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Appellationsgericht

Das Appellationsgericht ist die oberste kantonale Instanz in Zivil- und Strafsachen. In dieser Eigenschaft urteilt es im Rechtsmittelverfahren über die Entscheide des Zivilgerichts, des Strafgerichts sowie des Jugendgerichts. In einigen gesetzlich definierten Gebieten des Zivilrechts, namentlich in immaterialgüterrechtlichen Verfahren, entscheidet es als erste und einzige kantonale Instanz. Es übt die Aufsicht über die erstinstanzlichen Gerichte aus. Als kantonales Verwaltungsgericht überprüft es die Verfügungen und Entscheide von Verwaltungsbehörden sowie von gerichtlichen Instanzen wie der Steuerrekurskommission und der Baurekurskommission. Ausserdem fungiert es als Verfassungsgericht.

Flur mit Bänken vor dem Eingang zum Gerichtssaal

Aktuelles

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Herausgegriffen

Über die Gerichte des Kantons Basel-Stadt

Kontakt

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Die E-Mail-Adresse gilt nur für allgemeine Anfragen, nicht für Eingaben in Verfahren. 

Elektronische Eingaben in gerichtlichen Verfahren können einzig auf dem förmlichen Weg des elektronischen Rechtsverkehrs eingereicht werden. Dies erfordert unter anderem die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur; vgl. 
 

Appellationsgericht

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Bäumleingasse 1
4051 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
07.45 bis 11.30 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

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