Jugendschutz
Sie sind unter 18 Jahre und beruflich aktiv? Sie möchten wissen, welche Tätigkeiten in Ihrem Alter erlaubt sind und welche nicht? Oder Sie sind ein Unternehmen und möchten sich über den Jugendarbeitsschutz informieren? Kontaktieren Sie uns.
Wir beraten Sie zu folgenden Themen des Jugendarbeitsschutzes:
- Welche Tätigkeiten sind für Jugendliche erlaubt? Was sind nicht-erlaubte, gefährliche Tätigkeiten?
- Welche Arbeitszeiten sind für Jugendliche erlaubt? Sind Nacht- oder Wochenendarbeiten erlaubt?
- Wann ist eine Bewilligung nötig?
Achtung
Jugendliche (0 bis 15 Jahre) dürfen nur im kulturellen, künstlerischen, sportlichen oder Werbebereich arbeiten.
Unternehmen müssen Jugendliche unter 15 Jahren melden, die bei ihnen arbeiten.
Rechtsberatung
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Jugendschutz auch in der Rechtsberatung.
Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsgesetz (ArG)
Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel, vom 13. März 1964
- Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5)
Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz, vom 28. September 2007
- Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche
vom 4. Dezember 2007
- Verordnung des WBF über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung
vom 21. April 2011
Arbeitsinspektorat (AI)
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