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Abstimmen und Wählen

Wahlen und Abstimmungen sind zentrale Bestandteile unserer direkten Demokratie. Auf dieser Seite finden Sie Informationen, wie und wo sie abstimmen und wählen können.

Aktuelle Abstimmungs- und Wahlresultate

Für aktuelle Abstimmungs- und Wahlresultate folgen Sie uns auf Twitter @baselstadt oder besuchen Sie unsere Facebook-Seite Rathaus Basel.

Briefliche Stimmabgabe

Icon Blauer Briefumschlag

Legen Sie den Stimmzettel und den Stimmrechtsausweis (Abschnitt in blauer Schrift) ins Couvert. Das Adressfenster mit der Rücksendeadresse muss dabei sichtbar sein. Übergeben Sie das Couvert unfrankiert der Post.

Wir empfehlen Ihnen, das Couvert bis spätestens am Dienstag Morgen vor dem Wahl-/ Abstimmungssonntag einzuwerfen (Bitte Leerungszeiten beachten!) oder direkt am Postschalter aufzugeben. Es muss bis am Wahl-/Abstimmungssamstag, 12:00 Uhr, bei der zuständigen Stelle eingetroffen sein. Später eingehende Wahl-/Stimmzettel werden nicht mehr berücksichtigt. Sie können Ihr Couvert auch persönlich in den Gemeindebriefkasten werfen:

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

Icon - Wahlzettel fällt durch Schlitz in die Wahlurne

Den Stimmrechtsausweis (Abschnitt in grüner Schrift) und den Stimmzettel können Sie in einem der Wahllokale zu den angegebenen Zeiten abgeben.

Das Stimmrecht darf nur in der Wohngemeinde ausgeübt werden. Adressen der Wahllokale:

Die Stimmabgabe an der Urne muss persönlich erfolgen und kann nicht stellvertretend durch eine andere Person erfolgen.

Die einzige Ausnahme bildet die Stimmabgabe durch eine Vertretung für Stimmberechtigte, die durch eine körperliche Behinderung oder aus einem anderen Grund dauernd nicht in der Lage sind, die für die Stimmabgabe erforderlichen Handlungen (Ausfüllen der Wahl- bzw. Stimmzettel usw.) selbst vorzunehmen. Eine solche Stimmabgabe muss aber mit einem besonderen Stimmrechtsausweis erfolgen.

Elektronische Stimmabgabe

Icon E-Voting - Kleiner Buchstabe "e" mit einem Kringel rundherum in Anlehnung an das at-Zeichen für E-Mail Adressen

Der Stimmrechtsausweis (Abschnitt in roter Schrift) enthält Ihre persönlichen Zugangsdaten und notwendigen Codes für die elektronische Stimmabgabe auf dem E-Voting-Portal des Kantons Basel-Stadt.

Die elektronische Stimmabgabe steht im Kanton Basel-Stadt den Auslandschweizer Stimmberechtigten und den Stimmberechtigten mit Behinderungen zur Verfügung.

Die elektronische Urne ist geöffnet vom viertletzten Montag, 12 Uhr, vor dem Abstimmungswochenende bis Samstag, 12 Uhr, des Abstimmungswochenendes. Es gilt Schweizer Lokalzeit (MEZ bzw. MESZ).

Gehen Sie sorgfältig mit dem Stimmrechtsausweis um und halten Sie ihn bis zum Abschluss des Urnengangs unter Verschluss. Bei einem Verlust des Stimmrechtsausweises ist die elektronische Stimmabgabe nicht mehr möglich.

Verlust von Stimmunterlagen

Stimmberechtigte, die glaubhaft machen können, ihren Stimmrechtsausweis nicht erhalten oder verloren zu haben, können bis spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag, 16 Uhr, in ihrer Wohngemeinde neue Unterlagen beziehen:

  • Basel: Büro Wahlen und Abstimmungen, Marktplatz 9, Telefon +41 61 267 48 68
  • Riehen: Gemeindeverwaltung, Wettsteinstrasse 1, Telefon +41 61 646 81 11
  • Bettingen: bei der Gemeindeverwaltung, Talweg 2, Telefon +41 61 267 00 99.

Umgang mit Wahl- und Abstimmungsunterlagen in Heimen

Im Sinne einer Hilfestellung haben wir die vorliegenden Informationen und Empfehlungen zusammengestellt. Darin thematisiert werden insbesondere Vorkehrungen zur Verhinderung unbefugter Einflussnahme auf Heimbewohnerinnen und -bewohner durch Drittpersonen und zur Verhinderung von Wahlfälschungen.

Empfehlungen zum Umgang mit Wahl- und Abstimmungsunterlagen in Heimen herunterladen (Startet einen Download)

Informationen zum Wählen und Abstimmen in Gebärdensprache

Dem Kanton Basel-Stadt ist es wichtig, gehörlosen Menschen den Zugang zu Informationen zu erleichtern und einen Beitrag zur Inklusion zu leisten. 

Video in Gebärdensprache, Untertitel und Spoken Subtitles sind einschaltbar. Das Video ist zudem in einzelne Kapitel unterteilt.

DAISY-Hörzeitschrift der Erläuterungen

Für lesebehinderte und blinde Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bietet der Kanton Basel-Stadt die Abstimmungserläuterungen des Regierungsrates kostenlos auch als sogenannte Hörzeitschrift an. Die Hörzeitschrift wird in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS im international anerkannten DAISY-Format produziert.

Bestellung der Abstimmungserläuterungen

Interessierte Personen, die nicht stimmberechtigt sind, können die Abstimmungserläuterungen (ohne Stimmrechtsausweis und Stimmzettel) zu ihrer Information einzeln beziehen oder auch abonnieren.

Die Unterlagen können Sie während den allgemeinen Öffnungszeiten auch direkt im Rathaus beziehen.

Mitarbeit an Wahl- und Abstimmungswochenenden

Für das kommende Wahlwochenende am 19./20. Oktober 2024 werden noch zusätzliche Wahlhelfende benötigt. Der Einsatz beginnt am Wahlsamstag (Beginn je nach Einsatz) und dauert so lange, bis die Arbeiten erledigt sind. Obligatorisch hierfür ist die Teilnahme an der vorhergehenden, (vergüteten) Schulung am Samstagmorgen, 12. Oktober 2024 (Dauer ca. 2h).

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre 
  • Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt 
  • Verfügbarkeit am Samstag, 12. Oktober 2024 und auch am Wochenende 19./20. Oktober 2024 
  • im Umgang mit PC geübt
  • strikte Einhaltung des Abstimmungsgeheimnisses
  • rasche Auffassungsgabe 
  • Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und an konzentriertes Arbeiten gewohnt

Der Einsatz wird mit CHF 35 pro Stunde entschädigt (abzüglich Sozialabgaben). Es wird ein Lohnausweis für die Steuererklärung ausgestellt.

Bei Interesse bitte 

  1. Anmeldung mit Personalbogen ausfüllen
  2. ausdrucken
  3. unterschreiben
  4. einscannen
  5. per Email schicken an: abstimmungen@bs.ch

Vergabe von Ordnungsnummern für Wahlvorschläge/Listen

Bei Proporzwahlen erhalten die Wahlvorschläge („Listen“) eine Ordnungsnummer (umgangssprachlich auch „Listennummer“ genannt). Die Zuweisung von Ordnungsnummern wird in § 2a der Wahlverordnung geregelt.

Informationen zu aktuellen Abstimmungen und Wahlen

Hier finden Sie unter anderem die Abstimmungserläuterungen, Stimmbeteiligung und Resultate.

Zu den aktuellen Wahlen und Abstimmungen

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