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Verzeichnis der Verfahren mit Personendaten der Volksschulen

Hier finden Sie die Verfahren der Volksschulen, bei denen personenbezogene Daten bearbeitet werden.

Übersicht über die Verfahren mit Personendaten

Die Volksschule Basel-Stadt umfasst die gesamte obligatorische Schulzeit: vom Kindergarten über die Primarschule bis zur Sekundarschule.

Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch die Schulsozialarbeit

Bezeichnung
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch die Schulsozialarbeit
Rechtsgrundlage(n)
§ 144 des Schulgesetzes (SG 410.100)
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Fachstelle Schulsozialarbeit
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung des Alltags und von sozialen Problemen; Unterstützung bei der Lösung von Konflikten zwischen den Kindern und Jugendlichen sowie innerhalb der Klassen und Schulen.

Zuteilung von verstärkten Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf

Bezeichnung
Zuteilung von verstärkten Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf
Rechtsgrundlage(n)

§ 64 des Schulgesetzes (SG 410.100)

§§ 9 ff. der Sonderpädagogikverordnung (SG 412.750)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Stabsstelle Zusätzliche Unterstützung
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Koordination und Vorbereitung der Entscheide über verstärkte Massnahmen (zusätzliche Unterstützung) für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf in Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst (Abklärung) und der Leitung Volksschulen (Entscheid).

Administration und Leitung einer Schule der Volksschulen (Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule, inkl. Spezialangebote und Kriseninterventionsstelle)

Bezeichnung
Administration und Leitung einer Schule der Volksschulen (Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule, inkl. Spezialangebote und Kriseninterventionsstelle)
Rechtsgrundlage(n)

§§ 4, 31, 34, 87c, 94, 97bis des Schulgesetzes (SG 410.100)

Verordnung für die Schulleitungen der Volksschulen (SG 411.350)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Schulleitungen der Volksschulen
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Verwalten der Daten von Schülerinnen- und Schülern sowie Mitarbeitenden der Schule, Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler durch Zeugnisse und Lernberichte, Schullaufbahnentscheide, Leistungstests, Entscheide über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf, Absenzenwesen und Disziplinarmassnahmen, Platzierung in der Kriseninterventionsstelle, Personalrechtliche Aufgaben in Bezug auf die Mitarbeitenden der Schulen

Leitung und Administration der Volksschulen

Bezeichnung
Leitung und Administration der Volksschulen
Rechtsgrundlage(n)

§§ 87a, 91 Abs. 8, 94, 97bis des Schulgesetzes (SG 410.100)

Verordnung über die Volksschulleitung (SG 411.300)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Volksschulleitung
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Schülerinnen- und Schüleradministration, Entscheid über den Schulausschluss von Schülerinnen und Schülern, Organisation der Aufnahmeprüfungen in die Sekundarschule, Vorbereitung des Entscheids über Ordnungsbussen wegen Verletzung der elterlichen Pflichten, Vorbereitung des Entscheids über Homeschooling, Personalrechtliche Aufgaben in Bezug auf Lehr- und Fachpersonen und Schulleitungen, Lohnadministration und Absenzencontrolling

Vermittlungsverfahren der Schulräte der Volksschulen

Bezeichnung
Vermittlungsverfahren der Schulräte der Volksschulen
Rechtsgrundlage(n)

§ 79c des Schulgesetzes (SG 410.100)

Verordnung betreffend die Tätigkeit der Schulräte an den Volksschulen (SG 411.150)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Schulräte der Volksschulen
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Verwaltung von Personendaten bei einem Vermittlungsverfahren

Verwaltung Tagesstrukturen (inkl. Mittagstische und Tagesferien)

Bezeichnung
Verwaltung Tagesstrukturen (inkl. Mittagstische und Tagesferien)
Rechtsgrundlage(n)

§ 73 und 75 Abs. 5 des Schulgesetzes (SG 410.100)

Verordnung über die Tagesstrukturen (SG 412.600)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Fachstelle Tagesstrukturen der Volksschulleitung
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Administration der Tagesstrukturanmeldungen; Zulassung der privaten Institutionen, die im Auftrag der Schulleitungen, der Fachstelle Tagesstrukturen oder der zuständigen Stelle der Gemeinden Tagesstrukturangebote führen; Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit Anbieterinnen und Anbietern von Mittagstischen und Tagesferien

Verfahren zur Verpflichtung zur frühen Deutschförderung

Bezeichnung
Verfahren zur Verpflichtung zur frühen Deutschförderung
Rechtsgrundlage(n)

§ 56a des Schulgesetzes (SG 410.100)

Verordnung über die sprachliche Förderung in Deutsch vor der Einschulung (SG 412.400)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Fachbereich Frühe Deutschförderung der Fachstelle Förderung und Integration der Volksschulleitung
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Erhebung des Sprachstandes der Kinder mittels eines Elternfragebogens, Verpflichtung der Erziehungsberechtigten, Vorbereitung von Verpflichtungsverfügungen

Beratung und Abklärung von Schülerinnen und Schülern durch den schulpsychologischen Dienst (SPD)

Bezeichnung
Beratung und Abklärung von Schülerinnen und Schülern durch den schulpsychologischen Dienst (SPD)
Rechtsgrundlage(n)

§ 141 des Schulgesetzes (SG 410.100)

Verordnung für den Schulpsychologischen Dienst (SG 415.700)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Schulpsychologischer Dienst
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Psychologische Beratung der Kinder und Jugendlichen sowie Begleitung derer Familien; Feststellung des besonderen Bildungsbedarfs von Schülerinnen und Schülern;

Bewilligung und Aufsicht Privatschulen und private Kindergärten

Bezeichnung
Bewilligung und Aufsicht Privatschulen und private Kindergärten
Rechtsgrundlage(n)
§§ 130-134a des Schulgesetzes (SG 410.100)
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Bereichsleitung Volksschulen
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Bewilligung und Aufsicht Privatschulen und private Kindergärten; Registrierung von Schülerinnen und Schülern; Kontrolle der obligatorischen Schulpflicht

Zuteilung von verstärkten Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf

Bezeichnung
Zuteilung von verstärkten Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf
Rechtsgrundlage(n)

§ 64 des Schulgesetzes (SG 410.100)

§§ 9 ff. der Sonderpädagogikverordnung (SG 412.750)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Stabsstelle Zusätzliche Unterstützung
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Koordination und Vorbereitung der Entscheide über verstärkte Massnahmen (zusätzliche Unterstützung) für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf in Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst (Abklärung) und der Leitung Volksschulen (Entscheid)

Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch die Schulsozialarbeit

Bezeichnung
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch die Schulsozialarbeit
Rechtsgrundlage(n)
§ 87a des Schulgesetzes (SG 410.100)
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Fachstelle Schulsozialarbeit
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung des Alltags und von sozialen Problemen; Unterstützung bei der Lösung von Konflikten zwischen den Kindern und Jugendlichen sowie innerhalb der Klassen und Schulen.