Beratungsempfehlungen und Beratungsregeln
Zweck
kostenlose Erstberatung
- Juristinnen und Juristen geben Auskünfte im Arbeitsrecht
- nur für privatrechtliche Anstellungen
(d.h. zwischen privaten Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden).
- öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisse (bspw. Basler-Verkehrsbetriebe, Behörde, Universität, Universitätsspital Basel) : Ombudsstelle Basel-Stadt (www.ombudsstelle.bs.ch; 061 261 60 50).
- Keine Auskünfte bezüglich Arbeitslosenversicherung, berufliche Vorsorge (Pensionskasse) oder sonstiger Sozialversicherungsrecht : Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt oder das Behindertenforum.
Der Ablauf unserer Rechtsauskünfte
Sprache
Die Rechtsberatung erfolgt in Deutsch oder Englisch.
Bei sprachlichen Schwierigkeiten einen Übersetzer oder eine Übersetzerin mitnehmen.
Vorbereitung
- machen Sie sich zuhause Notizen zum Sachverhalt (was ist wann wie warum durch wen geschehen)
- halten Sie sich kurz und präzise
Checkliste Unterlagen, die Sie mitbringen:
- Arbeitsvertrag
- Kündigung
- Mailverkehr
- Briefe
- Lohnabrechnungen
- Zeugnis
Rechtsauskünfte
- Auskünfte erfolgen mündlich
- Sie kennen Ihre nächsten Schritte
- Evtl. müssen wir Sie weiterverweisen (z.B. Behindertenforum)
- Umfangreiche Fälle müssen an Anwälte verwiesen werden
- Anwälte müssen Sie selbst suchen www.akbs.ch
- keine schriftlichen Auskünfte, nur Abgabe von Musterbriefen
- pro Person und Fall nur eine einmalige Rechtsberatung
- wenn sich Situation ändert, ist eine neue Beratung möglich
- Verfassen von Briefen oder Ausfüllen von Dokumenten: Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige (GGG) Wegweiser .(kontakt@ggg-wegweiser.ch; 061 269 97 90).