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Heizungsersatz

Um CO2-Emissionen zu vermeiden, sollen im Kanton Basel-Stadt Öl- und Gasheizungen durch Heizsysteme ersetzt werden, die erneuerbare Energieträger nutzen.

Übersicht Heizungsersatz

Sie haben eine Öl- oder Gasheizung? Im Folgenden finden Sie Informationen, die Ihnen helfen, beim Ersatz Ihrer Heizung die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Das folgende Diagramm ermöglicht Ihnen einen ersten Überblick. In welchen Fällen ist beim Heizungsersatz wie vorzugehen?

Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Das kantonale Energiegesetz gibt vor, was Sie tun müssen, wenn bei Ihnen der Ersatz Ihrer Öl- oder Gasheizung ansteht oder wenn Ihre Heizung älter ist als 15 Jahre. Im Folgenden finden Sie Erläuterungen und detaillierte Ablaufdiagramme zu den jeweiligen Fällen.

Ihre Heizung soll ersetzt werden

Ihre Öl- oder Gasheizung ist am Ende ihres Lebenszyklus angekommen und soll ersetzt werden. In diesem Fall ist Ihre Öl- oder Gasheizung durch ein erneuerbar betriebenes Heizsystem zu ersetzen, sofern dies technisch möglich ist und für Sie nicht zu Mehrkosten führt. Das Ablaufdiagramm zeigt Ihnen, wie Sie am besten vorgehen.

 

Ihre Heizung ist älter als 15 Jahre

Ist Ihre Öl- oder Gasheizung 15 Jahre alt oder älter und funktioniert einwandfrei, sind Sie verpflichtet, einen GEAK Plus erstellen zu lassen. Mit dem GEAK Plus sind Sie gut auf einen allfälligen Heizungsersatz vorbereitet. Das Ablaufdiagramm zeigt Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Profitieren Sie von der Aktion GEAK Plus!

 

Ihre Heizung ist jünger als 15 Jahre

Ist Ihre Öl- oder Gasheizung jünger als 15 Jahre und funktioniert einwandfrei, müssen Sie nichts unternehmen. Die gesetzlichen Anforderungen sind erfüllt. Das Ablaufdiagramm zeigt Ihnen, was Sie zur Prävention trotzdem schon tun können.

Antworten auf häufige Fragen

In der unten angefügten Broschüre sind die häufigsten Antworten auf Fragen zum Heizungsersatz zusammengefasst. Gerne können Sie sich auch an die kantonale Energieberatung wenden.

Energierichtplan

Der kantonale Energierichtplan dient als Entscheidungsgrundlage für Raumplanung, Projektierung von Anlagen und Fördermassnahmen. 

Teilrichtplan Energie

Der kantonale Teilrichtplan Energie verschafft einen Überblick darüber, in welchen Gebieten welche örtlich gebundenen erneuerbaren Energieträger wie Fernwärme, Grundwasser oder Erdwärme vorzugsweise zu nutzen sind. Diese Priorisierungen sind in sogenannten Massnahmenblättern dargestellt.

 

Interaktive Karte von IWB

Auf der Grundlage des Energierichtplans bietet IWB eine interaktive Karte zum Fernwärmeausbau und zur Gasnetzstilllegung an. Geben Sie Ihre Adresse ein und schauen Sie nach, welche Heizungslösungen an Ihrem Standort möglich sind.

Finanzielle Unterstützung

Für erneuerbar betriebene Heizsysteme erhalten Sie Förderbeiträge. Wenn Ihre Gasheizung jünger ist als 20 Jahre und im Rahmen der Gasnetzstilllegung ersetzt werden muss, haben Sie Anspruch auf eine Restwertentschädigung.

Vorgaben und Informationen für Fachpersonen

Die Installation eines fossil betriebenen Heizsystems ist meldepflichtig. Nutzen Sie für die Meldung das folgende Formular.

Meldung fossilbefeuerte Heizungen

Der Einbau von fossil betriebenen Heizungen (Öl oder Erdgas) ist meldepflichtig. Dies gilt sowohl für den Neueinbau wie auch für den Ersatz einer bestehenden Heizung.

Formular Meldung fossilbefeuerte Heizungen

 

Vorgaben bei der Installation von Wärmepumpen

Meldepflicht oder Baubewilligung?

Im Folgenden finden Sie Angaben dazu, in welchen Fällen bei der Installation einer Wärmepumpe eine Baubewilligung nötig ist und wann nicht.

Weitere Merkblätter und Links 


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