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Beratungsempfehlungen und Beratungsregeln

Zweck

 kostenlose Erstberatung 

  • Juristinnen und Juristen geben Auskünfte im Arbeitsrecht
  • nur für privatrechtliche Anstellungen

(d.h. zwischen privaten Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden). 

  • öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisse (bspw. Basler-Verkehrsbetriebe, Behörde, Universität, Universitätsspital Basel) : Ombudsstelle Basel-Stadt (www.ombudsstelle.bs.ch; 061 261 60 50). 
  • Keine Auskünfte bezüglich Arbeitslosenversicherung, berufliche Vorsorge (Pensionskasse) oder sonstiger Sozialversicherungsrecht : Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt oder das Behindertenforum.

Der Ablauf unserer Rechtsauskünfte

Sprache

Die Rechtsberatung erfolgt in Deutsch oder Englisch. 

Bei sprachlichen Schwierigkeiten einen Übersetzer oder eine Übersetzerin mitnehmen.

Vorbereitung

  •  machen Sie sich zuhause Notizen zum Sachverhalt (was ist wann wie warum durch wen geschehen)
  • halten Sie sich kurz und präzise

Checkliste Unterlagen, die Sie mitbringen:

  • Arbeitsvertrag
  • Kündigung
  • Mailverkehr
  • Briefe
  • Lohnabrechnungen
  • Zeugnis

Rechtsauskünfte

  • Auskünfte erfolgen mündlich
  • Sie kennen Ihre nächsten Schritte
  • Evtl. müssen wir Sie weiterverweisen (z.B. Behindertenforum)
  • Umfangreiche Fälle müssen an Anwälte verwiesen werden
  • Anwälte müssen Sie selbst suchen www.akbs.ch
  • keine schriftlichen Auskünfte, nur Abgabe von Musterbriefen
  • pro Person und Fall nur eine einmalige Rechtsberatung
  • wenn sich Situation ändert, ist eine neue Beratung möglich
  • Verfassen von Briefen oder Ausfüllen von Dokumenten: Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige (GGG) Wegweiser .(kontakt@ggg-wegweiser.ch; 061 269 97 90).

Inhalt aktualisiert


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