Kantonaler Mindestlohn (MiLo)
Was ist aktuelle Höhe des kantonalen Mindestlohns? Für wen gilt der Mindestlohn? Sie möchten sich über die dazugehörige Gesetzeslage informieren? Lesen Sie die unten stehenden Informationen und kontaktieren Sie uns bei Fragen.
Kantonaler Mindestlohn
Der kantonale Mindestlohn gilt im Kanton Basel-Stadt seit dem 1. Juli 2022.
Das Ziel des Mindestlohngesetzes ist, dass der Lohn einer Vollzeitstelle zum Leben reicht.
Höhe des Mindestlohns
Der Mindestlohn wird jedes Jahr angepasst (§3 MiLoG). Personal, das im Stundenlohn angestellt ist, erhält zusätzlich einen Ferienzuschlag von mindestens 8.33 % sowie einen Feiertagszuschlag von 0.39 % für den Bundesfeiertag (1. August).
Weitere Informationen zum Mindestlohngesetz (MiLoG) und Mindestlohnverordnung (MiLoV)
Ratschlag und Bericht betreffend Kantonale Volksinitiative „Kein Lohn unter 23.-“ und Gegenvorschlag für ein Gesetz über den kantonalen Mindestlohn (Mindestlohngesetz, MiloG) Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) betreffend Kantonale Volksinitiative «Kein Lohn unter 23.-» und Gegenvorschlag für ein Gesetz über den kantonalen Mindestlohn (Mindestlohngesetz, MiloG) Erläuterungen zur Verordnung über den kantonalen Mindestlohn (MiLoV) (Startet einen Download) Regierungsratsbeschluss über die Inkraftsetzung MiLoG und MiLoV (Startet einen Download)Für wen gilt der Mindestlohn?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten den Mindestlohn, wenn ihr Arbeitsort im Kanton Basel-Stadt liegt. Dies ist unabhängig vom Sitz der Firma.
Wer ausserhalb des Kantons Basel-Stadt arbeitet, bekommt nicht den Basler Mindestlohn.
Entsandte ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ihren Arbeitsort nicht im Kanton Basel-Stadt. Das Personenfreizügigkeitsabkommen sowie das schweizerische Obligationenrecht verbieten eine Diskriminierung zwischen schweizerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und denjenigen aus der EU/EFTA. Daher muss auch für Entsandte bei Arbeiten im Kanton Basel-Stadt der kantonale Mindestlohn gelten.
In Branchen mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag gilt der kantonale Mindestlohn nicht.
Achtung
Ausnahmen finden Sie im § 2 MiloG (z.B. Praktika)
Dokumente
Erhebungsformular_Schnellverfahren.docx (Startet einen Download)Dieses Formular ist im Rahmen der Kontrollen über die Einhaltung des Mindestlohns sowie der orts- und branchenüblichen Löhne auszufüllen. Nach dem Ausfüllen ist es an das Amt für Wirtschaft und Arbeit zurückzuschicken.
Merkblatt FAQ Kantonaler Mindestlohn (Startet einen Download)Kontakt
Team Arbeitsmarktaufsicht
Gesetzliche Grundlagen
Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
Öffnungszeiten
08.00 - 17.00 Uhr