Anwohnerparkkarte
Eine Anwohnerparkkarte erlaubt es Ihnen, ohne Zeitbegrenzung in der Blauen Zone innerhalb eines bestimmten Postleitzahlbereichs des Kantons Basel-Stadt zu parkieren.
Anwohnerparkkarte bestellen
Bewohner, die schriftenpolizeilich gemeldet sind, sind berechtigt für einen auf ihren Namen und ihre Adresse eingelösten leichten Motorwagen die Anwohnerparkkarte zu erwerben, sofern das Fahrzeug in dieser Zone seinen Standort hat. Diese ist in der entsprechenden Parkkarten-Zone und/oder einer daran angrenzenden Parkkarten-Zone (Ausnahme 4051) zu lösen.
Bei den Einwohnerdiensten angemeldete Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sowie vom Ausland zugezogene Personen gelten ebenfalls als "schriftenpolizeilich gemeldete Anwohner" und haben somit als "gleichermassen Betroffene" das selbe Anrecht auf den Bezug einer Anwohnerparkkarte der entsprechenden Parkkarten-Zone und/oder einer daran angrenzenden Parkkarten-Zone.
Ansässige Geschäftsbetriebe sind berechtigt für jeden auf ihren Namen und ihre Adresse in der entsprechenden oder/und einer angrenzenden Parkkarten-Zone eingelösten leichten Motorwagen eine Anwohnerparkkarte zu erwerben, sofern das Fahrzeug in dieser Zone seinen Standort hat. Bei ansässigen oder ausserkantonalen Geschäftsbetrieben mit einem Lenkereintrag im Fahrzeugausweis gilt die im Eintrag genannte Lenkeradresse als Standort des Fahrzeuges. In solch einem Fall wird die Parkkarte auf den Lenker/die Lenkerin persönlich ausgestellt.
Die Anwohnerparkkarte ist für ein bestimmtes Nummernschild ausgestellt. Nur die originale Parkkarte erlaubt das zeitlich unbegrenzte Parken in der Blauen Zone.
Gültigkeit
Die Anwohnerparkkarte ist maximal ein Jahr gültig. Sie kann auch für eine kürzere Zeit erworben werden.
Der Starttag kann frei gewählt werden. Bestellen Sie die Karte online, dauert die Bearbeitung und Lieferung etwa 3 bis 5 Arbeitstage. Die Gültigkeit beginnt automatisch angepasst an das Bestelldatum.
Auch bei der Verlängerung einer Jahreskarte beträgt die Bearbeitungszeit etwa 3 bis 5 Arbeitstage.
Gebühren
Die Anwohnerparkkarte kann sowohl für ein Jahr als auch monatsweise bestellt werden. Dabei fallen die nachfolgend aufgelisteten Gebühren an.
Gebühren für Anwohnerparkkarte mit Gültigkeit bis 31. Dezember 2024
Mit BS-Kontrollschild (Fahrzeuge von in Basel gemeldeten Personen sowie ansässige Geschäftsbetriebe) | im Monat | im Jahr |
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Pro Zone | CHF 284.— | |
Für den 1. Monat, pro Zone | CHF 42.— | |
Für jeden Folgemonat, pro Zone | CHF 22.— |
Für Fahrzeuge von Wochenaufenthaltern, Anwohnern mit noch ausländischer Zulassung etc. | im Monat | im Jahr |
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Pro Zone | CHF 548.— | |
Für den 1. Monat, pro Zone | CHF 64.— | |
Für jeden Folgemonat, pro Zone | CHF 44.— |
Für jede neue Anwohnerparkkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.– erhoben, diese sind in der obgenannten Berechnung inbegriffen.
Gebühren für Anwohnerparkkarte mit Gültigkeit ab 1. Januar 2025
Mit BS-Kontrollschild (Fahrzeuge von in Basel gemeldeten Personen sowie ansässige Geschäftsbetriebe) | im Monat | im Jahr |
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Kleine Fahrzeuge (bis 3'899 mm) | CHF 26.— | CHF 312.— |
Mittlere Fahrzeuge (ab 3’900 bis 4'900 mm) | CHF 33.50 | CHF 402.— |
Grosse Fahrzeuge (ab 4'901 mm) | CHF 41.— | CHF 492.— |
Für Fahrzeuge von Wochenaufenthaltern, Anwohnern mit noch ausländischer Zulassung etc. | im Monat | im Jahr |
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Kleine Fahrzeuge (bis 3'899 mm) | CHF 47.— | CHF 564.— |
Mittlere Fahrzeuge (ab 3’900 bis 4'900 mm) | CHF 54.50 | CHF 654.— |
Grosse Fahrzeuge (ab 4'901 mm) | CHF 62.— | CHF 744.— |
Für jede neue Anwohnerparkkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.– erhoben, diese ist in der obgenannten Berechnung nicht inbegriffen.
Sollte Ihr Fahrzeug eine Längenangabe «von bis» enthalten, gilt der Minimalwert. Bei einem Wechselschild ist grundsätzlich die Fahrzeuglänge des längeren Fahrzeuges massgebend (bis zur Ausserverkehrsetzung).
Wir sind aktuell am Auswerten der Fahrzeugdaten, daher können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft über die anwendbare Kategorie Ihrer Parkparkte erteilen.
Korrektes Anbringen der Parkkarte
Die Parkkarte muss gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht werden.
Verlust der Parkkarte
Bei Verlust der Anwohnerparkkarte kann der Fahrzeughalter mit einer Verlusterklärung ein Duplikat beantragen.
Den Verlust einer Parkkarte melden
Bitte melden Sie uns einen Verlust Ihrer Parkkarte schriftlich mit folgendem Formular.
Rückgabe/Umtausch der Parkkarte
Bei Rückgabe der Parkkarte wird die Nutzungsgebühr für ganze, nicht beanspruchte Monate abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20.– Franken zurückerstattet. Massgebend für die Berechnung ist das Rückgabedatum der Parkkarte.
Ersatzfahrzeug
Sollten Sie das Fahrzeug, für welches eine Anwohnerparkkarte ausgestellt ist, infolge Reparatur oder Servicearbeiten nicht nutzen können, können Sie die Karte für maximal 10 Tage auf ein Ersatzfahrzeug übertragen.
Kontakt
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular.
Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
Verkehrszulassungen
Öffnungszeiten
Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr