Passer au contenu principal

Breadcrumb-Navigation

Obligatorische Krankenkasse

Die Grundversicherung in einer Krankenkasse ist obligatorisch für alle, unabhängig von Alter, Herkunft und Aufenthaltsstatus. Die Anmeldefrist beträgt 3 Monate nach Geburt oder Niederlassung in der Schweiz. Auf dieser Seite finden Sie Entscheidungshilfen bei der Wahl des passenden Modells.

Einleitung

In der Schweiz gibt es zahlreiche Krankenversicherer, bei denen Sie die obligatorische Grundversicherung abschliessen können. Sie sind frei in der Wahl eines Anbieters. Die Versicherer müssen alle Antragsstellenden vorbehaltlos in die Versicherung aufnehmen (Aufnahmepflicht).

Auf der Plattform des Bundes priminfo.ch finden Sie die Versicherungsangebote aller Krankenversicherer im Preisvergleich.

Unsere Broschüre und unser Video bieten Ihnen eine Entscheidungshilfe bei der Wahl eines passenden Modells mit wissenswerten Informationen und Spartipps.

Sie möchten die Informationen nicht lesen, sondern lieber erklärt erhalten? Schauen Sie sich unser Video an.

Was deckt die Grundversicherung ab?

Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt im Krankenversicherungsgesetz KVG.

Die wichtigsten Leistungen sind:

  • Ambulante Behandlungen: Behandlung durch offiziell zugelassene Leistungserbringer (zum Beispiel Hausärztinnen und Hausärzte)
  • Diagnostische Untersuchungen gemäss bestimmten Kriterien
  • Stationäre Behandlungen: Behandlung und Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals, das auf einer offiziellen Liste (Spitalliste) aufgeführt wird
  • Notfall: Notfallbehandlungen, Beiträge an Transport-und Rettungskosten
  • Medikamente und Laboruntersuchungen: Ärztlich verordnete Medikamente, Verbandsmaterialien und Laboruntersuchungen, die auf einer offiziellen Liste stehen (Spezialitäten- resp. Analysenliste, Liste der Mittel und Gegenstände)
  • Schwangerschaft und Geburt: Kontrolluntersuchungen, Kosten der Geburt, Geburtsvorbereitungskurse, Stillberatung, Schwangerschaftsabbruch (ohne Kostenbeteiligung, das heisst ohne Franchise und Selbstbehalt)
  • Medizinische Prävention: Die Grundversicherung übernimmt gewisse Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge wie frauenärztliche Vorsorgeuntersuchung, Impfungen, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder vor Schulbeginn
  • Rehabilitation: Stationäre Rehabilitation nach Operation oder schwerem Leiden, Physiotherapie und Ergotherapie, wenn ärztlich verordnet
  • Krankheitsfall im Ausland: Notfallbehandlungen im Ausland bei befristetem Aufenthalt (zum Beispiel Ferien)
  • Ärztliche Komplementärmedizin: Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und Traditionelle Chinesische Medizin, wenn der behandelnde Arzt, die behandelnde Ärztin über eine entsprechende Ausbildung verfügt

Spartipps

In der obligatorischen Grundversicherung gibt es verschiedene Modelle. Sie werden von allen Krankenversicherern angeboten. Je nach Angebot und Modell reduziert sich die Prämie um 5 bis 25 Prozent bei gleicher Qualität der medizinischen Versorgung. Detailinformationen zu den Spartipps finden Sie Sie in unserer Broschüre «Clever krankenversichert».

Bitte beachten Sie: Je nach gewähltem Modell haben Sie freie Arztwahl, müssen eine Beratungs-Telefonnummer anrufen oder zuerst zu Ihrer fest gewählten Hausärztin oder Ihrem gewählten Hausarzt gehen.

Die Höhe der Prämien ist nur eines von vielen Kriterien bei der Krankenversicherung. Mindestens so wichtig sind die Qualität der Dienstleistungen und die Kundenzufriedenheit. Wenn Sie mit Ihrer Krankenversicherung zufrieden sind und nicht wechseln möchten, gibt es womöglich dennoch Sparpotenzial:

  • alternatives Modell der Grundversicherung wählen
  • Franchise erhöhen
  • Unfallversicherung ausschliessen
  • Vom Skonto profitieren: Wenn Sie Ihre vollständigen Prämien einmal jährlich bezahlen, gewähren einige Krankenversicherer einen Rabatt von bis zu 2 Prozent.
  • als Familie versichert sein
  • Prämienverbilligung bei tiefem Einkommen beantragen: Prüfen Sie, ob Ihnen aufgrund Ihrer Einkommenssituation eine Unterstützung des Kantons Basel-Stadt zusteht. 

Prämienverbilligung beantragen

Für viele Menschen sind die Krankenversicherungsprämien zu einer hohen finanziellen Belastung geworden. Deshalb haben Personen in Basel-Stadt, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, Anspruch auf Prämienverbilligung. Der Kanton Basel-Stadt bezahlt also einen Teil ihrer Krankenversicherungsprämie.

Auf den Seiten «Finanzielle Hilfe» finden Sie weitere Informationen. Das Amt für Sozialbeiträge berät Sie gerne. 

Kann ich die Versicherung wechseln?

Eine Kündigung und somit ein Wechsel der Versicherung ist möglich, wenn die Versicherungsbedingungen ändern. Zum Beispiel bei einer Prämienerhöhung. Die Krankenversicherer teilen die neuen Prämien jeweils bis Ende September mit. Die Versicherten haben dann bis zum 30. November Zeit zu kündigen. Die Kündigung können Sie per Post, per Mail oder via App einreichen. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem aktuellen Krankenversicherer.

Contenu mis à jour