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Kurzaufenthaltsbewilligung (L)

Die Kurzaufenthaltsbewilligung L ist eine Aufenthaltsbewilligung für Ausländerinnen und Ausländer, die sich befristet, in der Regel für weniger als ein Jahr, für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit im Kanton Basel-Stadt aufhalten.

Erteilung, Verlängerung und Umwandlung der L-Bewilligung zur Erwerbstätigkeit für EU/EFTA

Betreffend Erteilung, Verlängerung und Umwandlung der L-Bewilligung zur Erwerbstätigkeit gilt es folgendes zu beachten:

Erteilung

EU/EFTA-Angehörige haben einen Anspruch auf Erteilung der L-Bewilligung zur Erwerbstätigkeit, sofern sie in der Schweiz ein Arbeitsverhältnis zwischen drei Monaten und 364 Tagen nachweisen können. In diesem Rahmen kann die Bewilligung nach erfolgter Anmeldung beim Einwohneramt Basel-Stadt erteilt werden. 

Verlängerung und Umwandlung 

Die Bewilligungsdauer folgt der Dauer des Arbeitsvertrags. Die unter 364 Tagen befristete L-Bewilligung zur Erwerbstätigkeit kann auf Gesuch hin verlängert werden. Die L-Bewilligung zur Erwerbstätigkeit wird in eine B-Bewilligung umgewandelt, wenn der Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbracht wird. Hierbei müssen das vereinbarte Mindestarbeitspensum und die Einsatzdauer arbeitsvertraglich verbindlich zugesichert worden sein.

Gesuche um Verlängerung der L-Bewilligung zur Erwerbstätigkeit oder deren Umwandlung in eine B-Bewilligung sind spätestens drei Wochen vor Ablauf der Bewilligung schriftlich mit folgenden Unterlagen ans Migrationsamt Basel-Stadt einzureichen: 

  • Schriftliches Gesuch (Brief) um Verlängerung der L-Bewilligung oder Umwandlung in eine B-Bewilligung (es wird kein spezielles Formular benötigt).
  • Kopie des von Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite unterzeichneten Arbeitsvertrags oder der Einstellungserklärung.
  • Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte.

Erteilung und Verlängerung der L-Bewilligung zur Stellensuche für EU/EFTA

Betreffend Erteilung und Verlängerung der L-Bewilligung zur Stellensuche gilt es folgendes zu beachten:

Erteilung

EU/EFTA-Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz keine Bewilligung. Ist die betroffene Person auf Stellensuche und dauert diese länger als drei Monate, muss sich die stellensuchende Person beim Einwohneramt Basel-Stadt anmelden. Nach erfolgter Anmeldung erhalten EU/EFTA-Staatsangehörige, die auf Stellensuche sind, eine L-Bewilligung zur Stellensuche für zusätzliche drei Monate (Gesamtaufenthalt = sechs Monate).  

Verlängerung

Wird innerhalb der Frist von sechs Monaten keine Stelle gefunden, kann auf schriftliches Gesuch hin die L-Bewilligung für weitere sechs Monate verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass konkrete Suchbemühungen nachgewiesen werden und die Absicht besteht, innerhalb dieser Frist eine Stelle zu finden.

Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist meldepflichtig.

Gesuche um Verlängerung der L-Bewilligung L zur Stellensuche für EU/EFTA-Staatsangehörige sind spätestens drei Wochen vor Ablauf der Bewilligung schriftlich mit folgenden Unterlagen ans Migrationsamt einzureichen:

  • Schriftliches Gesuch (Brief) um Verlängerung der L-Bewilligung (es wird kein spezielles Formular benötigt).
  • Liste mit Angabe der Stellensuchbemühungen mit schriftlichen Nachweisen (beispielsweise Absageschreiben für die beworbenen Stellen).
  • Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte.

Wichtig zu wissen

Stellensuchende EU/EFTA-Staatsangehörige haben keinen Anspruch auf den Bezug von Sozialhilfe. Der Antrag auf Sozialhilfe ist ein Wegweisungsgrund.

Gesuchseinreichung

Gesuche in Zusammenhang mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung für EU/EFTA-Staatsangehörige sind spätestens drei Wochen vor Ablauf der Bewilligung schriftlich in Briefform an folgende Adresse einzureichen:

Migrationsamt Basel-Stadt
Abteilung Bewilligungen
Spiegelgasse 12
4001 Basel

oder mittels E-Mail: migrationsamtwebanfragen@bs.ch

Wenn das Gesuch Drittstaatsangehörige betrifft ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt zuständig. 


Weitere Informationen gewünscht?

Brauchen Sie weitere Informationen zum Gesuch um eine Kurzaufenthaltsbewilligung? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Entweder telefonisch über

+41 61 267 70 70 (Montag bis Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr)

oder über das Kontaktformular (siehe unten).


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