Löhne
In der Schweiz gibt es Mindestlöhne und orts- und branchenübliche Löhne. Erfahren Sie hier, welcher Mindestlohn im Kanton Basel-Stadt gilt. Wollen Sie wissen, wie im Kanton Basel-Stadt die Einhaltung der schweizerischen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrolliert wird? Diese sowie weitere Informationen zu Gesamtarbeitsverträgen und Normalarbeitsverträgen finden Sie hier.
Achtung
Jeder Lohn in der Schweiz muss orts- und branchenüblich sein.
Das heisst: Arbeitnehmende mit der gleichen Funktion in der gleichen Branche müssen am gleichen Arbeitsort ungefähr den gleichen Lohn erhalten.
In der Schweiz gibt es keinen allgemeingültigen Mindestlohn. Mit den folgenden Informationen können Sie den Lohn berechnen, der Ihnen zusteht.
Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (ave GAV)
Kontrollieren Sie unter dem folgenden Link, ob Sie in einer Branche arbeiten, in der ein ave GAV gilt.
Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen (NAV)
Arbeiten Sie mehr als fünf Stunden pro Woche in der Hauswirtschaft?
Kantonaler Mindestlohn (MiLo)
Trifft kein ave GAV oder NAV mit Mindestlöhnen auf Sie zu, gilt für Sie im Kanton Basel-Stadt der kantonale Mindestlohn.
Was ist aktuelle Höhe des kantonalen Mindestlohns? Für wen gilt der Mindestlohn? Sie möchten sich über die dazugehörige Gesetzeslage informieren? Lesen Sie die unten stehenden Informationen und kontaktieren Sie uns bei Fragen.
Weitere Informationen
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