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Impfungen

Impfungen spielen eine wichtige Rolle beim Schutz vor ansteckenden Krankheiten. Durch Impfungen kann der Körper Abwehrmechanismen gegen bestimmte Infektionen entwickeln. Impfungen können so vor schweren Krankheitsverläufen und lebenslangen Folgen schützen.

Weshalb sind Impfungen wichtig?

Impfungen helfen dem Immunsystem, sich auf Infektionen mit einem bestimmten Krankheitserreger vorzubereiten. Kommt es dann zu einer Infektion, kann der Körper die Krankheitserreger besser bekämpfen, weil er den Erreger schon kennt. So können Impfungen Todesfälle verhindern und Menschen vor akuten Erkrankungen und lebenslangen Folgen schützen. 

Viele Krankheiten, gegen die es Impfungen gibt, treten bei uns fast nicht mehr auf. Ein Beispiel dafür ist Kinderlähmung (Poliomyelitis). Das hat auch mit der Anzahl Menschen zu tun, die gegen bestimmte Krankheiten geimpft sind. Wenn genügend Menschen gegen dieselbe Krankheit geimpft sind, kann eine sogenannte «Herdenimmunität» entstehen. Das bedeutet, dass so viele Personen geimpft sind, dass sich eine Krankheit in einer Bevölkerung fast nicht ausbreiten kann. Auf diese Weise sind auch Personen geschützt, die nicht gegen diese Krankheit geimpft sind. 

Wer macht die Impfempfehlung und warum?

Im Schweizerischen Impfplan werden jedes Jahr die offiziellen Impfempfehlungen für die Bevölkerung der Schweiz veröffentlicht. Den Schweizerischen Impfplan verfassen unabhängige Expertinnen und Experten der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Sie überprüfen den Impfplan regelmässig und bringen ihn auf den neusten Wissensstand. 

Die Empfehlungen im Schweizerischen Impfplan sollen die Bevölkerung und einzelne Personen bestmöglich durch Impfungen schützen. Eine Impfung wird nur dann empfohlen, wenn der Nutzen sicher erwiesen ist und das Risiko für schwere Nebenwirkungen sehr gering ist. Unter Nutzen einer Impfung versteht man das Verhindern von Krankheiten und deren mögliche Folgen sowie das Verringern von Todesfällen.

Je nach Nutzen für die breite Bevölkerung, einzelne Personen oder Personengruppen gibt es unterschiedliche Empfehlungsstufen. 

Impfungen sind freiwillig

Das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Kommission für Impffragen empfehlen Impfungen zum Schutz für die Bevölkerung und das Individuum. Es gibt keine obligatorischen Impfungen in der Schweiz.

Warum werden Kindern so viele Impfungen empfohlen?

Während der Schwangerschaft und Stillzeit übertragen Mütter für bestimmte Krankheiten einen gewissen Schutz an ihre Kinder. Dieser hält nur wenige Monate nach der Geburt an. Das Immunsystem der Neugeborenen ist noch sehr unerfahren und somit anfällig für Infektionen. Um das Immunsystem möglichst gut auf den Kontakt mit gewissen Krankheitserregern vorzubereiten, werden Kinder bereits im Säuglingsalter gegen verschiedene Krankheiten geimpft. So können viele Infektionen, die auch zu schweren Krankheitsverläufen führen können, verhindert oder gemildert werden. 

Warum werden manche Impfungen nur Jugendlichen oder Erwachsenen empfohlen?

Gewisse Impfungen müssen immer wieder aufgefrischt werden, sodass sich das Immunsystem an die Krankheitserreger erinnert. Einige Impfungen werden erst im Jugend- oder Erwachsenenalter empfohlen. Dies liegt unter anderem daran, dass gewisse Krankheiten für kleine Kinder weniger gefährlich sind. Auch spielt die Exposition eine Rolle. Das bedeutet, dass gewisse Altersgruppen im Vergleich zu anderen ein höheres Risiko haben, sich mit gewissen Krankheitserregern anzustecken.

Ab einem gewissen Alter wird zudem das Immunsystem wieder schwächer. Das heisst, der Körper kann sich nicht mehr so gut gegen eine Infektion wehren. Aus diesem Grund werden Personen ab 65 Jahren wieder mehr Impfungen empfohlen. 

Impfempfehlungen für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre

Empfohlene Basisimpfungen

Empfohlene Basisimpfungen haben für Einzelpersonen wie auch für die öffentliche Gesundheit einen Nutzen. Sie bieten der Bevölkerung einen wichtigen Schutz.

Dabei handelt es sich um Impfungen, die das Auftreten, die Übertragung und / oder Folgen von potenziell schwerwiegenden, übertragbaren Krankheiten vermeiden können. Zu den empfohlenen Basisimpfungen gehören Impfungen, die vor schwerwiegenden Krankheiten schützen, die sich nicht auf andere Art verhindern lassen und gegen die es keine guten Therapiemöglichkeiten gibt.

Als Basisimpfung werden Impfungen gegen folgende Krankheiten empfohlen:

  • Diphtherie
  • Wundstarrkrampf (Tetanus)
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Kinderlähmung (Polio)
  • Haemophilus influenzae Tyb b
  • Hepatitis B
  • Pneumokokken
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Windpocken (Varizellen)
  • Humane Papillomaviren (HPV)

Im Kapitel HPV-Impfprogramm finden Sie weitere Informationen zur HPV-Impfung für Personen zwischen 11 und 26 Jahren.

Empfohlene Ergänzungsimpfungen

Ergänzende Impfungen werden empfohlen, weil sie für die geimpfte Person einen Nutzen haben. Bei diesen Impfungen wird nicht versucht, die Übertragung der Krankheit in der Bevölkerung komplett zu unterbrechen. Somit reicht es, wenn sich nur diejenigen Personen impfen, die ein erhöhtes Risiko haben, sich anzustecken oder schwer krank zu werden.

Als ergänzende Impfung werden Impfungen gegen folgende Krankheiten empfohlen:

  • Meningokokken (verschiedene Serogruppen)
  • Rotavirus

Detaillierte Informationen finden Sie im Schweizerischen Impfplan. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihnen Impfungen fehlen, empfehlen wir Ihnen, einen Termin bei Ihrer Hausarztpraxis oder Apotheke für eine Impfberatung zu vereinbaren.

Impfempfehlung für Erwachsene ab 16 Jahren

Empfohlene Basisimpfungen

Bestimmte Impfungen müssen regelmässig erneuert werden, damit der Impfschutz erhalten bleibt. Der Abstand zwischen den Impfungen beträgt meistens 10 bis 20 Jahre.

Für Erwachsene, die eine vollständige Grundimmunisierung gegen die aufgelisteten Krankheiten haben, werden Auffrischimpfungen gegen folgende Krankheiten empfohlen:

  • Diphtherie
  • Wundstarrkrampf (Tetanus)
  • Keuchhusten (Pertussis, ab 26 Jahren nur noch bei regelmässigem Kontakt zu Säuglingen empfohlen)

Empfohlene Ergänzungsimpfungen 20 bis 26 Jahre

  • Humane Papillomaviren (HPV)

Im Kapitel HPV-Impfprogramm finden Sie weitere Informationen zur HPV-Impfung für Personen zwischen 11 und 26 Jahren.

Empfohlene Ergänzungsimpfungen ab 65 Jahren

  • Grippe (saisonale Influenza)
  • Covid-19 (SARS-CoV-2)
  • Gürtelrose (Herpes Zoster)
  • Pneumokokken

HPV-Impfprogramm (Humane Papillomaviren)

Das kantonale HPV-Impfprogramm ermöglicht allen in Basel-Stadt wohnhaften Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 11 bis 26 Jahren einen kostenlosen und franchisebefreiten Zugang zur HPV-Impfung. 

Impfungen auffrischen und nachholen

Manche Impfungen schützen ein Leben lang vor Infektionen. Bei anderenn Impfungen lässt der Immunschutz nach einer gewissen Zeit wieder nach. Für diese Impfungen wird in regelmässigen Abständen eine Auffrischimpfung empfohlen, um das Immunsystem wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Eine kurze Information, welche Impfungen generell als Auffrischimpfung empfohlen sind, finden Sie im Kapitel «Impfempfehlung für Erwachsene ab 16 Jahren».

Falls Impfungen während der Kindheit und Jugend vergessen wurden, macht es in vielen Fällen Sinn, diese auch im erwachsenen Alter nachzuholen. Fragen Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin beziehungsweise eine Apotheke, ob Ihre Impfungen auf dem aktuellen Stand sind. Nehmen Sie dazu Ihren Impfausweis mit.

Impfungen für Risikogruppen

Es gibt Personengruppen, die aus verschiedenen Gründen ein höheres Risiko für Ansteckungen und / oder schwere Krankheitsverläufe haben. Es wirken Faktoren, die einen Einfluss haben. Beispiele dafür sind gesundheitliche Voraussetzungen, Schwangerschaft, Wohnort, berufliche Tätigkeiten und Freizeitaktivitäten. 

In der Impfempfehlung werden je nach Situation Impfungen gegen folgende Krankheiten empfohlen:

  • Covid-19 (SARS-CoV-2)
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Grippe (saisonale Influenza)
  • Gürtelrose (Herpes Zoster) 
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Meningokokken (verschiedene Serogruppen)
  • Pneumokokken
  • Tollwut
  • Tuberkulose
  • Windpocken (Varizellen)

Es gibt weitere Impfungen, welche nicht im Schweizerischen Impfplan genannt werden. Klären Sie mit Ihrer Hausarztpraxis, Ihrer betreuenden Fachärztin oder Ihrem betreuenden Facharzt, Ihrer Apotheke und / oder in gewissen Fällen Ihrem Arbeitgeber, ob Ihre Impfungen auf dem aktuellen Stand sind. Nehmen Sie Ihren Impfausweis mit. 

Wo kann ich mich impfen lassen?

Impfungen dürfen von Ärztinnen und Ärzten sowie von Apothekerinnen und Apothekern mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt werden. Kontaktieren Sie Ihre Hausarzt- oder Kinderarztpraxis oder eine Apotheke um zu erfahren, ob und welche Impfungen dort angeboten werden. 

Kostenübernahme der Impfungen

Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die empfohlenen Basisimpfungen, ergänzende Impfungen und Impfungen für Personen mit erhöhtem Expositions- oder Komplikationsrisiko (Franchise und Selbstbehalt ausgenommen). 

Impfungen und Nebenwirkungen

Die vom Bundesamt für Gesundheit BAG und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) empfohlenen Impfungen sind sicher, wirksam und in der Regel gut verträglich. Nach einer Impfung kann es dennoch zu Nebenwirkungen kommen. Zu den häufigsten Nebenwirkungen gehören vorübergehende Reaktionen an der Einstichstelle (Rötung, Schwellung, Schmerzen) oder allgemeine Reaktionen wie zum Beispiel leichtes Fieber. Meist treten diese Nebenwirkungen in den ersten 24 bis 48 Stunden nach einer Impfung auf und klingen von selbst wieder rasch ab. Schwere Komplikationen gibt es äusserst selten.

Unerwartete Beschwerden nach einer Impfung – Melden Sie sich bei Ihrer Hausarztpraxis oder Apotheke

Wenn nach einer Impfung unerwartete Beschwerden auftreten, empfehlen wir Ihnen, diese medizinisch abklären zu lassen. Idealerweise wenden Sie sich an die Arztpraxis oder Apotheke, bei der die Impfung durchgeführt wurde. Die Gesundheits-Fachpersonen können Sie beraten und weitere medizinische Massnahmen vorschlagen, falls nötig.

Meldungen von Beschwerden

Gesundheits-Fachpersonen sind verpflichtet, unbekannte oder schwerwiegende Beschwerden nach einer Impfung an Swissmedic zu melden. Swissmedic ist das Schweizerische Institut, das Medikamente und Impfungen zulässt und überwacht.

Wenn Sie Beschwerden nach einer Impfung haben, können Sie diese auch selber an Swissmedic melden. Wir empfehlen jedoch eine Rücksprache oder gemeinsame Meldung mit Ihrer Hausarztpraxis oder Apotheke. So können alle wichtigen Informationen zusammen gemeldet werden. 

Impfungen bei anstehenden Reisen

Wenn Sie eine Reise planen, ist es wichtig, sich frühzeitig darüber zu informieren, ob dort, wo sie hinreisen, Krankheiten vorkommen, gegen die sie sich schützen sollten. Für einige Krankheiten gibt es Impfungen. 

Es ist wichtig, die geltenden Reiseempfehlungen und Informationen zu Impfungen zu kennen. Sie können sich zum Beispiel bei einer Reise- und Impfberatung bei einem spezialisierten Dienstleister oder bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt informieren. Denken Sie daran, Ihren Impfausweis mitzubringen.


Covid-19-Impfung

Seit dem 1. Juli 2024 sind Bund und Kantone nicht mehr zuständig für die Covid-19-Impfung.

Angebote 

Auch nach dem 1. Juli 2024 können Apotheken und Arztpraxen Covid-19-Impfungen anbieten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Apotheke oder Ihrer Hausarztpraxis über die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.

Kosten

Seit dem 1. Juli 2024 werden keine Kosten für Covid-19-Impfungen von Bund und Kanton übernommen. Für empfohlene Covid-19-Impfungen übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten (Franchise und Selbstbehalt ausgenommen). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten Ihrer Impfung übernommen werden.

Weitere kantonale Informationen

Abteilung Übertragbare Krankheiten

Die Abteilung Übertragbare Krankheiten ist die kantonale Fachstelle für Infektionskrankheiten. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zur Meldepflicht sowie einzelnen Krankheiten und Massnahmen.

Zur Abteilung Übertragbare Krankheiten

Schulärztlicher Dienst

Während der ganzen Schulzeit ist der Schulärztliche Dienst ein wichtiges Bindeglied zwischen Kind, Eltern, Schule und der privaten Ärzteschaft. Seine Kernangebote umfassen Untersuchungen, Impfungen und Beratungen.

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