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Bebauungspläne

Bebauungspläne dienen dazu, in eingegrenzten Teilräumen der Stadt besondere Bauvorschriften zu erlassen, die von den üblichen Zonenvorschriften abweichen. Damit kann auf besondere Verhältnisse vor Ort oder auf besondere stadträumliche Potenziale reagiert werden.

Stadtplan mit Gebäuden und Park.
Ausschnitt des Bebauungsplans Areal Messe Basel

Was sind Bebauungspläne?

Üblicherweise beruhen Bebauungspläne auf einem vorgängigen Wettbewerb oder Studienauftrag. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Verfahren werden dann in abstraktere Regeln gegossen und in einen Bebauungsplan überführt. 

In der Regel beschliesst der Grosse Rat (in der Gemeinde Riehen das Gemeindeparlament und in der Gemeinde Bettingen die Gemeindeversammlung) über die Festsetzung, die Änderung oder die Aufhebung von Bebauungsplänen. 

Zur Festsetzung, Änderung oder Aufhebung von Bebauungsplänen ist vorgängig eine öffentliche Planauflage durchzuführen. Dabei können Anregungen und von direkt Betroffenen auch Einsprachen geltend gemacht werden. Sofern ein Bebauungsplan vom Grossen Rat (oder Gemeindeparlament, -versammlung) beschlossen wurde, kann gegen den Plan auch das Referendum ergriffen werden.

Fragen zu Bebauungsplänen?

Bei Fragen zu einem bestimmten Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an die für das jeweilige Stadtgebiet zuständige Person.

Kontakt

Bei allgemeinen Fragen zu Bebauungsplänen können Sie sich an die folgenden Personen wenden:

Rainer Volman
Leiter Gebietsentwicklung, Stv. Leitung Städtebau
+41 61 267 42 33rainer.volman@bs.ch
Tanja Ulaga
Projektleiterin
+41 61 267 69 58tanja.ulaga@bs.ch