Skip to main content

Breadcrumb-Navigation

Wir möchten heiraten: Was ist zu tun?

Möchten Sie im Kanton Basel-Stadt heiraten? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Vorbereitung auf diesen grossen Tag.

Eheschliessung

Sie sind verlobt und wollen sich in der Schweiz trauen lassen? 

Vorbereitung der Eheschliessung und Ziviltrauung

Wenden Sie sich ans Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnort eines oder einer der beiden Verlobten. Zuerst durchlaufen Sie das sogenannte Vorbereitungsverfahren. Ist dieses positiv abgeschlossen, können Sie sich innerhalb von drei Monaten trauen lassen. Nach dieser Frist ist das Vorbereitungsverfahren zu wiederholen.

Heiraten in Basel

Möchten Sie im Kanton Basel-Stadt heiraten? Dann stellen Sie über die Seite "Ehevorbereitungsverfahren einleiten" online das Gesuch zur Ehevorbereitung. Dort finden Sie die Antworten auf folgende Fragen:

  • Welche Dokumente müssen wir einreichen?
  • Welche Traulokale stehen uns zur Verfügung?
  • Welche Termine sind für die Trauung möglich?

Laden Sie die gefragten Beilagen direkt im Online-Reservationsvorgang hoch. Das Zivilstandsamt nimmt mit den Verlobten Kontakt auf, sobald das Gesuch eingegangen ist.

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Zivilstandsamt

Rittergasse 11
4051 Basel

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag:
08.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch:
08.00 - 11.00 Uhr

Donnerstag:
08.00 - 11.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Für einzelne Dienste gelten eingeschränkte Servicezeiten.

Persönliche Beratung zur Eheschliessung

An folgenden Tagen erhalten Sie ohne Termin Informationen zur Eheschliessung:

  • Montag und Dienstag: 08:00 – 11:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 11:00 und 13:30 – 17:30 Uhr

Hinweis: Dies gilt nur für Auskünfte. Für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens ist eine Terminreservation nötig. 

Die Innenräume sind barrierefrei zugänglich. Für den Zutritt zum Gebäude bitte beim Haupteingang klingeln.

Spezielle Öffnungszeiten in diesem Jahr (Startet einen Download)

Ehe für alle

Seit dem 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz heiraten.

Leben Sie bereits in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann können Sie diese in eine Ehe umwandeln. Im folgenden Dokument finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen und zum Vorgehen.


Anmeldung zur Trauung

Buchen Sie den Termin frühestens zwölf Monate im Voraus und spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Termin. Nutzen Sie dafür den Online-Reservationskalender. Für kurzfristige Terminreservationen fragen Sie per E-Mail (ehen@jsd.bs.ch) an. 

Wohnt keine oder keiner der Verlobten im Kanton Basel-Stadt, muss die Anfrage zwingend per E-Mail (ehen@jsd.bs.ch) ans Zivilstandsamt gerichtet werden. Eine Online-Reservation ist in diesem Fall nicht möglich.

Beide Verlobte müssen bei der Anmeldung zur Trauung gemäss Art. 98 ZGB persönlich anwesend sein. Sobald das Vorbereitungsverfahren abgeschlossen ist, werden die Verlobten informiert. 

Findet die Trauung ausserhalb des Kantons Basel-Stadt statt? Dann bekommen Sie von uns die schriftliche Erlaubnis zum Heiraten, die sogenannte Trauungsermächtigung.

Die Trauung kann nach positivem Abschluss des Vorbereitungsverfahrens innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden.

Besteht der Wunsch, die Trauung unmittelbar nach dem Vorbereitungsverfahren durchzuführen, findet diese in einem der Kundenbüros statt. Aus organisatorischen Gründen ist dies an der Rittergasse 11. Eine Trauung im Kundenbüro beschränkt sich auf den amtlichen Teil (Ja-Wort).

Frühestens vier Tage nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens kann eine Trauung im Trausaal an der Rittergasse 11 durchgeführt werden. Bei den auswärtigen Traulokalen benötigen wir eine Vorlaufzeit von mindestens zehn Tagen.

Bei der Trauung müssen zwei volljährige Zeuginnen oder Zeugen anwesend sein. Die Verlobten bringen diese Personen mit.

Wir freuen uns auf Sie!


Namensführung / Güterrecht / Bürgerrecht

Informieren Sie sich zu Namensführung, Güterrecht und Bürgerrecht.

Namensführung der Eheleute

Der Name einer Person mit Wohnsitz in der Schweiz untersteht schweizerischem Recht. Danach behält jeder Ehegatte und jede Ehegattin den bisherigen Namen. Die Verlobten können jedoch erklären, dass sie einen der Ledignamen als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Behalten beide Verlobten ihren Namen, so bestimmen sie, welchen ihrer Ledignamen ihre Kinder tragen sollen. 

Eheleuten steht es frei, im Alltag beziehungsweise auf Ausweispapieren (Pass/Identitätskarte) einen sogenannten Allianznamen zu verwenden. Dieser wird dem amtlichen Namen mit einem Bindestrich angefügt. Als Allianzname können die Eheleute einen der vor der Eheschliessung oder als ledig getragenen Namen wählen. Der Allianzname wird jedoch nicht ins Zivilstandsregister eingetragen.

Ausländische Staatsangehörige

Es ist möglich, seinen Namen dem Heimatrecht des Herkunftslandes zu unterstellen. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie nicht Schweizerin oder Schweizer sind. Auf Wunsch informiert Sie das Zivilstandsamt über die Bedingungen. Wir empfehlen Ihnen, vorher mit Ihrer heimatlichen Behörde darüber zu sprechen. 

Der Name einer Person mit Wohnsitz im Ausland wird gemäss dem Recht des Wohnsitzstaats gebildet (Kollisionsrecht).

Güterrecht der Eheleute

Haben Sie vor der Trauung Fragen, wie sich eine Heirat auswirkt auf

  • das eingebrachte Gut
  • auf zu erwartende Erbschaften
  • auf Einkommen
  • auf vorhandene Guthaben oder Schulden
  • oder zu Eheverträgen?

Dann empfehlen wir Ihnen, entsprechende Fachliteratur zu lesen oder sich bei einer Fachperson zu erkundigen. Für Eheverträge sind im Kanton Basel-Stadt die Notare zuständig. Auch nach der Heirat können Sie einen Ehevertrag abschliessen.

Bürgerrecht

Der Ehegatte und die Ehegattin behalten je ihr aktuelles Bürgerrecht. Die Heirat ändern nichts daran.

Sind Sie ein schweizerisch-ausländisches Ehepaar? Dann informiert Sie das Migrationsamt gerne auf der Seite erleichterte Einbürgerung

Für dieses Thema zuständig

Last updated