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Beiträge für Heizung und Warmwasser

Hier sind alle Fördergegenstände im Bereich Haustechnik aufgeführt. Bei jedem Fördergegenstand finden Sie Angaben zur Höhe der Förderbeiträge.

Rahmenbedingungen für alle Förderbeitragsgesuche

Gesuche immer vor Baubeginn einreichen

Damit ein Antrag auf Förderbeiträge berücksichtigt werden kann, muss dieser in jedem Fall vor Baubeginn eingereicht werden. 

Weitere Rahmenbedingungen

Wichtige Informationen für Ihr Gesuch


Wärmepumpen

Mit einer Wärmepumpe wird die Wärme aus dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Luft auf ein nutzbares Temperaturniveau gebracht. Mit einem Teil Strom können bis zu fünf Teile Wärme erzeugt werden.

Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die als Hauptheizung eingesetzt werden und eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen, sind förderbeitragsberechtigt. Hierbei sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und Dimensionierungsgrundlagen gemäss Energieverordnung zu beachten resp. einzuhalten.

Beitragssätze Wärmepumpen

Massnahmen
Beitragssätze
Luft/Wasser-WP
CHF 8'000.- + CHF 250.- / kW th
Sole/Wasser- & Wasser/Wasser-WP bis 10 kW th
max. CHF 30'000.- (s. Regelung für obere Limite von Förderbeiträgen)
Sole/Wasser- & Wasser/Wasser-WP ab 10 kW th
CHF 25'500.- / Anlage + CHF 450.- /kW th
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem
CHF 3'000.- + CHF 200.- / kW

Bitte beachten Sie:

  • Der Förderbeitrag wird mit maximal 50W th installierter Nennleistung pro m2 EBF (Energiebezugsfläche) bemessen.
  • Die Installation einer Wärmepumpe ist zum Teil melde- bzw. baubewilligungspflichtig. Details finden Sie unter «Heizungsersatz».
Heizungsersatz

Vorgaben und Informationen für Fachpersonen

Hier finden Sie weitere Hilfsmittel und Informationen, die im Zusammenhang mit Wärmepumpen für Sie von Interesse sein können.

Die folgenden Publikationen befassen sich mit guten Lösungen für Wärmepumpen in schwierigen Einbausituationen in der Stadt und mit der Betriebsoptimierung von Wärmepumpen.


Holzheizungen

Automatische Holzheizungen mit Pellets oder Holzhackschnitzeln verwenden einen nachwachsenden Rohstoff und gelten deshalb als klimaneutral. Holz wächst nach und bindet dabei Kohlendioxid, das bei der Verbrennung wieder frei wird.

Eine Automatische Holzheizung ist förderberechtigt, wenn sie als Hauptheizung eigesetzt werden und eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen. Hierbei sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und Dimensionierungsgrundlagen gemäss Energieverordnung einzuhalten.

Beitragssätze Holzheizungen

Massnahmen
Beitragssätze
Dezentrale Einzelpelletfeuerungen
max. CHF 1'000.- (s. Regelung für obere Limite von Förderbeiträgen)
Neuanlagen bis 70 kW
CHF 10'000.- + CHF 200.- / kW th
Neuanlagen von 70 bis 500 kW
CHF 15'000.- + CHF 130.- / kW th
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem
CHF 3'000.- + CHF 200.- / kW

Bitte beachten Sie:

  • Der Förderbeitrag wird mit maximal 50W th installierter Nennleistung pro m2 EBF (Energiebezugsfläche) bemessen.
  • Automatische Holzheizungen sind bewilligungspflichtig. Unterlagen für das Baugesuch finden Sie auf der Website des Bau- und Gastgewerbeinspektorats.
  • Gestützt auf die Effizienzverordnung EnEV muss eine Leistungs- und eine Konformitätserklärung (EU) eingereicht werden, nur so können Beiträge ausbezahlt werden.  
Baubewilligungsverfahren Energieeffizienzverordnung (Startet einen Download) Anleitung: Leistungserklärung - EU (Startet einen Download) Beispiel Leistungserklärung (Startet einen Download) Beispiel Konformitätserklärung (Startet einen Download)

Hier finden Sie weitere Hilfsmittel und Informationen, die im Zusammenhang mit Holzheizungen für Sie von Interesse sein können.


Anschluss an ein Wärmenetz

Wird Wärme aus einem Fernwärmenetz bezogen, die zu mindestens 20 % aus erneuerbaren Quellen oder nicht anders nutzbarer Abwärme besteht, so ist der Anschluss an das Wärmenetz förderbeitragsberechtigt. Typischerweise sind dies das Fernwärmenetz Basel sowie die Fernwärme Riehen. Anschlüsse an rein fossil betriebene Netze sind nicht förderbeitragsberechtigt.

Beitragssätze Anschluss an ein Wärmenetz

Massnahmen
Beitragssätze
Bis 500 kW
CHF 4'000.- + CHF 200.- / kW
Über 500 kW
CHF 54‘000.- + 100.- / kW
Kleine Anlagen mit einer Leistung unter 30 kW
individuelle Beiträge
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem
CHF 3'000.- + CHF 200.- / kW

Bitte beachten Sie:

  • Der Förderbeitrag wird mit maximal 50W th installierter Nennleistung pro m2 EBF (Energiebezugsfläche) bemessen.
  • Für kleine Anlagen mit einer Leistung unter 30 kW können bei hohen bzw. ausserordentlichen Anschlusskosten individuelle Förderbeiträge festgelegt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das Amt für Umwelt und Energie.
Abteilung Energie

Fachkontakte


Neubau / Erweiterung Wärmenetz

Mit dieser Massnahme wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Förderbeiträge für kleinere Wärmeverbünde pauschal berechnet werden können. Es wird jeweils ein Beitrag an das Verteilnetz und an die Wärmeerzeugung berechnet. Die Beiträge gelten sowohl für die Erweiterung bestehender Netze / Erzeugungsanlagen als auch für den Bau neuer Netze.

Beitragssätze Neubau / Erweiterung Wärmenetz

Massnahmen
 
Beitragssatz
Neubau / Erweiterung Wärme- / Anergienetz
 
CHF 40.- /(MWh/Jahr)
Neubau / Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage
Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe > 200 kW
CHF 245.- /(MWh/Jahr)
 
Automatische Holzfeuerung > 300 kW
CHF 80.- /(MWh/Jahr)

IWB bietet umfassende Informationen zu Wärmenetzen und zur Fernwärme an.


Thermische Solaranlagen

Zwei Typen von Solaranlagen werden unterschieden:

  • Thermische Solaranlagen (Sonnenkollektoren), die die Wärme der Sonne direkt zur Warmwassererzeugung und/oder zur Unterstützung der Heizung nutzen.
  • Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen, mit Solarzellen oder Solarmodulen), die Sonnenlicht in Strom umwandeln.

Der Kanton Basel-Stadt unterstützt die Installation von thermischen Solaranlagen mit Förderbeiträgen. Photovoltaik-Anlagen werden mit Förderbeiträgen des Bundes unterstützt.

Mit einer gut platzierten Sonnenkollektoranlage (thermische Solaranlage) auf Ihrem Hausdach können Sie bis zu zwei Drittel der Energie für die Warmwassererwärmung bereitstellen. Dank moderner Technik auch im Winter und bei bedecktem Himmel. Noch mehr Energie sparen Sie, wenn Sie das von der Sonne erwärmte Wasser mit einer kombinierten Lösung auch zum Heizen verwenden.

Beitragssätze thermische Solaranlagen

Massnahmen
Beitragssatz
Grundbeitrag pro Neuanlage
CHF 2‘500.-
Leistungsabhängiger Zusatzbeitrag
CHF 800.- / kW

Bitte beachten Sie:

Solaranlagen sind meldepflichtig. Für Solaranlagen in der Schutzzone und auf Kulturdenkmälern gilt eine Bewilligungspflicht. Die Meldung resp. Unterlagen für das Baugesuch finden Sie auf der Seite des Bau- und Gastgewerbeinspektorats.

Die Ausgestaltung von Solaranlagen ist in § 13 Abs. 1 lit. j ABPV (Ausführungsbestimmung zur Bau- und Planungsverordnung) geregelt.

Baubewilligungsverfahren Gesetzliche Vorgaben Ausgestaltung von Solaranlagen

Hier finden Sie weitere Hilfsmittel und Informationen, die im Zusammenhang mit Solarenergie für Sie von Interesse sein können.


Gesuch stellen

Im Online-Gesuchsportal erfassen Sie Ihren Antrag um Förderbeiträge.


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