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Umtausch in Schweizer Führerausweis

Sie besitzen einen ausländischen Führerschein und wohnen neu im Kanton Basel-Stadt? Hier erfahren Sie, wie Sie einen in der Schweiz zugelassenen Führerausweis beantragen.

Wann muss ein Schweizer Führerausweis beantragt werden?

Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist der ausländische Führerausweis nach der ersten Einreise in die Schweiz ein Jahr gültig. Nach Ablauf dieser Frist braucht es einen Schweizer Führerausweis.

Wenn Sie als Grenzgänger oder Grenzgängerin eines EU- oder EFTA-Mitgliedstaats berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1 (Lastwagen), D, D1 (Gesellschaftswagen) oder BPT 121/122 (Personentransport) führen möchten, Kurse für den Schweizerischen Fähigkeitsausweis absolvieren und/oder bereits im Besitz des Schweizerischen Fähigkeitsausweis sind. 

Wenn Sie als Grenzgänger oder Grenzgängerin eines nicht EU- und nicht EFTA-Mitgliedstaats berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1 (Lastwagen), D, D1 (Gesellschaftswagen) oder BPT 121/122 (Personentransport) führen möchten. Der schweizerische Führerausweis muss noch vor Antritt der ersten gewerbsmässigen Fahrt vorliegen. 

Die MFK prüft im Einzelfall, ob ein Umtausch notwendig ist. Siehe separate Ausführungen unter Führerausweis für Grenzgänger/innen.

Überblick über die Ausweiskategorien

Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter stellt für alle Kategorien eine kurze Beschreibung und die Voraussetzungen zum Erwerb des Führerausweises in der jeweiligen Kategorie zur Verfügung. 

Übersicht der Führerausweise pro Fahrzeugart

Informationen der Vereinigung der Strassenverkehrsämter

Hilfreiche Informationen zu Motorradausweisen

So erhalten Neuzuziehende einen Schweizer Führerausweis

Das in der Schweiz gültige Mindestalter von 18 Jahren muss für die Nutzung eines ausländischen Führerausweises eingehalten werden. 

Wurde die Führerprüfung im Ausland innerhalb eines Jahres vor der Einreise gemacht, gilt der Führerausweis auf Probe. 

Für ausländische Führerausweise, die im Ausland von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erworben wurden, gilt: Der Erwerb fand während eines mindestens zwölfmonatigen ununterbrochenen Aufenthaltes im Ausstellerland statt und entspricht den gesetzlichen Vorgaben der Schweiz.

Für den Erwerb eines schweizerischen Führerausweises kann eine Kontrollfahrt und/oder eine Zusatztheorieprüfung nötig sein, je nach Land des ausländischen Führerausweises.

Führerausweis auf Probe

Ein Führerausweis auf Probe wird dem Besitzer / der Besitzerin der Kategorien A oder B dann erteilt, wenn er im Ausland vor der Wohnsitznahme in der Schweiz unter einem Jahr im Besitz des gültigen Führerausweises war. 

Wer wird zur medizinischen Untersuchung aufgefordert?

Bei Bewerber und Bewerberinnen der Kategorien C, C1, D, D1 sowie für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT) ist eine verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung der Stufe 2 erforderlich. Das entsprechende Formular erhalten Sie am Schalter der Motorfahrzeugkontrolle.

Hier finden Sie die aktuellen Vertrauensärzte der Stufen 1-4 unter www.medtraffic.ch.

Gesetzliche Grundlage

Seit 2016 gilt gesamtschweizerisch eine Stufenregelung der zu verkehrsmedizinischen Untersuchungen zugelassenen Ärztinnen und Ärzte (vier Stufen). Bei Medtraffic können Sie prüfen, ob der Arzt/die Ärztin Ihres Vertrauens diese Kriterien erfüllt. Sie können entweder nach seinem/ihrem Namen suchen oder schauen, wer in der Nähe Ihres Wohnorts Fahreignungsabklärungen durchführen darf. 

Medtraffic

Sehtest

Um den Umtausch eines ausländischen Führerausweises zu beantragen, muss vorab das Sehvermögen (ohne Brille/Linsen) getestet werden. Lassen Sie Ihre Sehwerte durch einen in der Schweiz zugelassenen Optiker, Optometristen oder Augenarzt überprüfen. Gehen Sie wie folgt vor:

  • Bringen Sie zum Sehtest das ausgefüllte und unterschriebene Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises (siehe oben) sowie die Identitätskarte, den Pass oder den Ausländerausweis – alles im Original – mit
  • Machen Sie den Sehtest. 
  • Die Ergebnisse werden direkt auf dem Gesuchsformular vermerkt und vom Optiker respektive von der Optikerin, dem Optometrist respektive der Optometristin oder dem Augenarzt respektive der Augenärztin bestätigt.

Kosten

Die Kosten für den Sehtest tragen Sie selbst. Brillenpässe/-rezepte sind nicht als Sehtest anerkannt. Der Sehtest hat eine Gültigkeit von 24 Monaten. Ein erneuter Sehtest ist nicht erforderlich, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate bereits ein Lernfahrausweisgesuch für eine andere Kategorie eingereicht haben, bei dem ein Sehtest durchgeführt wurde.

Nötige Unterlagen

  • Gesuchsformular mit Sehtest (das Gesuchformular kann auch bei der Motorfahrzeugkontrolle und allen Polizeistellen mit Schalterdienst im Kanton Basel-Stadt bezogen werden) 
  • Schweizer Staatsangehörige: Pass oder ID im Original, Staatsangehörige von Drittstaaten: Aufenthalts-/ Grenzgängerbewilligung im Original (bis zum Erhalt des Schweizer Führerausweises sind neue Bewilligungen unaufgefordert an die MFK zu senden)
  • Gültiger ausländischer Führerausweis (falls nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch: amtlich beglaubigte Übersetzung des Führerausweises)
  • Ein aktuelles, farbiges Passfoto in der Grösse 35 x 45 mm; frontale Aufnahme ohne Kopfbedeckung und mit neutralem Hintergrund.

Formular «Umtausch eines ausländischen Führerausweises der Kategorie(n)»

Bitte dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Das Gesuch darf nicht älter als 3 Monate sein.

Umtauschgesuch für ausländischen Führerausweis, PDF (Startet einen Download)

Gebühren

65.– Franken für die Gesuchseröffnung 

75.– Franken für die erstmalige Ausstellung des Führerausweises im Kreditkartenformat

Änderungen vorbehalten. Die Bezahlung erfolgt über eine Rechnung, die wir Ihnen im Anschluss zustellen.

Gesuch einreichen

Das Gesuch auf Umschreibung des ausländischen Führerausweises ist persönlich bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt einzureichen. Gerne empfangen wir Sie an den Schaltern der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt in der Clarastrasse 38 im 2. Stock. Bitte beachten Sie unsere Schalteröffnungszeiten im Kapitel «Kontakt».

Häufige Fragen zu Fristen

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu den Fristen bei einem Umtausch:

Häufige Fragen zu den Bedingungen für den Erwerb eines schweizerischen Führerausweises

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu den Bedingungen für den Erwerb eines schweizerischen Führerausweises

Absolvieren einer Kontrollfahrt

Dem/der Inhaber/in eines gültigen nationalen ausländischen Führerausweises wird der schweizerische Führerausweis der entsprechenden Kategorie erteilt, wenn er/sie auf einer praktischen Kontrollfahrt nach­weist, dass er/sie die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge der Kategorie sicher zu führen ver­steht, für die der Ausweis gelten soll. Bitte beachten Sie, dass bei Kontrollfahrten auch das Manövrieren (inklusive Notbremsung) geprüft wird.

Häufige Fragen zur Kontrollfahrt selbst

Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Kontrollfahrt:

Antworten auf häufige allgemeine Fragen an die MFK

Kontakt

Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Schalteröffnungszeiten: 
Montag und Mittwoch         8.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag und Freitag           8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag                         13.30 – 16.00 Uhr

Telefonöffnungszeiten: 
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag       9.00 – 11.00 Uhr 
Montag, Mittwoch und Donnerstag        14.00 – 16.00 Uhr

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Kantonspolizei Basel-Stadt

Motorfahrzeugkontrolle
Clarastrasse 38
Postfach
4005 Basel

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