Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Jugendschutz

Sie sind unter 18 Jahre und beruflich aktiv? Sie möchten wissen, welche Tätigkeiten in Ihrem Alter erlaubt sind und welche nicht? Oder Sie sind ein Unternehmen und möchten sich über den Jugendarbeitsschutz informieren? Kontaktieren Sie uns.

Wir beraten Sie zu folgenden Themen des Jugendarbeitsschutzes:

  • Welche Tätigkeiten sind für Jugendliche erlaubt? Was sind nicht-erlaubte, gefährliche Tätigkeiten? 
  • Welche Arbeitszeiten sind für Jugendliche erlaubt? Sind Nacht- oder Wochenendarbeiten erlaubt?
  • Wann ist eine Bewilligung nötig?

Achtung

Jugendliche (0 bis 15 Jahre) dürfen nur im kulturellen, künstlerischen, sportlichen oder Werbebereich arbeiten.

Unternehmen müssen Jugendliche unter 15 Jahren melden, die bei ihnen arbeiten.

Rechtsberatung

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Jugendschutz auch in der Rechtsberatung.

Rechtsberatung

Gesetzliche Grundlagen


Sonja Bruno
Sachbearbeiterin Bewilligungen
+41 61 267 88 20sonja.bruno@bs.ch

Inhalt aktualisiert