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Beratung bei Geschlechterdiskriminierung

Das Gesetz verbietet Diskriminierung im Erwerbsleben aufgrund des Geschlechts. Die Fachstelle informiert und berät Betroffene. Sie unterstützt Arbeitgebende mit Hilfsmitteln und Weiterbildungen, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Rosa Regenschirm mit oranger Herzform und Blitzsymbol.

Gleichstellungsgesetz

Das nationale Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann verbietet Diskriminierungen im Erwerbsleben aufgrund des Geschlechts. Das gilt für die

  • Anstellung
  • Zuteilung von Aufgaben
  • Arbeitsbedingungen
  • Entlohnung
  • Aus- und Weiterbildung
  • Beförderung und Entlassung

Ebenso verboten sind sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, präventiv gegen Belästigung vorzugehen und bei Vorfällen zu intervenieren. Arbeitnehmende haben das Recht, faire Arbeitsbedingungen einzufordern.

Schwangerschaft und Mutterschaft

Auf der Website mamaworkrights.ch informiert die Fachstelle Gleichstellung schwangere Personen und Mütter in neun Sprachen über Ihre Rechte am Arbeitsplatz. Sie erfahren, wie Sie sich bei Diskriminierung wehren können, und wo Sie Unterstützung erhalten. Zudem finden Sie auf der Webseite auch das Wichtigste zum Vaterschaftsurlaub.

Lohn

Die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ist gesetzlich verankert. Sie haben als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer das Recht, gleichen Lohn einzufordern. Auf unserer Webseite finden Sie Tipps für die Lohnverhandlung und Links auf Lohnrechner. Und Sie erfahren, wie Sie gegen Lohndiskriminierung vorgehen können.

Sexuelle und sexistische Belästigung

Anzügliche Sprüche, ungewollter Körperkontakt, sexuelle Übergriffe: Das alles verletzt persönliche Grenzen und ist verboten. Massgebend ist nicht die Absicht der belästigenden Person. Was zählt, ist das Empfinden der Betroffenen. 

Die Fachstelle unterstützt Sie bei Belästigung mit einer kostenlosen Erstberatung. Weitere Unterstützung und Beratung finden Sie unter folgenden Links.

Wo finde ich Hilfe?

Bei der Fachstelle Gleichstellung erhalten Sie kostenlose telefonische Erstauskunft zu rechtlichen Fragen und weiteren Gleichstellungsthemen. Unter den oben aufgeführten Links finden Sie Hilfe zu spezifischen rechtlichen Themen. Zudem sind hier zahlreiche Beratungsstellen zu verschiedene Gleichstellungsthemen aufgelistet.

Streitigkeiten, welche Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Arbeitsleben betreffen, können vor die Schlichtungsstelle gebracht werden. Die Schlichtungsstelle ist gleichzeitig Beratungsstelle für Fragen betreffend das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau im Erwerbsleben.

Weitere Informationen

Fachstelle Gleichstellung

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Marktplatz 30a
4001 Basel

Öffnungszeiten

08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr

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