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Baustellen und Projekte

Sanierung Anstaltsweg

Die Gemeinde Bettingen beabsichtigt den Anstaltsweg zu sanieren. Es ist vorgesehen, den kompletten Belag, und wo nötig die Randabschlüsse zu ersetzen. Aufgrund dieser Bauarbeiten wird der Anstaltsweg voraussichtlich wie folgt gesperrt:

Sperrung Anstaltsweg ab Montag, 28. Oktober 2024 bis ungefähr Ende November 2024

Weitere Informationen und Ansprechpersonen zur Sanierung des Anstaltswegs

Sanierung Anstaltsweg Baustelleninformation (Startet einen Download)

Erneuerung Wyhlenweg / Lenzenweg

Der Gemeinderat beabsichtigt, den Wyhlenweg und Lenzenweg zu erneuern. Zu diesem Zweck wurde ein Bauprojekt erarbeitet, das der Gemeinderat mit Beschluss vom 19. August 2024 genehmigt und zur Planauflage freigegeben hat. Nebst dem Bauvorhaben für die Erneuerung sind in diesem Zusammenhang auch die Bau- und Strassenlinien anzupassen. Der Gemeinderat beabsichtigt, gestützt auf die §§ 97, 98, 103, 106 und 156 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 folgende Pläne festzusetzen:

Die öffentliche Planauflage des Bauprojekts sowie der Pläne für die Festsetzung der Bau- und Strassenlinien wird wie folgt angesetzt:

Montag, 23. September 2024 bis Mittwoch, 23. Oktober 2024.

Die Planunterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Bettingen während den üblichen Schalteröffnungszeiten – oder auf telefonische Terminvereinbarung – eingesehen werden.

Einwohnergemeinde Bettingen

Talweg 2 4126 Bettingen

Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen oder anders nutzbar werden, wird gemäss §109 Abs. 4 BPG durch schriftliche Mitteilung auf die Planauflage aufmerksam gemacht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Planentwürfe kann gemäss §110 BPG bis zum Ende der öffentlichen Planauflage, das heisst bis spätestens Mittwoch, 23.10.2024, schriftlich und begründet beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Aus der Begründung muss mindestens hervorgehen, warum die Planänderungen beanstandet werden. Zur Einsprache berechtigt ist gemäss §110 Abs. 2 des BPG, wer von der Planung persönlich berührt wird und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Änderung oder Ablehnung hat, oder durch eine besondere Vorschrift zur Einsprache ermächtigt ist. Wer nicht zur Einsprache berechtigt ist, kann Änderungen anregen. Einsprachen können an betroffene Dritte weitergeleitet werden, deren rechtliche oder tatsächliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt sein können.

Einwohnergemeinde Bettingen

Karte von Basel-Stadt
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Talweg 2
4126 Bettingen

Öffnungszeiten

Schalteröffnungszeiten:
Montag und Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr

Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

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