Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

S3 Verkehrsintensive Einrichtungen

S3.1 Dienstleistungs-, Verkaufs- und Freizeitanlagen

Ausgangslage

Als verkehrsintensive Einrichtungen werden im Richtplan Einkaufszentren, Fachmärkte und Freizeiteinrichtungen bezeichnet, die in Form von Einzelobjekten oder als Anlagen mit räumlich und erschliessungstechnisch zusammenhängenden Gebäudekomplexen ausgebildet sind und die mehr als 2’000 Fahrten des motorisierten Individualverkehrs pro Tag erzeugen.

Als verkehrsintensive Einrichtungen auf Kantonsgebiet gelten zurzeit folgende vier Standorte, die in der Richtplankarte als Ausgangslage eingetragen sind:

  • Dreispitz Nord; Einkaufszentrum
  • St. Jakob; Freizeiteinrichtungen (Stadien) und Einkaufszentrum
  • Stücki; Einkaufs- und Freizeitzentrum
  • Bahnhof SBB; Spezialfall: Einkaufszentrum in Form von Sekundärnutzungen des Bahnhofsgebäudes mitsamt Einzugsbereich

Die grossflächigen wirtschaftlichen Schwerpunktgebiete wie Novartis und Roche sowie der Campus Gesundheit USB und die universitären Einrichtungen im Umfeld erzeugen zu Spitzenzeiten ebenfalls viel Verkehr. Die mit diesen Gebieten verbundene Belastung des Stadt­gebietes durch den motorisierten Individualverkehr wird via Parkplatzverordnung und/oder Bebauungspläne ge­regelt. Vorgaben an die Nutzungsplanung sind unter S2.1 Schwerpunkte Arbeiten und S4.3 Spitalbauten formuliert.

In den letzten Jahren sind vor allem Shoppingcenter und Fachmärkte an der städtischen Peripherie entstanden, wei­tere sind bereits beschlossen. Die Entwicklung in diesem Bereich ist sehr dynamisch. Verkehrsintensive Einrichtungen lösen (über-)regionale Verkehrsströme aus, die – ähnlich wie der Pendler- und Freizeitverkehr – die Umwelt be­lasten.

In Basel-Stadt ist die Ansiedlung von verkehrsintensiven Einrichtungen nicht losgelöst von der Expansion des Detailhandels aus dem Zentrum heraus zu verstehen. Es droht ein Strukturwandel, der die Attraktivität vieler Städte unter Druck setzt («Dezentralisierung der Zentralität»). Das Verschwinden von vor allem kleinen Läden schädigt die Anziehungskraft der Innenstadt als lebendiges Zentrum (vgl. S2.4 Ortszentren).

Zielsetzungen

Bei dieser auch für das lokale Gewerbe wesentlichen Entwicklung muss der Stadtkanton vor allem darauf achten, dass sowohl günstige Voraussetzungen für die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sichergestellt bleiben (s. RPG Art. 3 Abs. 3) als auch sämtliche Entwicklungen gefördert werden, die die Qua­lität im Zentrum erhöhen.

Da verkehrsintensive Einrichtungen in verschiedenen Zonen zugelassen sind, sind – vor allem zur Aufrechterhaltung des Verkehrssystems, zur Sicherung der Lufthygiene und zur Vermeidung der Lärmbelastung – Standortkriterien zu definieren.

Das «periphere Einkaufen» wird nicht unterstützt, damit die einhergehende Belastung durch den motorisierten Individualverkehr die erwünschte hohe Qualität für das Wohnen und Arbeiten nicht massgeblich beeinträchtigt. Entsprechend sind Standortkriterien un­ter den Planungsgrundsätzen formuliert.

Die raum- und umweltrelevanten Belange sind durch Integration von Fahrtenmodellen (Fahrtenbeschränkungen) in die Bebauungspläne sicherzustellen (BPG §75a). In den Bebauungsplänen ist unter anderem auch aufzuzeigen, wie die Einrichtungen mit dem ÖV und dem Fuss- und Veloverkehr sehr gut und attraktiv erschlossen werden. Wo gesetzlich notwendig, sind diese in Verbindung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aufzustellen (s. USG Art. 9f, UVPV, USG BS §47 und UVPV BS). Weitere Bedingungen sind die Ausbildung guter städtebaulicher Qualität und die Integration in den städtischen Kontext.

Aufgrund der Standortkriterien können zum aktuellen Zeitpunkt im Richtplan zwei Standorte, an denen neue Einkaufs­zentren, Fachmärkte und Freizeiteinrichtungen entstehen können, bezeichnet werden:

  • Gebiet Bahnhof St. Johann
  • Gebiet Badischer Bahnhof

Strategie / ST
 5 und 11

Leitsätze
10, 182227, 43, 46 und 47

Planungsgrundsätze

A. Als verkehrsintensive Einrichtungen gelten im Richtplan Dienstleistungs-, Verkaufs- oder Freizeitanlagen, die in Form von Einzelobjekten oder als Anlagen mit räumlich und erschliessungstechnisch zusammenhängenden Gebäudekomplexen ausgebildet sind und die mehr als 2’000 Fahrten des motorisierten Individualverkehrs pro Tag erzeugen.

B. Verkehrsintensive Einrichtungen finden ihren Standort

  • im Siedlungsgebiet (Baugebiet); bis auf 50m Nähe zu Wohngebieten (reine Wohngebiete und Wohngebiete mit Anteil 1 Geschoss Arbeiten);
  • im ÖV-Einzugsgebiet der Güteklasse A;
  • im Einzugsgebiet von Knoten der Hochleistungsstrassen, Radius 750m;
  • an Hauptverkehrsstrassen (Kantonsstrassen); jeweils 50m in Seitenstrassen erweitert (Einzugsgebiet);
  • wenn gesichert ist, dass Gefahren von benachbarten Anlagen und Betrieben, die ein Störfallrisiko aufweisen, gebannt sind;
  • in Gebieten, welche sehr gut für den Fuss- und Veloverkehr erschlossen sind.

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Nr. Massnahme
Koordinationsstand
a) Gebiet Bahnhof St. Johann
Vororientierung
b) Gebiet Badischer Bahnhof
Vororientierung