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Pendlerparkkarte

Eine Pendlerparkkarte berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der blauen Zone im angegebenen Postleitzahlkreis. Firmen können die Pendlerparkkarten für ihre Mitarbeitenden beziehen.

Bedingungen für den Bezug einer Pendlerparkkarte

Der Arbeitsweg des Mitarbeitenden (Tür-zu-Tür) muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 60 Minuten betragen. Die bestmögliche Verbindung für Hin- und Rückreise wird zur Bestimmung des Arbeitsweges herangezogen. Die Bezugsberechtigung richtet sich nach der längeren Reisezeit.

Die Anzahl der Pendlerparkkarten ist auf 20% der Mitarbeitenden eines Geschäftsbetriebs begrenzt. Pro Geschäftsbetrieb können bis maximal 50 Pendlerparkkarten bezogen werden.

Bezugsberechtigte Fahrzeuge

  • Jedes auf eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter zugelassene Fahrzeug
  • Jedes Fahrzeug des Geschäftsbetriebs (Firmenfahrzeug), sofern der Fahrzeugstandort gemäss Fahrzeugausweis beim Wohnsitz der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters liegt

Pendlerparkkarte beantragen

In der Stadt Basel ansässige Firmen können eine Pendlerparkkarte für Mitarbeitende ihres Betriebs erwerben. Die Parkkarte kann entweder für den PLZ-Kreis des Geschäftsdomizils bzw. der jeweiligen Niederlassung oder für einen angrenzenden PLZ-Kreis (Ausnahme 4051) bezogen werden. Der angrenzende PLZ-Kreis muss jedoch auf derselben Rheinseite liegen wie die Geschäftsadresse.

Gültigkeit

Die Pendlerparkkarte ist maximal ein Jahr gültig. Sie kann auch für eine kürzere Zeit erworben werden.

Der Starttag kann frei gewählt werden. Die Gültigkeit beginnt automatisch angepasst an das Bestelldatum.

Bei der Verlängerung einer Jahreskarte beträgt die Bearbeitungszeit etwa 3 bis 5 Arbeitstage.

Gebühren

Die Pendlerparkkarte kann für ein Jahr oder monatlich bezogen werden.

Jahresgebühr

  • Fr. 860.– pro Zone

Monatsgebühr

  • Fr. 90.– für den ersten Monat
  • Fr. 70.– für jeden Folgemonat

Für jede neu ausgestellte Pendlerparkkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.– erhoben.

Korrektes Anbringen der Parkkarte

Die Parkkarte muss gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht werden.

Bei Verlust der Parkkarte kann der Fahrzeughalter mit einer Verlusterklärung ein Duplikat beantragen.

Rückgabe/Umtausch der Parkkarte

Bei Rückgabe der Parkkarte wird die Nutzungsgebühr für ganze, nicht beanspruchte Monate abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20.– Franken zurückerstattet. Massgebend für die Berechnung ist das Rückgabedatum der Parkkarte.

Übertragung einer Pendlerparkkarte für Ersatzfahrzeug

Sollten Sie das Fahrzeug, für welches eine Pendlerparkkarte ausgestellt ist, infolge Reparatur oder Servicearbeiten nicht nutzen können, können Sie die Karte für maximal 10 Tage auf ein Ersatzfahrzeug übertragen.

Formular Ersatzfahrzeug Pendlerparkkarte (Startet einen Download)

Kontakt

Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular. 

Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Verkehrszulassungen

Clarastrasse 38
4058 Basel

Öffnungszeiten

Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

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