Schwerpunkt Dekarbonisierung der Wärmeversorgung
Der Kanton Basel-Stadt will bis 2037 das Netto-Null-Ziel erreichen. Rund ein Viertel der CO2-Emissionen stammt aus der Wärmeversorgung. Darum will der Kanton Basel-Stadt seine Wärmeversorgung bis 2037 dekarbonisieren.
Ziele Dekarbonisierung der Wärmeversorgung
Seit den 1970er-Jahren setzt sich der Kanton Basel-Stadt für eine zukunftsgerichtete Energie- und Klimapolitik ein. Im Kanton Basel-Stadt besteht ein breiter politischer Wille zur Abkehr von fossilen Energieträgern hin zur Nutzung erneuerbarer Energien.
2017 ist das revidierte Energiegesetz in Kraft getreten, welches neue neue Öl- und Gasheizungen nur noch in Ausnahmen erlaubt und die Förderung von erneuerbar betriebenen Heizungen gezielt fördert. Im Energiegesetz wird auch erstmals das Ziel der Dekarbonisierung integriert.
Die Wärmeversorgung macht rund ein Viertel der CO2-Emissionen im Kanton Basel-Stadt. Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum Netto-Null-Ziel.
Mit der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung sollen folgende Ziele erreicht werden:
Ziele:
- 100% klimaneutrale Wärmeversorgung
- Grössere Unabhängigkeit von der ausländischen Energieproduktion
Massnahmen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung
Um bis 2037 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen, verfolgt der Kanton Basel-Stadt folgende zentrale Massnahmen.
Massnahmen:
- Ausbau und Dekarbonisierung der Fernwärme
- Stilllegung Gasnetz
- Umstieg auf Umweltwärme (Wärmepumpen, Holzheizung)
Ausbau und Dekarbonisierung der Fernwärme:
Die IWB baut im Auftrag des Kantons Basel-Stadt das Fernwärmenetz aus. Bis 2037 entstehen 60 Kilometer neue Fernwärmeleitungen.
Stilllegung Gasnetz:
Die Versorgung mit Erdgas zur Wärmeerzeugung wird im Kanton Basel-Stadt bis 2037 beendet. Die IWB informiert auf ihrer Website ausführlich über das Vorgehen zur Stilllegung des Gasnetzes:
Im Falle, dass Gasbezügerinnen und Gasbezüger aufgrund der Einstellung der Gasversorgung ihre noch nicht amortisierten Gasanlagen (Gaszentralheizungen, Gasherde und -backöfen, industrielle und gewerbliche Anlagen) nicht mehr weiterverwenden können, richtet der Kanton Basel-Stadt zusätzlich Restwertentschädigungen aus.
Umstieg auf Umweltwärme:
Liegenschaftseigentümerinnen und –eigentümer, die ihre Öl- oder Gasheizung ersetzen, können von grosszügigen Förderbeiträgen profitieren. Die kantonale Energieberatung beantwortet Fragen rund um den Heizungsersatz und die Gebäudesanierung. Das Angebot ist kostenlos.
- Energieberatung
Die kantonale Energieberatung beantwortet Fragen rund um das Thema Gebäudeenergie. Sie richtet sich an Mieterinnen und Mieter, Wohneigentümerinnen und -eigentümer sowie Unternehmen im Kanton Basel-Stadt. Das Beratungsangebot ist kostenlos.
- Förderbeiträge
Der Kanton Basel-Stadt richtet Förderbeiträge für energetische Sanierungen, effiziente Neubauten und für Anlagen zur Nutzung von erneuerbarer Energie aus. Hier finden Sie Informationen zu den Fördergegenständen, zur Höhe der Beiträge und zum Gesuchsportal.
- Heizungsersatz
Sie haben eine Öl- oder Gasheizung? Hier finden Sie Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Ihren Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem.