Bauakten
Bauplanarchiv
Im Archiv des Bau- und Gastgewerbeinspektorats werden unsere Fälle mit den entsprechenden Dokumenten aufbewahrt. Ein besonderer Quellenbestand sind die Unterlagen der Baubegehren, insbesondere die Baupläne. Seit 1862 müssen im Kanton Basel-Stadt die Baupläne der privaten und öffentlichen Hochbauten baupolizeilich geprüft und genehmigt werden. Diese Prüfung erfolgt durch uns. Einen Satz der geprüften Pläne händigen wir der verantwortlichen Fachperson bzw. dem Bauherrn aus; einen weiteren Satz bewahren wir zu Dokumentationszwecken auf. Die Baubegehren von 2001 bis heute archivieren wir bei uns. Unser Bauplanarchiv nimmt mittlerweile über 750 Laufmeter ein und umfasst über 26'561 Begehrensdossier und 8'395 Meldeverfahren.
Die Pläne sämtlicher bewilligungspflichtigen Neu- und Umbauten von 1862 bis 2000 lagern im Staatsarchiv und sind nach Strassennamen abgelegt. Separat sind die Baubegehren zu technischen Anlagen (Lifte, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen u.a.) der Jahre 1931 bis 2000 abgelegt. Vor 1931 und ab 2001 sind die Pläne zu technischen Anlagen Bestandteil der ordentlichen Baubegehren. Der Umfang des Bauplanarchivs im Staatsarchiv beträgt zurzeit über einen Laufkilometer und umfasst über eine Million Einheiten. Für mehr Informationen klicken Sie auf Bauplanarchiv des Staatsarchivs.
Ausleihe von Akten aus den Jahren 2001 bis heute
Möchten Sie Bauakten, die bei uns lagern, ausleihen? Sie können das über die untenstehende Dienstleitung buchen oder telefonisch bei unserer Administration einen Termin vereinbaren.
Wenn Sie Grundeigentümerin oder Grundeigentümer sind, haben Sie generell das Recht, in die Archivakten Ihrer Liegenschaft Einsicht zu nehmen und diese auszuleihen. Sie müssen dazu einen Ausweis (ID oder Pass) vorlegen. Wenn Sie nicht Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer sind, brauchen Sie eine entsprechende Vollmacht der Grundeigentümerschaft.
Die Ausleihe von Bauplänen aus den Jahren 2001 bis heute ist unentgeltlich. Werden die Pläne nicht bis zum Ablauf der Ausleihfrist zurückgegeben, so wird nach Ablauf der in der Mahnung angesetzten Nachfrist eine Gebühr von CHF 500 pro Plan erhoben. Für verlorene und beschädigte Akten ist Schadenersatz zu leisten.
Ausleihe von Bauplänen vor 2001
Die Ausleihe von älteren Akten (1862 bis 2000) wird vom Staatsarchiv geregelt und ist kostenpflichtig. Die Pläne müssen auch dort abgeholt werden. Alle Informationen und Formulare dazu finden Sie auf folgender Webseite. Hier geht es zur Bauplanausgabe des Staatsarchivs.