutz von öffentlichen Gewässern. Ausserdem verhindern sie eine verschwenderische Wassernutzung.
Die Karte zeigt die Standorte der Grundwasserentnahme- und -rückgabestellen. Durch Anklicken des Standortes können Sie Informationen zum Nutzungszweck (thermische Nutzung und / oder Brauchwasser), zum Objekttyp (Vertikalfilter-, Horizontalfilter-, Schluckbrunnen etc.), zur Förderleistung (Kategorie) und weitere Angaben aufrufen.
In welchen Gebieten kann Grundwasser genutzt werden?
Im Kanton Basel-Stadt kann das Wasser aus Grundwasservorkommen im Kleinbasel sowie in Teilen Grossbasels und Riehens genutzt werden.
Das Grundwasser in den Langen Erlen wird mit wenigen Ausnahmen ausschliesslich für die Trinkwasserversorgung genutzt. Die folgende Karte zeigt die Details dazu.
Frühzeitige Abklärung
Bitte kontaktieren Sie das Amt für Umwelt und Energie frühzeitig, wenn Sie eine Grundwassernutzung in Erwägung ziehen.
Wasserentnahme aus Oberflächengewässern
Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, zum Beispiel für Kühlzwecke, Wärmegewinnung oder Bewässerungsanlagen, sind bewilligungspflichtig.
Bitte kontaktieren Sie das Amt für Umwelt und Energie, Bereich Oberflächengewässer, wenn Sie eine Wasserentnahme in Erwägung ziehen.
Einzig Wasserentnahmen im Rahmen des «Gemeingebrauchs» sind bewilligungsfrei: Für kleine Entnahmen von Hand mit der Giesskanne oder mit einem Eimer muss kein Gesuch eingereicht werden.
Wasserkraft
Die Nutzung der Wasserkraft aus öffentlichen und privaten Gewässern erfordert eine Konzession.
Bitte kontaktieren Sie das Amt für Umwelt und Energie, Bereich Oberflächengewässer, wenn Sie eine Wasserkraftnutzung in Erwägung ziehen.
Die grössten Wasserkraftanlagen im Kanton Basel-Stadt sind das Rheinkraftwerk Birsfelden und das Kraftwerk Riehenteich in den Langen Erlen.
Die Wasserkraft ist eine der bedeutendsten erneuerbaren Energiequellen in der Schweiz und deckt den grössten Teil der Schweizer Stromproduktion ab.
Um die Nutzung von Wasserkraft weiterzuentwickeln und gleichzeitig die Gewässer zu schützen, wurde im Jahr 2014 die «Strategie Wasserkraftnutzung Kanton Basel-Stadt» erarbeitet. 90 Prozent des Potenzials für die Wasserkraftnutzung im Kanton Basel-Stadt ist bereits ausgeschöpft und neue Kraftwerke werden nur dort vorgeschlagen, wo das energetische Potenzial hoch und der ökologische und landschaftliche Wert der Gewässer relativ gering sind.