Eine Petition einreichen
Was braucht es für eine Petition und wo kann man diese einreichen.
Was ist eine Petition?
Mittels Petitionen kann jede Person Bitten, Vorschläge, Kritiken oder Beschwerden an Behörden richten. Dieses Recht besteht unabhängig von der Stimmberechtigung. Es steht auch Ausländerinnen und Ausländern sowie Minderjährigen zu. Gegenstand der Eingabe kann jede staatliche Tätigkeit sein.
Die Petentinnen und Petenten haben Anspruch auf eine Beantwortung, in der Regel innert 18 Monaten. Die Grundlage des Petitionsrechts findet sich in der Kantonsverfassung.
Formelle Anforderungen
Eine konkrete Form für eine Petition ist nicht vorgegeben. Eine Petition besteht aber in der Regel aus einem Titel und einem Text. Meist hat die Petition die Form einer Unterschriftenliste. Die Unterschriften werden häufig auf der Strasse gesammelt. Möglich ist aber auch die Sammlung online.
Eine Frist, innerhalb derer die Unterschriften gesammelt werden müssen, gibt es ebenso wenig wie eine Mindestanzahl Unterschriften.
Petitionen an den Regierungsrat
Petitionen zu Handen des Regierungsrates werden in der Regel persönlich bei der Staatskanzlei im Rathaus eingereicht.
Für eine persönliche Übergabe im Hof des Rathauses ist der Termin mit der Staatskanzlei frühzeitig abzusprechen (etwa zwei Wochen im Voraus).
Staatskanzlei
Petitionen an den Grossen Rat
Petitionen zu Handen des Grossen Rates können beim Parlamentsdienst, Rathaus, Marktplatz 9, 4001 Basel, eingereicht werden.
Informationen zu Petitionen in Gebärdensprache
Dem Kanton Basel-Stadt ist es wichtig, gehörlosen Menschen den Zugang zu Informationen zu erleichtern und einen Beitrag zur Inklusion zu leisten.
Video in Gebärdensprache, Untertitel und Spoken Subtitles sind einschaltbar.
Petitionen im Kanton Basel-Stadt
Übersicht über die laufenden und abgeschlossenen Petitionen
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