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VE2 Entsorgung

VE2.1 Abwasserableitung, Abwasserreinigung

Abwasserableitung

Das Abwasserableitungsnetz ist so zu betreiben, dass das verschmutzte Abwasser des Kantons und der angeschlossenen Gemeinden ohne Belastung des Grundwassers abgeleitet wird. Bei Störfällen können wassergefährdende oder explosive Stoffe via öffentliche Kanalisation in die Abwasserreinigungsanlagen gelangen und grossen Schaden anrichten. Wassergefährdende Stoffe sollen daher möglichst zurückgehalten, separat aufgefangen und umweltgerecht entsorgt werden, um die Gewässer und die Biologie von Abwasserreinigungsanlagen zu schützen. Explosive Stoffe müssen so schnell als möglich aus dem Kanalnetz ausgeschleust werden, um eine Gefährdung der Bevölkerung sowie eine Schädigung des Entwässerungssystems durch Explosionen oder Verpuffungen zu minimieren.

Abwasserreinigung

Die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Basel (in Kleinhüningen) reinigt das Abwasser des Kantons, einzelner Gemeinden aus dem Kanton Basel-Landschaft und der deutschen Gemeinde Inzlingen. Das Abwasserableitungsnetz wird grösstenteils als Mischsystem betrieben (Ableitung von verunreinigtem Abwasser und Regenabwasser). Bei Regenereignissen vermag die ARA nicht die gesamte Wassermenge aufzunehmen, weshalb überschüssiges Mischwasser via Regenentlastung direkt in die verschiedenen Vorfluter abgeleitet wird. Um diese Menge zu minimieren und um die gesetzlichen Einleitbedingungen einhalten zu können, baute der Kanton vor der ARA ein Mischwasserrückhaltebecken. Gleichzeitig dient das Becken auch dem Rückhalt von Havarien mit wassergefährdenden Stoffen, die im Einzugsgebiet der ARA in die Kanalisation gelangen.

Verbesserung der Reinigungsleistung der ARA Basel

Die ARA Basel kann die gesetzlich vorgeschriebene Reinigungsleistung nicht immer einhalten. Darüber hinaus verfügt die Anlage über keine Nitrifikations-/ Denitrifikationsstufe, so dass sie derzeit den gesamten Stickstoff in den Rhein leitet. Damit steht die ARA Basel im internationalen Vergleich schlecht da. Nahezu alle Kläranlagen am Rhein im europäischen Raum verfügen über eine Stickstoffeliminationsstufe.
Zur notwendigen Verbesserung der Reinigungsleistung ist die technische Ausrüstung der ARA dem Stand der Technik anzupassen.
Die technische Verbesserung und die Aufrüstung mit einer Stickstoffeliminationsanlage und einer Anlage zur Elimination von Mikroverunreinigungen befinden sich derzeit in der Vorplanung. Das grosse Projekt bedingt eine sorgfältige Datenbeschaffung und eine umsichtige Planung.
Für den Bau einer Stickstoffeliminationsstufe sind zusätzliche Reinigungsbecken erforderlich. Da die notwendigen baulichen Massnahmen einen beträchtlichen Platzbedarf erfordern, besitzt die ProRheno AG als Betreibergesellschaft der Kläranlage eine Option auf den Kauf des an ihr Grundstück angrenzenden ehemaligen Gaswerkareals.
 

Strategie / ST
Keine

Leitsätze
59, 60 und 61

Planungsgrundsätze / Planungsanweisungen

  1. Für den Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und des Entwässerungssystems vor den Auswirkungen von Havarien passt der Kanton die Abwasseranlagen an und ergänzt sie. Die Massnahmen sind im Rahmen eines regionalen Havariekonzeptes mit den betroffenen Behörden des Kantons Basel-Landschaft zu koordinieren.
  2. Der Kanton wirkt darauf hin, dass die ARA Basel mit einer Nitrifikations-/Denitrifikationsstufe aufgerüstet und so angepasst wird, dass sie jederzeit die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte für die Einleitung in ein Gewässer einhalten kann und dem Stand der Technik entspricht.
    Beim Ausbau der Anlage wird den Flächenbedürfnissen der Hafenlogistik im Raum Kleinhüningen zur Kompensation für mittel-/langfristige Transformationsschritte von der Hafen- in Richtung Stadtentwicklung so weit wie möglich Rechnung getragen.

VE2.2 Abfall

Abfallvermeidung und Ressourcenschonung

Der Kanton Basel-Stadt fördert die Abfallvermeidung und den effizienten Umgang mit Ressourcen. Er beugt den durch Einwegmaterialien verursachten Litteringproblemen vor.
Der Kanton Basel-Stadt führt mit den Grossverteilern, McDonalds und dem Gewerbeverband Basel-Stadt Litteringgespräche, um gemeinsame Massnahmen zur Litteringbekämpfung und Ressourcenschonung zu planen und umzusetzen. Die Pflicht zur flächendeckenden Verwendung von Mehrweggeschirr an öffentlichen Veranstaltungen wird schrittweise eingeführt.

Erfassung und Nutzung der Wertstoffe

Seit Einführung der verursachergerechten Abfallgebühren sind die in Haushalten separat gesammelten und dem Recycling zugeführten Wertstoffmengen sukzessive angestiegen. Auch Industrie und Gewerbe erfassen in ihren Betrieben grosse Wertstoffmengen und führen sie über private Kanäle dem Recycling zu.
Der Kanton betreibt zwei Recyclingparks und prüft einen dritten Standort, an welchen Abfälle und Wertstoffe im Bringsystem entgegengenommen werden. Im Bestreben, die Recyclingmengen weiter zu erhöhen, soll dieses System in Zukunft, u.a. auch in Zusammenarbeit mit den Verkaufsstellen, ausgebaut werden. Als Option besteht die Möglichkeit, mobile Recyclingparks zu betreiben.

Recyclingpotenziale in der Bauwirtschaft (Abbruch und Aushub)

Die erheblichsten Recyclingpotenziale bestehen in der Bauwirtschaft. Der Kanton fördert deshalb das System des geordneten Gebäuderückbaus, bei welchem die Wertstoffe sortenrein anfallen und dadurch für das Recycling eine gute Qualität aufweisen.
Handlungsbedarf besteht hinsichtlich der Nutzung von Sekundärbaustoffen (z. B. Recyclingbeton). Hier gilt es, die Akzeptanz zu verbessern und dafür zu sorgen, dass das entsprechende Recyclinggut im Kanton vermehrte Anwendung findet.

Umweltverträgliche Behandlung der nicht vermeid- und verwertbaren Abfäll

Im Bereich der Abfallverbrennung bestehen im Kanton ausreichende Kapazitäten. Grösstenteils decken die Anlagen regionale (Kehrichtverbrennungsanlage KVA Basel, ProRheno AG) oder wie der regionale Sondermüllofen (RSMVA) gar nationale Einzugsgebiete ab. Die kantonale Abfallplanung ist regional ausgerichtet und ist auf partnerschaftlich ausgehandelte Kooperationslösungen mit den benachbarten Gebietskörperschaften angewiesen; dies einerseits aufgrund des Einzugsgebietes der KVA, andererseits wegen mangelndem Raum im städtischen Gebiet sowohl für die Ablagerung von deponiefähigen Abfällen als auch für die betreffenden Anlagen.

Entsorgungsnähe und ökologisch optimierte Transporte

Durch den Transport von Abfällen werden Ressourcen verbraucht und Abgase freigesetzt. In Quartieren mit entsprechendem Durchgangsverkehr bestehen dadurch erhöhte Belastungen durch Staub, Schadstoffe und Lärm, die sich negativ auf die Wohnqualität auswirken. Die Abfalltransporte sollen deshalb minimiert und nach dem Prinzip der Entsorgungsnähe organisiert werden. Als umweltfreundliche Varianten sind zudem Bahntransporte anzustreben. Bei Abfall- und Wertstoffexporten spielt die Rheinschifffahrt, als ökologisch vorteilhafte Transportvariante, eine zentrale Rolle. Hier gilt es im Rheinhafen die Kapazitäten für Lager- und Umschlagplätze zu sichern und im Hinblick auf zukünftige Deponiesanierungen in der Schweiz (Kölliken, Bonfol etc.) gegebenenfalls weiter auszubauen.
Die Bereitstellung von Haushaltskehricht in Abfallsäcken auf Allmend soll mittelfristig durch ein flächendeckendes Abfall-Containersystem (Rollcontainer) abgelöst werden, das eine mechanische Entleerung zulässt und bei dem der Hauskehricht zeitlich möglichst unabhängig entsorgt werden kann. Unterflurcontainer kommen an städtebaulich geeigneten Orten zum Einsatz. Die Gehdistanzen sollen dabei zumutbar sein und ein Mindestmass an sozialer Kontrolle soll Missbrauch in Grenzen halten.

Strategie / ST
Keine

Leitsätze
62, 63, 64 und 65

Planungsgrundsätze / Planungsanweisungen

  1. Im Hinblick auf eine ressourceneffiziente und nachhaltige Abfallwirtschaft und die Entsorgungssicherheit fördert der Kanton den schonenden Umgang mit den nicht erneuerbaren Ressourcen; Stoffkreisläufe werden soweit ökologisch sinnvoll geschlossen und die in Abfällen enthaltene Energie wird weitgehend genutzt. Nicht vermeidbare oder unverwertbare Abfälle werden auf umweltverträgliche Weise entsorgt; bei Transporten gilt das Prinzip der Entsorgungsnähe.
  2. Der Kanton wirkt darauf hin,
    • mittels Änderung der kantonalen Abfallverordnung und anderen Massnahmen das Littering einzudämmen;
    • Sammelstellen für Wertstoffe und Textilien sowie Kompostierplätze im notwendigen Mass bereitzustellen und diese in das städtische Umfeld einzupassen - unter Einbezug von Flächen bei grossen Wohnüberbauungen;
    • die Bereitstellung von Haushaltskehricht unter Wahrung des Verursacherprinzips vermehrt in Containern für Mehrfamilienhäuser zu ermöglichen;
    • die Bereitstellung von Recyclinghöfen eventuell zusammen mit den Verkaufsstellen zu koordinieren, gegebenenfalls unter Verwendung mobiler Systeme;
    • mit einer Richtlinie für kantonale Bauvorhaben (inkl. Tiefbau) das Recycling zu regeln;
    • die kantonale Abfallplanung (inkl. Deponieplanung) mit den Partnern der KVA Basel und den Behörden der benachbarten Gebietskörperschaften zu koordinieren;
    • organische Abfälle aus der Nahrungsmittelbranche und aus Restaurantküchen soweit möglich in die neuen Vergärungsanlagen umzuleiten;
    • für organische Küchenabfälle aus Haushalten die Sammlung und Vergärung unter ökologischen Gesichtspunkten im Vergleich zur dezentralen Kompostierung zu prüfen.
  3. Im Hinblick auf eine künftige Zunahme der Abfall- und Wertstoffexporte über die Rheinschifffahrt werden im Hafen ausreichende Lager- und Umschlagkapazitäten geschaffen (Zusammenarbeit mit den Schweizerischen Rheinhäfen und den Behörden des Kantons Basel-Landschaft).

VE2.3 Altlasten

Ausgangslage

Das Bundesgesetz über den Umweltschutz verpflichtet die Kantone, einen Kataster der belasteten Standorte zu erstellen. Darin werden ausschliesslich Standorte eingetragen, die definitiv oder mit grosser Wahrscheinlichkeit belastet sind. Der Kataster der belasteten Standorte ist öffentlich zugänglich und dient der Information der Bevölkerung und den Behörden als Planungs- und Vollzugsinstrument. Bei der Erstellung des Katasters werden tiefreichende Verunreinigungen des Untergrundes, welche das Grundwasser beeinträchtigen, identifiziert und in der Folge saniert. Damit soll der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen sichergestellt werden. Neben dem Schutz des Grundwassers dient der Kataster auch der Information des Bauherrn über die Entsorgung von verschmutztem Aushub bei Bauprojekten. Damit soll das Verschleppen von Belastungen und die Gefährdung anderer Umweltgüter verhindert werden.

Im Kanton Basel-Stadt wurden ursprünglich 4'000 Standorte wegen Verdachts auf Altlasten in den behördeninternen Altlasten-Verdachtsflächenplan aufgenommen. Von den 4'000 Standorten konnten bis Ende 2011 bereits 3'400 Standorte abschliessend bewertet werden, wobei 380 in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen wurden und die anderen definitiv aus dem Altlasten-Verdachtsflächenplan entlassen werden konnten. Bewertet wurden bisher sämtliche Deponie- und Unfallstandorte. Auch die Untersuchungen der grossen Chemieareale sind abgeschlossen. Einzelne Standorte wurden saniert, einzelne werden regelmässig überwacht. Bei den restlichen Verdachtsflächen wird in den kommenden Jahren der Verdacht auf eine Belastung bzw. die Aufnahme in den definitiven Kataster der belasteten Standorte abgeklärt.

Seit 2004 werden systematisch auch die Standorte kleinerer und mittlerer Betriebe geprüft, bei denen aufgrund früherer Tätigkeiten mit Umweltbelastungen gerechnet werden muss. Die Überprüfung der meisten Branchen ist abgeschlossen. Noch offen sind Teile der Bereiche Textilgewerbe, Elektrotechnik, Verkehr und Nahrungsmittel.

Ziel

In den nächsten Jahren werden die restlichen belastungsrelevanten Branchen bewertet und die relevanten Standorte in den Kataster der belasteten Standorte aufgenommen. Der Kataster wird monatlich ergänzt und ist seit Ende 2008 im Internet öffentlich zugänglich.

Bereits heute dienen der Altlasten-Verdachtsflächenplan und der Kataster der belasteten Standorte zur Beurteilung von Zonenplanmutationen und Baugesuchen. So wird z.B. bei Bauvorhaben, bei denen mit belastetem Aushub gerechnet werden muss, mit Auflagen sichergestellt, dass eine umweltgerechte Abfallentsorgung stattfindet. In begründeten Fällen wird eine Untersuchung des Untergrundes vor Baubeginn angeordnet.

Strategie / ST
Keine

Leitsätze
66

Planungsgrundsätze / Planungsanweisungen

  1. Der Kanton erfasst flächendeckend belastete Betriebsstandorte, auf denen mit umweltgefährdenenden Stoffen umgegangen worden ist. Er geht dabei branchenweise vor. Der Handlungsbedarf bei den erfassten Standorten wird nach festgelegten Prioritäten ermittelt
  2. Sämtliche Standorte, bei denen feststeht oder bei denen mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass sie belastet sind, werden in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen.
  3. Altlasten werden rasch und sachgemäss saniert. Die zuständige Behörde gewährleistet, dass die Sanierungsverfahren dem Stand der Technik entsprechen, umweltverträglich und wirtschaftlich vertretbar sind.