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Verdächtiges Ansprechen von Kindern

Glücklicherweise sind Straftaten an Kindern durch fremde Gewalt- und Sexualstraftäter sehr selten. Trotzdem kann die Angst davor sehr gross sein. Hier erfahren Sie, wie Sie ihr Kind schützen können.

Schatten zweier Personen auf Grasfläche.
© istockphoto.com

Erfahrungsgemäss verhalten sich Kinder gegenüber fremden Personen, welche unangenehme Bauchgefühle auslösen, meistens richtig. Sie entfernen sich rasch und melden dies entweder den Eltern oder einer Lehrperson. Hier finden Sie dennoch einige Hilfestellungen und Ratschläge für Eltern.

"Nein!" sagen

Kinder müssen lernen: Gerade auch fremden Erwachsenen gegenüber dürfen sie «Nein» sagen. Sie sind nicht verpflichtet, mit Fremden zu reden oder Auskünfte zu geben. 

Ängstigen Sie Ihr Kind nicht, aber sagen Sie ihm immer wieder, dass es ohne Ihre Genehmigung weder mit Fremden mitgehen noch in deren Autos einsteigen darf. Besprechen Sie konkrete Situationen, in denen ein «Nein» erlaubt ist. Sagen Sie ihm auch, wann ein «Nein» nicht so gut wäre (z.B. beim Arzt).

Rettungsinseln geben Sicherheit!

Schauen Sie sich mit Ihrem Kind auf dem Schulweg und in der näheren Umgebung sogenannte «Rettungsinseln» an: Ein Geschäft, in dem es den/die Kassierer/in ansprechen kann, eine Strasse, in der viele Menschen sind oder ein Haus, wo es klingeln kann. 

Besprechen Sie dies auch bei Elternabenden. Bestimmen Sie mit dem Kind Personen, bei denen es Hilfe holen kann, falls Sie abwesend sind oder wenn es unterwegs ist.

Geheimes Kennwort

Grundsätzlich empfiehlt die Polizei, wenn immer möglich, dass Ihr Kind im Verhinderungsfall Ihrerseits nicht durch eine fremde Person abgeholt wird. Vorbeugend können Sie aber mit Ihrem Kind ein geheimes Passwort festlegen, damit Sie diese Option im Notfall trotzdem wahrnehmen könnten.

Ihr Kind wurde angesprochen

Ist Ihr Kind durch eine fremde Person verdächtig angesprochen worden, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:

  1. Fragen Sie Ihr Kind nach den genauen Wortlaute und dem Aussehen der fremden Person. Notieren Sie sich den Ort und die Zeit des Ereignisses

  2. Melden Sie dies verzugslos der Polizei. In einer Notfallsituation wählen sie die Notfallnummer 112/117. Anderenfalls dürfen Sie die Meldung einer Polizeiwache weitergeben, oder Sie wenden sich direkt an die Jugend- und Präventionspolizei.

Kontakt und Helpline

Kantonspolizei Basel-Stadt

Jugend- und Präventionspolizei

Helpline

Jugend- und Präventionspolizei und Prävention gegen Gewalt
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 08.00 - 17.00 Uhr

Präventionsangebote der Kantonspolizei Basel-Stadt

Hier finden Sie weitere Präventionsangebote der Kantonspolizei Basel-Stadt

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