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Veranstaltungen im öffentlichen Raum

Veranstaltungen im öffentlichen Raum erfordern eine Bau- und Nutzungsbewilligung zur Sondernutzung des öffentlichen Raumes. Dabei werden viele Belange geprüft, damit die Veranstaltungen Anwohnende nicht belasten, Stadt und Umwelt Sorge tragen und sie sicher durchgeführt werden können.

People sit on the banks of the Rhine and listen to the concerts on the raft.
"Im Floss" festival.
© FLOSS

Veranstaltungen

Ob Festival, Parade, Quartierfest oder Sportanlass – Basels Strassen und Plätze bieten Ihrem Anlass eine Bühne.

Wie erhalten Sie eine Bewilligung für eine Veranstaltung?

Schauen Sie bitte im Belegungsplan (Wann was: Kalender nach Strassen)  nach, ob die von Ihnen gewünschte Fläche zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist. Bitte füllen Sie das Online-Formular «Veranstaltungen» mindestens zwölf Wochen vor der Veranstaltung vollständig aus, um das Bewilligungsverfahren einzuleiten. Bei Fragen zur Vorabklärung Ihres Gesuchs oder Ihrer Planung steht Ihnen die Allmendverwaltung gerne zur Verfügung.

Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Allmendverwaltung empfohlen

Sie können Veranstaltungsorte frühzeitig mit einem Reservationsantrag reservieren, beispielsweise 1 bis 2 Jahre im Voraus. Bitte kreuzen Sie dies im Gesuchsformular entsprechend an.

Bei kurzfristigen Gesuchen ist nicht garantiert, dass die Bewilligung rechtzeitig erteilt und die Veranstaltung durchgeführt werden kann.

Auflagen für Veranstaltungen

Je nach Art der Veranstaltung sind verschiedene Fachinstanzen am Bewilligungsverfahren beteiligt, die sich um die Anliegen der Umwelt, der Anwohnenden, der Sicherheit, des öffentlichen Eigentums, der Sauberkeit und des Verkehrs kümmern und im Rahmen der Bewilligung entsprechende Auflagen machen.

Geschäftsfeiern

Feier vor einem Gebäude mit rotem Teppich und Luftballons.
© Dominik Plüss

Die Freude teilen. Feiern Sie Geschäftseröffnungen oder Jubiläumsfeiern auf der Strasse oder öffentlichen Platz vor Ihrem Betrieb.

Wie erhalten Sie die Bewilligung?

Damit Sie ungestört feiern können, benötigen Sie eine Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Raums für Ihren Anlass. Mit der Bewilligung wird sichergestellt, dass der öffentliche Raum für Sie frei und nutzbar ist. Füllen Sie dafür das Formular Veranstaltungen auf öffentlichem Grund spätestens drei Monate vor dem Anlass aus. Mit dem Formular müssen Sie den Veranstaltungsort auf dem Stadtplan eintragen.

Schauen Sie bitte im Belegungsplan (Wann was: Kalender nach Strassen)  nach, ob die von Ihnen gewünschte Fläche zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist. Falls am gewünschten Termin bereits eine andere Veranstaltung, eine Baustelle usw. eingetragen ist, müssen Sie evtl. einen anderen Termin wählen. 

Was müssen Sie beim Organisieren beachten?

Geschäftseröffnungen oder Jubiläumsfeiern dauern in der Regel wenige Stunden. Pro Geschäft wird ein Anlass pro Jahr bewilligt. Speisen und Getränke müssen kostenlos angeboten werden. Sie dürfen für Ihre Feier Zelte, Tische und andere kleine Aufbauten aufstellen. Zelte im Boden zu verankern, ist nicht erlaubt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Anlass Fussgängerinnen und Fussgänger nicht behindert und Haus- und Ladeneingängen nicht verstellt werden. Nach dem Anlass müssen Sie Zelte, Tische usw. sofort wegräumen und den Platz gereinigt hinterlassen. Wir empfehlen Ihnen, die Nachbarinnen und Nachbarn zu informieren.

Anwohnerstrassenfeste

Menschen geniessen Tag in belebter Wohnstrasse.

Was gibt es Besseres, um sich mit den Nachbarinnen und Nachbarn auszutauschen als ein Anwohnerstrassenfest?

Was gilt für Anwohnerstrassenfeste?

In Basel finden jährlich rund 100 Strassenfeste statt, die von Anwohnerinnen und Anwohnern der Strasse durchgeführt werden.

Anwohnerstrassenfeste sind prinzipiell auf Quartierstrassen möglich, aber nicht auf Hauptverkehrsachsen und Strassen mit öffentlichem Verkehr. Strassenfeste sind Anwohnerveranstaltungen ohne kommerziellen Hintergrund. Ihr Hauptziel ist die Geselligkeit in der Nachbarschaft. Ein Anwohnerstrassenfest soll überschaubar sein und rasch auf- und abgebaut werden können. Grosse Festzelte und Bühnen sind deshalb nicht vorgesehen.

Anwohnerstrassenfeste dauern maximal einen Tag. Die Strasse muss bis spätestens 24 Uhr wieder befahrbar sein. Der Lautsprechereinsatz ist bis 22 Uhr beschränkt. Am selben Ort darf pro Jahr nur ein Anwohnerstrassenfest stattfinden. Anwohnerstrassenfeste sind gebührenfrei.

Wie erhalten Sie eine Bewilligung für ein Anwohnerstrassenfest?

Füllen Sie das Online-Formular «Veranstaltungen» für die erstmalige Durchführung eines Anwohnerstrassenfestes rechtzeitig (mindestens 12 Wochen) vor der Veranstaltung aus. 

Hinweis

Ab der zweiten Durchführung eines Anwohnerstrassenfestes, bei gleichbleibender Belegung von Aufbauten wie Festbankgarnituren etc. reicht es aus das Meldeformular auszufüllen:

Ein wiederkehrendes Anwohnerstrassenfest auf öffentlichem Grund melden

Die Eingabefrist beträgt 6 Wochen vor der Durchführung des Anlasses.

Ronny Gloor
Allmendinspektor
+41 61 267 93 79ronny.gloor@bs.ch

Private Apéros

Menschengruppe beim Apéro auf dem Rümelinsplatz.
© Dominik Plüss

Basels Strassen, Plätze und Parks laden ein zum Verweilen und Geniessen. Geburtstags- oder Hochzeitsapéros o.ä. mit bis zu 60 Personen sollten zur Koordination der Allmendverwaltung des Tiefbauamts gemeldet werden. Die Meldung ist kostenlos.

Wie melde ich den Apéro?

Damit derselbe Ort nicht mehrfach belegt wird, müssen Sie einen Apéro im öffentlichen Raum der Allmendverwaltung melden. Füllen Sie dafür das Meldeformular «Kleinstnutzung»spätestens 14 Tage vor dem Apéro aus.

Schauen Sie bitte im Belegungsplan (Wann was: Kalender nach Strassen)  nach, ob der von Ihnen gewünschte Ort zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist. Falls der Veranstaltungsort bereits mit einer anderen Veranstaltung, einer Baustelle usw. belegt ist, müssen Sie einen anderen Ort oder ein anderes Datum wählen. 

Was müssen Sie beachten?

Der Apéro darf maximal drei Stunden dauern und muss um spätestens 22 Uhr zu Ende sein. Speisen und Getränke müssen kostenlos angeboten werden. Die Speisen dürfen Sie nicht vor Ort zubereiten oder kochen wegen der dafür notwendigen Geräte und einer möglichen Geruchsbelästigung. Sie können Tische für Speisen und Getränke sowie bei Bedarf einzelne Sonnenschirme aufstellen. Zelte sind aber nicht erlaubt. Die beanspruchte Fläche sollte 100 Quadratmeter nicht überschreiten. Achten Sie darauf, dass Ihr Apéro den Verkehr und auch Fussgängerinnen und Fussgänger nicht behindert.

Falls Sie planen, die oben aufgeführten Rahmenbedingungen zu überschreiten, müssen
 Sie ein Gesuch für eine Veranstaltung beantragen.

Kontakt

Michaela Panazzolo
Allmendinspektorin und Stv. Leiter Bewilligungen
+41 61 267 93 55Michaela.Panazzolo@bs.ch
Thomas Bätscher
Allmendinspektor
+41 61 267 93 66thomas.baetscher@bs.ch

Allmendverwaltung (AV)

Karte von Basel-Stadt
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Dufourstrasse 40/50
4052 Basel

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

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