Allgemeines zu Hunden
Im Kanton Basel-Stadt sind über 6 000 Hunde registriert. Die Entscheidung, einen Hund aufzunehmen, ist eine bedeutende Verpflichtung und erfordert sorgfältige Überlegungen. Hier finden Sie Informationen darüber, was Sie berücksichtigen müssen.
Gesetzliche Grundlagen
In der Schweiz herrschen keine einheitlichen Vorgaben in Bezug auf das Halten von Hunden. Es gibt sowohl eidgenössische als auch kantonale Vorschriften und Bestimmungen auf Gemeindeebene. Wenn Sie einen Hund haben oder halten möchten, müssen Sie sich informieren.
Grundsätze
Hunde müssen so gehalten und ausgeführt werden, dass durch sie keine Menschen oder Tiere belästigt oder gefährdet werden.
- Halten Sie Ihren Hund stets unter Kontrolle und rufen Sie ihn rechtzeitig ab. Hundehaltende, welche dies nicht gewährleisten können, dürfen ihre Hunde nicht ableinen. So können Bissunfälle vermieden werden.
- Hunde sollten draussen nicht unbeaufsichtigt angebunden werden (zum Beispiel vor Einkaufsgeschäften).
- Wer Hunde ausführt, beseitigt ihren Kot. Der Hundekot muss mittels Kotbeutel aufgenommen und in Abfallbehältern entsorgt werden. Die Kantonspolizei spricht bei Zuwiderhandlung eine Busse von 100 Franken aus.
Haftpflicht
Alle, die Hunde halten, sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abzuschliessen. Die Versicherung muss rechtzeitig vor Ablauf erneuert werden. Ihr Versicherer gibt Ihnen Auskunft, ob Ihr Hund in Ihrer eigenen Privathaftpflicht miteingeschlossen ist oder nicht.
Leinenpflicht
In diesen Situationen müssen Hunde immer an der kurzen Leine geführt werden, auch wenn nicht ausgeschildert:
- nachts zwischen 22 und 6 Uhr
- in Gastwirtschaftsbetrieben inklusive Gartenwirtschaften und Boulevardrestaurants
- in öffentlichen Verkehrsmitteln
- auf stark frequentierten Strassen und Plätzen
- auf Märkten
- Hündinnen generell während ihrer Läufigkeit
- überall dort, wo Leinenpflichtschilder stehen
Die Kantonspolizei wird bei Zuwiderhandlung eine Busse von 100 Franken aussprechen.
Hundeverbot
Hunde brauchen täglichen Auslauf im Freien. Auch in der Stadt soll dies den Hunden ermöglicht werden. Der Kanton Basel-Stadt bietet zahlreiche Möglichkeiten für Hund und Haltende, damit der Spaziergang zum Vergnügen wird.
An einigen Orten gelten gewisse Bestimmungen wie Leinenpflicht oder Zutrittsverbote. Hunde haben keinen Zutritt
- zu Kinderspielplätzen;
- zu Friedhöfen;
- zu öffentlichen Badestellen;
- zu Lebensmittelgeschäften;
- überall dort, wo ein Hundeverbotsschild steht.
Die Liste mit den Örtlichkeiten, in welchen Hundeverbotsschilder oder Leinenpflichtschilder vorhanden sind finden Sie auf dem Geoportal des Kantons Basel-Stadt.
Die Kantonspolizei wird bei Zuwiderhandlung eine Busse von 100 Franken aussprechen.
Häufig gesucht
Wichtige Informationen über Hunde
Kantonales Veterinäramt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr