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Verzeichnis der Verfahren mit Personendaten des Amtes für Umwelt und Energie

Hier finden Sie die Verfahren des Amtes für Umwelt und Energie, bei denen personenbezogene Daten bearbeitet werden.

Übersicht über die Verfahren mit Personendaten

Behandlung von Lärmreklamationen und Lärmsanierungen, Überweisung mit Antrag

Bezeichnung
Behandlung von Lärmreklamationen und Lärmsanierungen, Überweisung mit Antrag
Rechtsgrundlage(n)

Bundesgesetz vom 7. Ok-tober 1983 über den Um-weltschutz (Umweltschutz-gesetz, USG)

Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Lärmschutz
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Im Rahmen des Verfahrens wird festgestellt, ob eine ortsfeste Anlage die umweltrechtlichen Bestimmungen im Bereich Lärm einhält. Die Personendaten des Reklamanten werden erhoben, die Personendaten des Anlageninhabers kommen aus dem Da-tenmarkt. Personen, die Übertretungen im Sinne von Art. 61 USG begangen haben, werden der Staatsanwaltschaft mitgeteilt mit einem Bussenantrag.

Schallschutzfensterbeiträge

Bezeichnung
Schallschutzfensterbeiträge
Rechtsgrundlage(n)
Bundesgesetz vom 7. Ok-tober 1983 über den Um-weltschutz (Umweltschutzgesetz, USG), Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV)und Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) vom 13.03.1991, § 12, Abs. 4
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Lärmschutz
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Im Rahmen der Strassenlärmsanierung werden Kosten-Beiträge an Schallschutzfenster gewährt. Die Personendaten kommen aus dem Datenmarkt.

Bewilligungen für Baulärm

Bezeichnung
Bewilligungen für Baulärm
Rechtsgrundlage(n)
§ 12 Lärmschutzverordnung Basel-Stadt
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Lärmschutz
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Sonderbewilligung für Bauten ausserhalb der zulässigen Arbeitszeiten und für lärmintensive Bauarbeiten. Personendaten des Gesuchstellers

Bewilligung für längere Öffnungszeiten gem. § 37 des Gastgewerbegesetzes

Bezeichnung
Bewilligung für längere Öffnungszeiten gem. § 37 des Gastgewerbegesetzes
Rechtsgrundlage(n)
Gastgewerbe Gesetz § 37
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Lärmschutz
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
"Freinachtsbewilligung" für Gastgewerbebetriebe mit verlängerten Öffnungszeiten nach § 37 des GGG. Personendaten des Bewilligungsinhabers, erhoben wurden diese aber bereits durch das Bau- und Gastgewerbeinspektorat.

Meldung von Veranstaltungen mit Schallpegel >93 dBA und/oder Lasereinsatz

Bezeichnung
Meldung von Veranstaltungen mit Schallpegel >93 dBA und/oder Lasereinsatz
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung vom 28. Februar 2007 über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen (Schall- und Laserverordnung, SLV), Art. 8
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Lärmschutz
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Obligatorische Meldung nach Schall- und Laserverordnung durch Veranstalter. Personendaten des Gesuchstellers

Beiträge aus der Förderabgabe

Bezeichnung
Beiträge aus der Förderabgabe
Rechtsgrundlage(n)
Energiegesetz (EnG) vom 11.11.2016, § 20 bis §25
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Energie
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Für Energieeffizienzmassnahmen und erneuerbare Energien werden Förderbeiträge gewährt. Die Personendaten (Liegenschaftseigentümer) kommen zu Kontrollzwecken aus dem Datenmarkt (werden nicht gespeichert).

Bonus Basel (Stromspar-Fonds)

Bezeichnung
Bonus Basel (Stromspar-Fonds)
Rechtsgrundlage(n)
Energiegesetz (EnG) vom 11.11.2016, §27 bis §37
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Energie
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Für die Auszahlung des Stromspar-Bonus werden die Daten der bonusberechtigten Personen und Firmen erfasst. Die Adressdaten werden teilweise mit den Daten des Datenmarktes abgeglichen.

FEKO Erfassung aller Heizungs- und Tankanlagen im Kanton

Bezeichnung
FEKO Erfassung aller Heizungs- und Tankanlagen im Kanton
Rechtsgrundlage(n)

Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 (LRV), §13, 35

Energiegesetz (EnG) vom 11.11.2016, § 39

Verordnung zum Energiegesetz (Energieverordnung, EnV) vom 29.08.2017, §19, 37-40, 49 - 51

Kantonale Gewässerschutzverordnung vom 12.12.2000, §32, 32a, 45

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Energie
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Die Bewirtschaftung aller Heizungs- und Tankanlagen im Kanton erfolgt mittels einer Datenbank. Aus dem Datenmarkt werden dazu die Adressen der Liegenschaftseigentümer resp. der beauftragten Liegenschaftsverwaltungen abgerufen.

Wassernutzungsbewilligungen

Bezeichnung
Wassernutzungsbewilligungen
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über die Nutzung von öffentlichem Fluss- und Grundwasser (Wassernutzungsgesetz) vom 15.12.1983, §4 und §7
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Gewässerschutz
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Erhebung der Bewilligungsinhaber und Rechnungsempfänger im Wassernutzungskataster für die Veranlagung der Wassernut-zungsgebühren. Personendaten werden für die Bewilligung der Nutzung und der Rechnungsstellung verwendet (Wassernut-zungsgesetz).

Bohrkataster

Bezeichnung
Bohrkataster
Rechtsgrundlage(n)

Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG), Art. 19 Abs. 2

Bau- und Planungsverordnung (BPV) vom 19.12.2000, §26 Abs. 2 Bst. b

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Gewässerschutz
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Erhebung der Bauherrschaft (Gesuchsteller) mit Namen und Adresse sowie Erfassen der Bohrmeister (Name) und der Bohrfirma

Kataster der belasteten Standorte und Verzeichnis der Verdachtsstandorte

Bezeichnung
Kataster der belasteten Standorte und Verzeichnis der Verdachtsstandorte
Rechtsgrundlage(n)
Bundesgesetz vom 7. Ok-tober 1983 über den Um-weltschutz (Umweltschutz-gesetz, USG) Art. 32c Ziff. 2
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Gewässerschutz
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Kostenpflichtige Auskunft über die Belastungssituation einer Liegenschaft. Rechnungsstellung via Administration. 1.) Der Kataster ist öffentlich und kann von jeder Person eingesehen werden (USG Art. 32c, Ziff. 2). 2.) Das Verzeichnis ist intern, es braucht eine Vollmacht der Eigentümerschaft. Überprüfung via Eigentümerauskunft des GVA. Bei 1. + 2. Keine Bearbeitung und kein Speichern von Personendaten, nur Verwendung.

Gewässerschutzrechtliche Bewilligungen

Bezeichnung
Gewässerschutzrechtliche Bewilligungen
Rechtsgrundlage(n)

Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässer-schutzgesetz, GSchG), Art. 6, Art. 7, Art. 30

Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998, Art. 6, Art 7, Art. 41c

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Gewässerschutz
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Einhaltung der gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen (gewisse Vorhaben bedürfen einer gewässerschutzrechtlichen Bewilligung)

Unfälle mit Wasser gefährdenden Stoffen

Bezeichnung
Unfälle mit Wasser gefährdenden Stoffen
Rechtsgrundlage(n)
Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG), Art. 6, Art. 49, Art. 54
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Gewässerschutz
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Bekämpfung, Behebung und Verrechnung von Gelände- und Gewässerverschmutzungen

Fischereirechtliche Bewilligungen, Patente und Pachtverträge

Bezeichnung
Fischereirechtliche Bewilligungen, Patente und Pachtverträge
Rechtsgrundlage(n)

Verordnung über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt (Fischereiverordnung) vom 8. Februar 2011, Art. 8

Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über die Fischerei (BGF) ,§4, §26 §17, §9

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Gewässerschutz
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Einhaltung der fischereirechtlichen Bestimmungen (gewisse Vorhaben bedürfen einer fischereirechtlichen Bewilligung)

Betriebsbewilligung Abfallanlagen

Bezeichnung
Betriebsbewilligung Abfallanlagen
Rechtsgrundlage(n)
Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) vom 13.03.1991, § 29 Abs. 2
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Abfall
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Abfallanlagen (KVA, RSMVA, Recyclingbetriebe etc.) benötigen eine Betriebsbewilligung.

Zulassungsbestätigung KVA

Bezeichnung
Zulassungsbestätigung KVA
Rechtsgrundlage(n)
Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) vom 13.03.1991, § 26
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Abfall
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Gewerbebetriebe, die Abfälle direkt an die KVA Basel anliefern, benötigen eine Zulassungsbestätigung. Diese wird in der Regel für die Dauer von zwei Jahren ausgestellt. Ebenfalls eine Bewilligung ist notwendig für einmalige Abfallanlieferungen.

Bewilligung für das Sammeln von Abfällen

Bezeichnung
Bewilligung für das Sammeln von Abfällen
Rechtsgrundlage(n)

Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutz-gesetz, USG); Art. 31 b Abs. 1

Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) vom 13.03.1991, § 21 Abs. 1

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Abfall
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Für das Sammeln von Siedlungsabfällen (PET, Glas etc.) bedarf es einer Bewilligung.

Ordnungsbussenverfahren im Bereich Abfall / Plakatierung

Bezeichnung
Ordnungsbussenverfahren im Bereich Abfall / Plakatierung
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung über die direkte Erhebung von Bussen für Übertretungen des basel-städtischen Rechts
(Baselstädtische Ordnungsbussenverordnung) vom 06.12.2005, § 1 Abs 1 bis und Anhang vom 6. Dezember 2005
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Abfall
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Übertretungen nach OBV, Anhang Ziff. 911 und Ziff. 940.1 bis 940.4 werden zusätzlich zur Polizei durch das AUE gebüsst. Die gebüssten Personen werden zum Abwickeln des OBV in einer Datenbank erfasst. Sie werden nach einer bestimmten Zeit aber wieder vollständig gelöscht.