Skip to main content

Breadcrumb-Navigation

Eltern und Schule

Welche Erwartungen dürfen Sie als Eltern an die Schule haben? Und was erwartet die Schule im Gegenzug von Ihnen? Hier erfahren Sie mehr zu Ihren Rechten und Mitwirkungsmöglichkeiten, aber auch zu Ihren Pflichten.

Rechte und Pflichten der Eltern

Eltern haben Rechte…

Als Eltern haben Sie das Recht, über alles informiert zu sein, was in der Schule Ihres Kindes geschieht. Wenn die Schule etwas Wichtiges entscheidet, was Ihr Kind betrifft, muss sie Ihre Meinung dazu berücksichtigen. Umgekehrt ist die Schule auf Informationen aus dem Elternhaus angewiesen und nimmt Beobachtungen, Erwartungen und Bedenken der Eltern sehr ernst.

...aber auch Pflichten

Es ist wichtig, dass Sie als Eltern dafür sorgen, dass Ihr Kind fit und pünktlich in die Schule kommt. Zudem sind Sie verpflichtet, an den von der Schule angeordneten Elternveranstaltungen und Gesprächen teilzunehmen und dafür zu sorgen, dass Ihr Kind auch ausserhalb der Schule geeignete Bedingungen zum Lernen vorfindet. Wer diese Pflichten wiederholt missachtet, muss mit einer Busse rechnen.

Elternmitwirkung

Damit die Schule ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag wahrnehmen kann, ist sie auf das Interesse und Engagement der Eltern angewiesen. Auch für Ihr Kind ist es wichtig zu spüren, dass Sie eine positive Einstellung zur Schule haben. Ihr Kontakt zu den Lehrerinnen und Lehrern und zu den anderen Eltern trägt wesentlich dazu bei, dass Ihr Kind in der Schule erfolgreich lernen kann.

Verschiedene Ebenen der Mitwirkung

Die Mitwirkungsrechte der Eltern sind für alle Stufen der Volksschule einheitlich geregelt. Als Eltern können Sie Ihre Anliegen an die Schule auf unterschiedlichen Ebenen einbringen: 

  • über persönliche Kontakte zu Lehr- und Fachpersonen sowie zur Schulleitung
  • als Elterndelegierte 
  • als Mitglied des Elternrats
  • als Mitglied des Schulrats 

Zudem haben Sie das Recht, Elternabende zu veranlassen.

Persönliche Gespräche

Für die Lehrerinnen und Lehrer ist der persönliche Kontakt zu den Eltern selbstverständlich. Das Schulgesetz verpflichtet die Lehrpersonen oder die Schulleitung, Sie als Eltern regelmässig über die Entwicklung, die Leistungen und das Verhalten Ihres Kindes zu informieren. In einem Gespräch tauschen sich die Eltern in der Regel einmal im Jahr mit der Klassenlehrperson oder der Ansprechperson aus und besprechen ihre Erfahrungen und Beurteilungen. Wenn bei Ihnen während des Schuljahrs Anliegen oder Fragen auftauchen, nehmen Sie mit der betreffenden Lehrerin oder dem betreffenden Lehrer Kontakt auf. Ist dies nicht möglich oder bleiben nach dem Gespräch Fragen offen, können Sie sich an die Schulleitung wenden.

Elterndelegierte

In jeder Schulklasse bestimmen die Eltern anfangs Schuljahr zwei Elterndelegierte. Diese besprechen Wünsche und Anliegen der Klasseneltern mit der Klassenlehrperson oder im Elternrat. Die Elterndelegierten helfen, wenn es bei Kontakten mit Eltern Schwierigkeiten gibt, und unterstützen die Lehrpersonen bei Klassenanlässen.

Die Delegierten aller Klassen im Schulhaus bilden zusammen den Elternrat der Schule.

Flyer zur Elternmitwirkung

Die vier Ebenen der Mitwirkung sind in diesem Flyer beschrieben.

Flyer Elternmitwirkung (Startet einen Download)

Häufig gesucht

Vom Vorschulalter bis zum Ende der Sekundarschule gibt es für Ihr Kind ein breites Betreuungsangebot in Ergänzung zum Unterricht.

Kontakt

Volksschulen

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Kohlenberg 27
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr
Reduzierte Öffnungszeiten während den Schulferien.

Last updated