Datenschutzbeauftragte
Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Basel-Stadt ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde. Sie nimmt Aufgaben im Bereich des Datenschutzrechts und des Öffentlichkeitsprinzips wahr, mit dem Ziel die Grundrechte der Menschen im Kanton Basel-Stadt zu schützen. Insbesondere berät sie öffentliche Organe zum rechtmässigen Umgang mit Informationen sowie Private zu ihren Rechten, nimmt Stellung zu relevanten Datenbearbeitungen und Rechtsetzungsprojekten und kontrolliert die Einhaltung der massgeblichen Gesetzesbestimmungen.

Datenschutz ist Grundrechtsschutz
Datenschutz — ohne Schutz der Persönlichkeitsrechte keine Demokratie!

Rechtliche Grundlagen
Das Informations- und Datenschutzgesetz des Kantons Basel-Stadt (IDG) kommt zur Anwendung, wenn öffentliche Organe im Kanton Basel-Stadt Personendaten bearbeiten. Erfolgt die Datenbearbeitung durch Bundesorgane oder Private Personendaten, kommt das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) zur Anwendung.
Das IDG wie auch das DSG sind Rahmen- bzw. Querschnittsgesetze. Als solche enthalten sie die allgemeinen Grundsätze zum Öffentlichkeitsprinzip und zum Datenschutzrecht. Zudem regeln sie die Rechte der betroffenen Personen sowie Wahl, Rechtsstellung und Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten.
Die Bestimmungen, die auf die konkrete Bearbeitung von Personendaten anwendbar sind, finden sich in erster Linie in den jeweiligen Sach- bzw. Spezialgesetzen auf kommunaler, kantonaler oder eidgenössischer Ebene (z. B. Steuer-, Sozialhilfe-, Gesundheits-, Polizei- oder Personalgesetzgebung). Diese haben in der Regel als «lex specialis» Vorrang gegenüber den allgemeinen Datenschutzgesetzen.
Tätigkeitsberichte
Die Datenschutzbeauftragte erstattet dem Grossen Rat jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.
Die Tätigkeitsberichte geben einen Einblick in aktuelle Datenschutzthemen sowie die Beratungspraxis der Datenschutzstelle.