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Übertragbare Krankheiten

Erreger von übertragbaren Krankheiten können örtlich und zeitlich begrenzte Ausbrüche (Epidemien) oder auch eine weltweite Krankheitsausbreitung (Pandemie) hervorrufen. Um die Bevölkerung vor Ausbrüchen zu schützen, überwachen die Medizinischen Dienste die Verbreitung von übertragbaren Krankheiten. Zur Bekämpfung und Eindämmung treffen sie Massnahmen.

Meldepflichtige Krankheiten

Ärztinnen und Ärzte sowie Laboratorien sind verpflichtet, das Auftreten bestimmter übertragbarer Krankheiten den Behörden zu melden. Häufungen gewisser Krankheiten und aussergewöhnliche Befunde unterstehen ebenfalls der Meldepflicht. Ein frühes Erkennen von Ausbrüchen hilft, die Krankheiten einzudämmen.

Wer meldet?

  • Für Ärztinnen und Ärzte gilt: «Wer diagnostiziert, der meldet». Bei gewissen Krankheiten müssen sie bereits den Verdacht auf die Krankheit melden. 
  • Laboratorien melden den Nachweis von Erregern meldepflichtiger Erkrankungen.

Was wird gemeldet?

Das Bundesamt für Gesundheit BAG legt die Liste der meldepflichtigen Krankheiten fest und überprüft sie regelmässig. Neben den meldepflichtigen Erregern sind auch Häufungen von Befunden sowie aussergewöhnliche Befunde meldepflichtig. Das könnte zum Beispiel das gehäufte Auftreten von Norovirus-Infektionen in einer Institution sein. Oder der erstmalige Nachweis eines Erregers oder einer neuen Variante. 

Wie wird gemeldet?

Für jede Erkrankung ist eine Frist vorgegeben, innert welcher die Meldung erfolgen muss. Die Meldefristen sind unterschiedlich. Sie betragen 2 Stunden, 24 Stunden oder 1 Woche.

  • Ärztinnen und Ärzte melden telefonisch oder mittels Meldeformular (klinischer Befund) an die zuständige Behörde des Wohnkantons der betroffenen Person. Im Kanton Basel-Stadt ist dies die Abteilung Übertragbare Krankheiten der Medizinischen Dienste. Die Meldeformulare zu den einzelnen Krankheiten sind auf der Website des BAGs zu finden. 
  • Laboratorien melden Erkrankungen mittels Laborbefund an das Bundesamt für Gesundheit BAG. Erfolgt die Meldung nicht auf elektronischem Weg, muss der Befund zusätzlich an die Behörde des Wohnkantons geschickt werden.

Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten

Klinische Befunde bitte per E-Mail oder in dringenden Fällen telefonisch an die Abteilung Übertragbare Krankheiten des Kantonsärztlichen Diensts Basel-Stadt senden.

Ausserhalb der Öffnungszeiten können Sie den Pikettdienst der Medizinischen Dienste des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt via Polizei erreichen. 

Kantonsärztlicher Dienst

Abteilung Übertragbare Krankheiten

Pandemieplan Kanton Basel-Stadt

Von der Epidemie zur Pandemie

Epidemien sind lokal begrenzte Ausbrüche einer Krankheit. In der Schweiz kennen wir vor allem ein häufiges Auftreten von Grippe während der Wintermonate. 10 bis 20 Prozent der Menschen infizieren sich in dieser Zeit.

In unregelmässigen Zeitabständen treten Viren auf, gegen welche den meisten Menschen die Antikörper zur Abwehr fehlen. Beispiele dafür sind neuartige Grippeviren oder das Coronavirus während der Covid-19-Pandemie. In solchen Situationen steigt das Risiko einer Pandemie mit einem weltweiten Ausbreiten der Krankheit innerhalb kurzer Zeit. Dies kann zum Teil schwere gesundheitliche, wirtschaftliche und soziale Folgen für die Bevölkerung haben.

Hinweis

Der Pandemieplan Basel-Stadt wurde 2017 und somit vor der Covid-19-Pandemie erstellt. Er stützt sich vor allem auf den Schweizer Influenza-Pandemieplan von Dezember 2015. Sowohl auf nationaler Ebene als auch auf kantonaler Ebene werden die Pandemiepläne aufgrund der Erfahrungen während der Covid-19-Pandemie derzeit überarbeitet. 

Ziel eines Pandemieplans

Der kantonale Pandemieplan zeigt auf, mit welchen Handlungsstrategien der Kanton Basel-Stadt einer Pandemie begegnet. Er trägt dazu bei, im Ereignisfall schnell die notwendigen Massnahmen im Detail zu planen und umzusetzen.

Eine Vorbereitung kann den Schutz der Menschen verbessern, indem frühzeitig und gezielt das Ausbreiten der Pandemie gebremst wird. Das hilft, die Gesundheitsversorgung, das wirtschaftliche und das soziale Leben zu schonen und wo möglich aufrechtzuerhalten.

Der Pandemieplan des Kantons Basel-Stadt richtet sich vor diesem Hintergrund an 

  • die kantonale Verwaltung
  • alle im Gesundheitswesen tätigen Organisationen im ambulanten Bereich
  • alle im Gesundheitswesen tätigen Organisationen im stationären Bereich
  • die kantonale Krisenorganisation Basel-Stadt 
  • die Industrie
  • Gewerbebetriebe 
  • Privatpersonen

Der Pandemieplan ist als Planungsdokument zu verstehen, der keine fertigen Lösungen im Detail bietet. Diese wären aufgrund der Vielfalt an Szenarien nicht zielführend. Der Plan zeigt auf, mit welchen Handlungsstrategien der Kanton eine Pandemie angeht. Ebenso zeigt er auf, welche Massnahmen einzelne Gruppen sowie Privatpersonen im Vorfeld ergreifen können. 

Der Pandemieplan des Kantons Basel-Stadt ist als umfassendes, ganzheitliches Management-Tool im Sinne eines Leitdokumentes gestaltet. 

Pandemieplan des Kantons Basel-Stadt

Aufgrund der Erfahrungen während der Covid-19-Pandemie werden die Pandemiepläne auf nationaler Ebene und auf kantonaler Ebene aktuell überarbeitet.

Pandemieplan des Kantons Basel-Stadt (Startet einen Download)

Der Pandemieplan des Kantons Basel-Stadt (aus dem Jahr 2017) beschreibt Massnahmen zur Vorsorge und zur Bewältigung am Beispiel der Influenza-Pandemie.

Bestellung eines gedruckten Pandemieplans

Der kantonale Pandemieplan kann gratis als gedrucktes Exemplar bezogen werden. Bei ausserkantonalen Bestellungen ist die Stückzahl auf ein Exemplar beschränkt.

Bei Interesse schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Medizinischen Dienste.

Medizinische Dienste Kanton Basel-Stadt

Kontakt

Übertragbare Krankheiten

Karte von Basel-Stadt
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Malzgasse 30
4001 Basel

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

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