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Ausbildungsbeiträge Pflege

Absolvieren Sie mit Beginn ab Herbstsemester 2024 eine Pflegeausbildung an einer Höheren Fachschule oder einer Fachhochschule und benötigen finanzielle Unterstützung für Ihre Ausbildung? Auf dieser Seite erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Ausbildungsbeiträge Pflege haben und wie Sie einen Antrag dafür stellen.

Was sind Ausbildungsbeiträge Pflege?

Im November 2021 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» angenommen. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft setzen den Verfassungsartikel Pflege (gemäss Art. 117 b Bundesverfassung) gemeinsam um.  

Die Umsetzung erfolgt in zwei Etappen. Die erste umfasst eine Ausbildungsoffensive, die zweite die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Das haben Bundesrat und Parlament so entschieden. 

Die Ausbildungsoffensive beginnt im Herbst 2024 und ist auf acht Jahre begrenzt. Es werden sowohl Gelder des Bundes als auch der Kantone verwendet. Die Ausbildungsoffensive setzt auf drei Ebenen an: individuelle Unterstützung für Studierende (Ausbildungsbeiträge), Förderung der praktischen Ausbildung in Betrieben und Beiträge an Höhere Fachschulen.

Die individuelle Unterstützung für Studierende in Form von Ausbildungsbeiträgen dient der Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung in den Bereichen HF oder FH Pflege. Für die Vergabe der Ausbildungsbeiträge spielen die Kriterien Alter und Berufserfahrung eine Rolle, zudem werden Beiträge an Studierende mit Kindern vergeben. Dank der Beiträge können Personen eine Pflegeausbildung absolvieren, die aufgrund des tiefen Ausbildungslohns eine solche nicht in Erwägung ziehen würden. Der Fokus liegt auf Personen mit Berufserfahrung im Bereich Pflege/Betreuung, auf Quereinsteigenden aus anderen Bereichen sowie auf Personen mit Betreuungs- und Unterhaltspflichten.

Habe ich Anspruch auf Ausbildungsbeiträge Pflege?

Einen Rechtsanspruch auf Ausbildungsbeiträge Pflege der Kantone BS oder BL haben Sie, wenn Sie eine anerkannte Ausbildung absolvieren und wenn Sie

bei Beginn des Ausbildungsjahres

  • in den Kantonen BS oder BL wohnhaft sind oder 
  • über eine Grenzgängerbewilligung der Kantone BS oder BL verfügen 

und zu Beginn der Ausbildung

  • mindestens 25 Jahre alt sind oder
  • bereits eine Berufslehre abgeschlossen haben und seither mindestens zwei Jahre finanziell unabhängig waren oder
  • elterliche Betreuungs- oder Unterhaltspflichten ausüben 

Anerkannte Ausbildungen

Wenn Sie eine der folgenden Ausbildungen ab Herbstsemester 2024 beginnen, können Sie Ausbildungsbeiträge Pflege beziehen:

  • Pflege HF (Vollzeit und Teilzeit)
  • Bachelorstudium Pflege (Vollzeit und Teilzeit)

Ein berufsbegleitendes Bachelorstudium Pflege FH ist nicht beitragsberechtigt.

Für Ausbildungen mit Ausbildungsbeginn vor Herbstsemester 2024 können keine Ausbildungsbeiträge Pflege zugesprochen werden. Vielleicht haben Sie aber Anspruch auf Stipendien oder können Beiträge von privaten Stiftungen erhalten. Hier finden Sie die Links auf die zuständigen Stellen im Kanton BS und im Kanton BL:

Wie beantrage ich Ausbildungsbeiträge Pflege?

Um Ausbildungsbeiträge Pflege zu beantragen, müssen Sie zuerst das Online-Formular ausfüllen. Die Stelle Ausbildungsbeiträge Pflege prüft dann Ihre Angaben. Falls Sie die Beitragskriterien erfüllen und die Zuständigkeit gegeben ist, erhalten Sie danach das Antragsformular per E-Mail zugeschickt. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es unterschrieben zurück.

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen: Das Antragsformular für Ausbildungen mit Beginn Herbstsemester können Sie bis spätestens am 31. Oktober einreichen. Wenn Sie die Ausbildung im Frühjahrssemester beginnen, muss das Antragsformular bis spätestens 30. April eingereicht werden.

Ausbildungsbeiträge Pflege erhalten Sie jeweils für ein Ausbildungsjahr. Für jedes Folgejahr müssen Sie einen Nachfolgeantrag stellen. Die Stelle Ausbildungsbeiträge Pflege informiert Sie rechtzeitig über das Vorgehen.

Wie werden Ausbildungsbeiträge Pflege berechnet?

Die Berechnung von Ausbildungsbeiträgen Pflege erfolgt gemäss den gesetzlichen Vorgaben.

Es gelten folgende Ansätze:

  • Vollzeitausbildungen: 24'000 Franken pro Ausbildungsjahr
  • Teilzeitausbildungen: 18'000 Franken pro Ausbildungsjahr
  • zuzüglich 10'000 Franken pro Ausbildungsjahr für jedes Kind, für welches Sie betreuungs- oder unterstützungspflichtig sind

Von diesen Pauschalen werden Renten und Ergänzungsleistungen abgezogen.

Die Beiträge werden in monatlichen Raten ausbezahlt.

Wer ein Vermögen von über 500'000 Franken besitzt, hat kein Anrecht auf Ausbildungsbeiträge.

Beitragsrahmen

Wenn die berechneten Jahresbeiträge tiefer ausfallen als 500 Franken, werden sie nicht ausbezahlt.

Fragen und Antworten

Ist der Kanton Basel-Stadt oder der Kanton Basel-Landschaft für Ihr Stipendiengesuch zuständig? Und was passiert, wenn Sie Ihre Ausbildung abbrechen? Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu Ausbildungsbeiträge Pflege.

Gesetzliche Grundlagen

Kanton Basel-Stadt

Gesundheitsgesetz

Verordnung

Kanton Basel-Landschaft

Die Links zu den gesetzlichen Grundlagen des Kantons Basel-Landschaft folgen nach deren Inkraftsetzung.

Kontakt

Bei Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich bei uns. Wir unterstützen Sie mit persönlicher Beratung.

Ausbildungsbeiträge Pflege beider Basel

c/o Amt für Ausbildungsbeiträge, Ines Ruesch Lüthy

Für dieses Thema zuständig

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