Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Kantonaler Mindestlohn (MiLo)

Was ist aktuelle Höhe des kantonalen Mindestlohns? Für wen gilt der Mindestlohn? Sie möchten sich über die dazugehörige Gesetzeslage informieren? Lesen Sie die unten stehenden Informationen und kontaktieren Sie uns bei Fragen.

Kantonaler Mindestlohn

Der kantonale Mindestlohn gilt im Kanton Basel-Stadt seit dem 1. Juli 2022.

Das Ziel des Mindestlohngesetzes ist, dass der Lohn einer Vollzeitstelle zum Leben reicht.

Höhe des Mindestlohns

Der Mindestlohn wird jedes Jahr angepasst (§3 MiLoG). Personal, das im Stundenlohn angestellt ist, erhält zusätzlich einen Ferienzuschlag von mindestens 8.33 % sowie einen Feiertagszuschlag von 0.39 % für den Bundesfeiertag (1. August).

Höhe des Mindestlohns (nach Jahren)

Für wen gilt der Mindestlohn?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten den Mindestlohn, wenn ihr  Arbeitsort im Kanton Basel-Stadt liegt. Dies ist unabhängig vom Sitz der Firma. 

Wer ausserhalb des Kantons Basel-Stadt arbeitet, bekommt nicht den Basler Mindestlohn. 

Entsandte ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ihren Arbeitsort nicht im Kanton Basel-Stadt. Das Personenfreizügigkeitsabkommen sowie das schweizerische Obligationenrecht verbieten eine Diskriminierung zwischen schweizerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und denjenigen aus der EU/EFTA. Daher muss auch für Entsandte bei Arbeiten im Kanton Basel-Stadt der kantonale Mindestlohn gelten.

In Branchen mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag gilt der kantonale Mindestlohn nicht.

Achtung

Ausnahmen finden Sie im § 2 MiloG (z.B. Praktika)


Gesetzliche Grundlagen

Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)

Inhalt aktualisiert