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Zonenplan & andere Planwerke

Die Abteilung Städtebau erarbeitet die eigentümerverbindlichen Nutzungspläne wie Zonenplan, Bebauungsplan, Wohnanteilplan und Lärmempfindlichkeitsstufenplan. Diese dienen nach Verabschiedung durch den Grossen Rat als rechtliche Grundlage für künftige Bauprojekte.

Zwei Personen zeigen auf eine farbige Stadtkarte.
Diskussion vor dem Zonenplan
© Rainer Volman

Was sind Nutzungspläne?

Um einen rechtlichen Rahmen für grosse Arealentwicklungen und auch kleinere Projekte im Bestand zu schaffen, erarbeitet die Abteilung Städtebau die dazu notwendigen Nutzungspläne: Zonenplan, Wohnanteilplan, Lärmempfindlichkeitsstufenplan, Bebauungsplan.

Diese «Nutzungspläne» legen eigentümerverbindlich fest, unter welchen Rahmenbedingungen bauliche Vorhaben realisiert werden können. Mit einem sinnvollen Zusammenspiel der Nutzungspläne und insbesondere mit einer austarierten Regelungstiefe der Bauungspläne wird erreicht, dass sich die bauliche Entwicklung in Basel nicht willkürlich vollzieht, dabei aber dennoch genügend Spielräume für die konkreten Einzelprojekte verbleiben. So wird eine hohe stadträumliche Qualität bei möglichst viel Freiheit für gute Einzelprojekte gewährleistet. 

Die Nutzungspläne werden in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Fachstellen erarbeitet und in Mitwirkungsverfahren inklusive der formellen öffentlichen Planauflage diskutiert. Danach werden sie in der Regel dem Grossem Rat mit einem Ratschlag zur Beschlussfassung unterbreitet. Die rechtsgültigen Nutzungspläne bilden dann die Grundlage für die Beurteilung von Baubegehren für einzelne Projekte.

Weitere Planwerke

Ergänzend zu den eigentümerverbindlichen Nutzungsplänen erstellt, begleitet oder initiiert die Abteilung Städtebau auch nicht auf Gesetzesstufe verankerte Konzepte und Studien, die als Grundlage für städtebauliche Entwicklungen in der Stadt dienen, wie zum Beispiel das Hochhauskonzept. 

Das Hochhauskonzept zeigt im Konzeptplan Gebiete auf, die für den Bau von Hochhäusern geeignet sind oder Potenziale bieten. An die Planung und Projektierung von Hochhäusern werden grosse Anforderungen gestellt, um eine städtebaulich hochwertige Entwicklung zu fördern. So sollen beispielsweise Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden. Das Hochhauskonzept zeigt die Anforderungen auf, welche bei der Planung und Projektierung zu berücksichtigen sind und steht als Richtlinie neben den gesetzlichen Bestimmungen des bestehenden Bau- und Planungsrechts.

Kontakt

Bei allgemeinen Fragen zu den Planwerken können Sie sich an die folgenden Personen wenden:

Rainer Volman
Leiter Gebietsentwicklung, Stv. Leitung Städtebau
+41 61 267 42 33rainer.volman@bs.ch
Tanja Ulaga
Projektleiterin
+41 61 267 69 58tanja.ulaga@bs.ch