Bauberatung durch die Kantonale Denkmalpflege
Das Ressort Bauberatung der Kantonalen Denkmalpflege begleitet und koordiniert Unterhalts- oder Instandsetzungsmassnahmen sowie Veränderungen und Umbauten an schützenswerten Bauobjekten. Das betreute Spektrum reicht von kleinen Reparaturmassnahmen an einem eingetragenen Denkmal bis zu umfangreichen Umnutzungsprojekten ganzer Gebäudeensembles.
Schutzkategorien und Vorgehen bei baulichen Eingriffen
Welcher bauliche Eingriff an einem Objekt auch immer geplant ist: Die Kenntnis der Rahmenbedingungen und des entsprechenden Vorgehens ist dabei wesentlich. Handelt es sich vielleicht um ein schützenswertes Objekt oder gar ein eingetragenes Denkmal, das den Einbezug der Denkmalpflege erfordert? – Alle wichtigen Informationen zu den Schutzkategorien und dem entsprechenden Vorgehen bei baulichen Eingriffen finden Sie im Themenbereich auf der Seite «Mein Haus – ein Baudenkmal?».
Kompetenzzentrum Denkmalpflege
Durch frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Denkmalpflege können Bauherren und Architekten sich über die wichtigsten Rahmenbedingungen orientieren und eine erste Beurteilung des geplanten Vorhabens einholen. Die Denkmalpflege steht ihnen dabei mit grosser Fachkompetenz im Umgang mit historischen Bauten beratend zur Verfügung und kann auch zum Thema Denkmalsubventionen informieren.
Nach Abklärung der Art des Bewilligungsverfahrens beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat BGI und der Erteilung der Baubewilligung kann die Ausführung des Vorhabens beginnen. Der Bauablauf und die jeweiligen Arbeitsschritte werden von der Denkmalpflege begleitet.
Ihre Ansprechpersonen beim Ressort Bauberatung der Denkmalpflege
Gebiet 6: Dirk Schmid – Anwesenheit: Mo–Mi, Fr
Auf MapBS finden Sie per Klick in das entsprechende Gebiet Ihre Ansprechperson aus dem Ressort Bauberatung:
Denkmalsubventionen
Restaurierungsmassnahmen an Denkmälern können mit staatlichen Denkmalsubventionen unterstützt werden. Entsprechende Anfragen sind an die Denkmalpflege zu richten, die sie prüft bzw. an die beschlussfassende Kommission für Denkmalsubventionen weiterleitet.
Geplante Eingriffe, für die eine Subventionierung beantragt werden soll, sind vor dem Einreichen des Gesuchs mit der Denkmalpflege zu besprechen.
Zu berücksichtigen ist Folgendes: Soll ein Bauvorhaben subventioniert werden, so darf mit den baulichen Eingriffen erst dann begonnen werden, wenn der Beschluss der Kommission zum Gesuch vorliegt (siehe Gesetz über den Denkmalschutz [DSchG, SG 497.100], §§ 11 und 12). Es sind daher für die Planung des Baubeginns die Fristen für die Bearbeitung des Gesuchs zu berücksichtigen. Entsprechende Merkblätter können bei der Kantonalen Denkmalpflege (Zuständigkeit: Stefan Häberli) bezogen werden.
Wo Sie weitere Informationen erhalten
Amtsstellen und Institutionen
Amt für Umwelt und Energie (AUE)Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
Archäologische Bodenforschung Basel-Stadt
Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI)
Bauplanausgabe (Staatsarchiv Basel-Stadt)
Dorfbildkommission (Bettingen) Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Basel-Stadt (Pro Infirmis) Gebäudeversicherung Basel-Stadt Ortsbildkommission (Riehen) Staatsarchiv Basel-Stadt
Stadtbildkommission (Basel) Stadtgärtnerei
Kontakt
Kantonale Denkmalpflege
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8.00-12.00 / 14.00-17.00