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Opferhilfe

Personen, die durch eine Straftat unmittelbar in ihrer körperlichen, seelischen oder sexuellen Unversehrtheit verletzt werden, haben gemäss schweizerischem Opferhilfegesetz Anspruch auf kostenlose Beratung und auf Unterstützung durch die Opferberatungsstelle.


Opferhilfe-Kommission beider Basel

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft setzen seit 1993 eine gemeinsame Opferhilfe-Kommission ein. Diese begleitet und überwacht die Umsetzung und Anwendung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG). Die Kommission arbeitet Richtlinien aus für die Beratungstätigkeit und für finanzielle Belange, erteilt Kostengutsprachen, erlässt Verfügungen betreffend längerfristige Hilfe und beaufsichtigt die Beratungsstelle im Bereich der finanziellen Leistungen.

Jeder Kanton bestellt drei Mitglieder in die Opferhilfe-Kommission beider Basel.

Die Mitglieder aus dem Kanton Basel-Stadt sind:

- Andrea Schmid (Justiz- und Sicherheitsdepartement)
- Claudia Stähelin (Amt für Sozialbeiträge)
- Carla Schaubhut (Gesundheitsdepartement)

Die Mitglieder aus dem Kanton Basel-Landschaft sind:

- Doris Oechslin (Sicherheitsdirektion)
- Nina Kind (Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel)
- Matthias Bodmer (Staatsanwaltschaft)

Der Vorsitz über die Opferhilfe-Kommission wechselt alle zwei Jahre zwischen den beiden Basel. Ab 2023 übernimmt Basel-Stadt das Präsidium.


Entschädigung und Genugtuung gemäss Opferhilfegesetz

Amt für Sozialbeiträge

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Opfer Anspruch auf Entschädigungs- und Genugtuungsleistungen desjenigen Kantons, in welchem die Straftat geschah.

Für Entschädigungsleistungen ist das Einkommen des Opfers entscheidend. Genugtuungsleistungen richten sich unabhängig von den finanziellen Verhältnissen des Opfers nach der Schwere des erlittenen Unrechts.

Im Kanton Basel-Stadt sind Gesuche um Entschädigung und/oder Genugtuung an das Amt für Sozialbeiträge (ASB) im Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt zu richten.


Gesetzliche Grundlagen

Bundesebene


Kanton Basel-Stadt

Für dieses Thema zuständig

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