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Parkkarten

In Basel ist das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen zeitlich begrenzt. Mit verschiedenen Parkkarten kann jedoch zeitlich unbeschränkt parkiert werden. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den verfügbaren Parkkarten und können diese beantragen.

Neue Verordnung der Parkraumbewirtschaftung ab 1. Januar 2025 (Regierungsratsbeschluss vom 18.06.2024)

Per 1. Januar 2025 tritt die neue Verordnung zur Parkraumbewirtschaftung in Kraft und bringt diverse Veränderungen mit sich. Neu wird die Nutzungsgebühr der Anwohner- und der Pendlerparkkarte nach der Fahrzeuglänge erhoben. Details bezüglich der neuen Berechnungsgrundlagen finden Sie auf den jeweiligen Seiten der betroffenen Parkkarten.

Aufgrund der dafür notwendigen Systemumstellung werden die Rechnungen nicht wie gewohnt zwei Monate im Voraus, sondern erst Ende November 2024 versendet. Aktuell werden die neu relevanten Fahrzeuglängen in der Datenbank ausgewertet und vervollständigt. Somit erteilt die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) zurzeit keine Auskunft, in welcher der drei Kategorien ein Fahrzeug eingeordnet wird.

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