Passer au contenu principal

Breadcrumb-Navigation

S2 Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung

S2.1 Schwerpunkte Arbeiten

Ausgangslage

Die hohe Standortqualität macht Basel-Stadt zu einem international führenden Wirtschafts- und Messestandort und zum gefragten Lebensmittelpunkt für beruflich Hochqua­lifizierte aus dem In- und Ausland. Der Kanton ist ein gesuchter Standort für weltweit agierende Unternehmen der Life Sciences Wirtschaft (Pharma, Agrochemie, Medizinaltechnik, Gen- und Bio­technologie), der chemischen Industrie, der Finanzdienst­leistungen, der Logistik, der Kreativwirtschaft sowie für Unternehmen, die in neuen Technologien tätig sind.

Die positive wirtschaftliche Entwicklung in Basel-Stadt führt zu einer erhöhten Nachfrage, die durch das vorhandene Angebot an Wirtschaftsflächen nicht mehr gedeckt werden kann. Die Leerstände bei Industrie- und Gewerbeflächen nehmen seit 2011 tendenziell ab. Um ein angemessenes Angebot an Wirtschaftsflächen sicherzustellen und damit die Standortattraktivität und Konkurrenzfähigkeit von Basel-Stadt zu stärken, bezeichnet der Richtplan Schwerpunkte Arbeiten, deren Entwicklung nicht nur für den Kanton, sondern auch für den Metropolitanraum Basel von wesentlicher Bedeutung ist.

Im Rahmen seiner Innovationsstrategie fördert der Kanton Basel-Stadt Innovationsinfrastrukturen wie den „Switzerland Innovation Park Basel Area“ (SIP), die es erlauben Forschungsprojekte von Unternehmen und Hochschulen gemeinsam unter einem Dach zu verwirklichen und bezeichnet dafür geeignete Flächen für einen zukünftigen Standort des SIP Basel Area in Basel-Stadt.

Zielsetzungen

In den Schwerpunkten Arbeiten sind Transformationsprozesse, Nutzungsintensivierungen und Standortkonzentrationen unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Ansprüche, der Umwelt, der städtebaulichen Anliegen und der Integration in den städtischen Kontext zu unterstützen. Die Weiterentwicklung der Unternehmen konzentriert sich auf diese Schwerpunktgebiete sowie auf weitere, derzeit wirtschaftlich genutzte Standorte.

Für angemessene Gesamtentwicklungen sind Rahmenbedingungen und geeignete Planungsmassnahmen zu formulieren. So ist der Kanton unter anderem bestrebt, dass an strategisch wichtigen Orten eine städtebauliche Durch­lässigkeit möglich ist.

Die Entwicklungen sind auf leistungsfähige, stadtgerechte Verkehrsnetze abzustimmen. Dabei sind Lösungen zu suchen, bei denen die Verkehrsauswirkungen nicht zu zusätzlichen Beeinträchtigungen der Lebensraumqualität führen.

Strategie / ST
1, 3, 5, 7, 8, und 11

Leitsätze
2, 6, 11, 14, 15, 16, 19, 2043, 46 und 48

Planungsgrundsätze

A. Arealentwicklungen orientieren sich an einer integrativen, nachhaltigen Stadtentwicklung. Dies umfasst die Betrachtung des übergeordneten räumlichen Kontexts, die städtebauliche Ausgestaltung des Areals sowie den Planungsprozess.

B. Zur Entfaltung der wirtschaftlichen Aktivitäten werden Nutzungsintensivierungen in den Schwerpunkten Arbeiten unterstützt. Die Nutzungsintensivierungen tragen dazu bei, dass die Zielgrösse von 220‘000 Arbeitsplätzen bis 2035 erreicht werden kann.

C. Bei Transformationsprozessen sind Qualitätsverbesserungen im Städtebau unter Anwendung von qualifizierenden Verfahren anzustreben, die auch eine zügige Flächenmobilisierung gewährleisten. Zu diesen Verbesserungen gehören die Integration der Schwerpunkte Arbeiten in den städtischen Kontext, eine Orientierung an der 2000-Watt-Gesellschaft, die Durchlässigkeit für den Fuss- und Veloverkehr an strategisch wichtigen Orten, die Berücksichtigung des baulichen Erbes sowie die Schaffung von attraktiven Grün- und Freiräumen.

D. Zwischennutzungen in brachliegenden Gebieten werden in der Planung in Abstimmung mit den Grundeigentümern geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt, sofern die angestrebte Transformation nicht behindert wird.

E. Das durch die Entwicklungen hervorgerufenen Verkehrsaufkommen ist so zu kanalisieren, dass Beeinträchtigungen des Lebensraumes und der Umwelt minimal bleiben. Zudem sind die Gebiete angemessen für den MIV und Lieferverkehr sowie sehr gut mit dem öffentlichen Verkehr und dem Fuss- und Veloverkehr anzubinden.

F. Zur Optimierung von Planungsprozessen ist – wo sinnvoll – die Bildung von Trägerschaften, an denen der Kanton partizipiert, anzustreben. Gemeinsam beschlossene Zielsetzungen sind durch nutzungsplanerische Massnahmen und Projektträgervereinbarungen zu sichern.

G. Als Trägerkanton der Aktiengesellschaft „Switzerland Innovation Park Basel Area“ (SIP) setzt sich der Kanton Basel-Stadt für einen zukünftigen Standort SIP Basel Area auf Kantonsgebiet ein.

Planungsanweisungen

  1. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit konzipiert und betreibt in Zusammenarbeit mit dem Planungsamt eine Arbeitszonenbewirtschaftung im Sinne von Artikel 30a Absatz 2 der Raumplanungsverordnung.
  2. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit prüft in Zusammenarbeit mit dem Planungsamt bis 2020, welche Flächen für einen zukünftigen Standort des SIP Basel Area auf Kantonsgebiet geeignet sind.

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Nr. Massnahme
Koordinationsstand
a) Novartis Campus
Festsetzung
b) Hoffmann-La Roche
Festsetzung
c) Messe Schweiz
Festsetzung
d) Äusseres St. Johann
Festsetzung
e) Dreispitz (südlicher Teil)
Festsetzung
f) Rosental-Areal
Festsetzung
g) Wolf
Zwischenergebnis

Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

a) Novartis Campus
Novartis setzt mit dem «Novartis Campus» sowohl die Konzentration ihrer Tätigkeiten im Werkareal St. Johann als auch die Transformation des heutigen Produktionsstandortes zu einem Forschungs- und Dienstleistungsstandort um. Der baulichen Qualität und Gestaltung wird Priorität eingeräumt, um den hohen Anforderungen auf dem globalen Arbeitsmarkt zu entsprechen.
Im Bereich der Elsässerstrasse gilt es den Charakter einer städtischen Achse baulich zu betonen, um die Attraktivität dieses Bereichs zu erhöhen.

b) Hoffmann-La Roche
Hoffmann-La Roche vollzieht eine verstärkte Nutzungsverdichtung auf ihrem Stammareal, um die in der Stadt auf einzelne Standorte verteilten Arbeitsplätze an einem Standort zu konzentrieren. Die Konzernfunktionen fin­den in den Hochhäusern (Bau 1 und 2) Platz, Arbeits­­plätze für Produktion und Forschung werden auf dem Nordareal konzentriert.
Die Sicherung der städtebaulichen Qualität erfolgt durch begleitende planerische Massnahmen.

c) Messe Schweiz
Die Messe Schweiz konzentriert ihr Flächenangebot am heutigen Standort und wird damit den gestiegenen Ansprüchen der Aussteller gerecht. Der 2013 fertiggestellte Neubau der Messehalle prägt das städtische Gesamtbild. Die Messe Schweiz verfügt seit 1974 über ein oberirdisches Parkhaus beim Messeplatz. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Sanierung des Parkhauses liess die Messe Schweiz 2013 im Rahmen einer Testplanung die Umsetzung eines unterirdischen Parkhauses mit gleichbleibender Parkplatzkapazität und zusätzlichen oberirdischen Nutzungen prüfen. Der Neubau soll sich stadträumlich integrieren. Der gute Anschluss an den öffentlichen Verkehr und an Hochleistungsstrassen bleibt bestehen.

d) Äusseres St. Johann
In den Gewerbearealen am nördlichen Rand des Quartiers St. Johann in unmittelbarer Nähe zur französischen Grenze stehen mehrere Entwicklungen an. Im westlichen Bereich an der Neudorfstrasse wird ein Gewerbehaus, die sogenannte Werkarena, mit einem Potenzial für 200 bis 400 Arbeitsplätze errichtet. Daran schliesst sich im Osten das Areal des Unternehmens Bell an, auf dem durch Neu- und Umbauten eine Nutzungsintensivierung angestrebt wird.

Im Bereich des sogenannten Lysbüchel (VoltaNord) sind ebenfalls Nutzungsintensivierungen vorgesehen. Das Gebiet ist eines der sechs nutzungsoffenen Areale für die der Regierungsrat im Februar 2016 einen aggregierten Nutzungsmix von Arbeiten und Wohnen beschlossen hat. Gemäss dem in 2016 erarbeiteten Bebauungsplan verbleibt der nördliche Bereich in der Industrie- und Gewerbezone (Zone 7) und soll Platz für emissionsintensives Gewerbe und weitere gewerbliche Nutzungen bieten (vorbehältlich des Beschlusses durch den Grossen Rat). Die Planung im nördlichen Teil von VoltaNord ermöglicht eine Verdichtung der heutigen Wirtschaftsflächen und schafft Potenzial für bis zu 2‘100 Arbeitsplätze.
Durch ruhiges Gewerbe und Dienstleistungen abgetrennt, liegt im Süden des Areals der Schwerpunkt auf der Wohnnutzung.
Die MIV-Erschliessung ist aufgrund des Vollanschlusses an die Nordtangente (Direktanbindung an die A2/3 Richtung Schweiz / Deutschland und A35 Richtung Frankreich) sehr gut. Mittels ÖV ist das Gebiet mit S-Bahnlinien am Bahnhof St. Johann, mit mehreren Tramlinien und den Buslinien nach Frankreich sehr gut erschlossen.

e) Dreispitz (südlicher Teil)
Das Dreispitzareal liegt hälftig auf baselstädtischem und basellandschaftlichem Boden. Grundeigentümerin des gesamten Areals ist die Christoph Merian Stiftung, welche das Land im Baurecht an rund 100 Baurechtnehmer abgibt. Nutzungsplanungen für das Dreispitzareal sollen jeweils in Teilgebieten erfolgen, wobei die Fristigkeit der Umsetzung offen ist.

Im nördlichen Bereich des Dreispitzes sollen neben wirtschaftlichen Nutzungen durch Gewerbe und Dienstleistungen auch Wohnnutzungen ermöglicht werden. Ziel ist eine Ausdehnung des Gundeldingerquartiers in den Dreispitz, so dass ein neues städtisches Quartier (Erweiterung Gundeli Ost) entsteht. Durch einen hohen Grad der Verdichtung können die vom Quartier gewünschten Freiflächen und ein hoher Wohnanteil ermöglicht werden.

Der südliche Bereich wird als Schwerpunkt Arbeiten festgesetzt, welcher insbesondere gewerblichen Nutzungen Raum bietet und in welchem weitere Verdichtungen und Nutzungsintensivierungen möglich sind.

Für die zusätzlichen Arbeitsplätze und Wohnungen sollen die ÖV-, Fuss- und Veloverkehrserschliessung verbessert sowie Grün- und Freiräume geschaffen und aufgewertet werden. Eine verbesserte Anbindung an das Naherholungsgebiet Brüglinger Ebene wird angestrebt. Gleichzeitig ist die ökologische Qualität zu steigern.

f) Rosental-Areal
Der zentral gelegene, hervorragend erschlossene ehemalige Chemiestandort hat sich zum Verwaltungs- und Forschungsstandort gewandelt. Mit dem Erwerb des Areals durch den Kanton in 2016 konnte der Wirtschaftsschwerpunkt langfristig sichergestellt werden. Im Fokus stehen weiterhin wertschöpfungsintensive Branchen und Funktionen wie z.B. die Headquarters international tätiger Firmen, hochwertige Unternehmensdienstleistungen oder auch Forschungsnutzungen.

Um die Attraktivität des Areals für Firmen und für das bestehende Rosental-Quartier zu steigern, sollen die Potenziale für zusätzliche Nutzflächen ausgeschöpft und das Areal zu einem integralen Stadtteil mit einem einzigartigen Charakter entwickelt werden. Dazu gehört, dass das heute geschlossene Areal stufenweise geöffnet wird und auch Wohnnutzungen und Dienstleistungsangebote ihren Platz finden. Durch die neuen Verbindungen und Nutzungen wird eine Stadtreparatur des räumlich geteilten Rosental-Quartiers ermöglicht.

Das Areal wird in Teilschritten weiterentwickelt, jedoch ist eine gesamtheitliche Betrachtung zwingende Voraussetzung für das weitere Vorgehen. Dazu wird ein städtebauliches Leitbild erarbeitet, das als Grundlage für die weitere Entwicklung sowie künftige nutzungsplanerische Änderungen dienen soll.

g) Wolf
Bereits heute ist der Güterbahnhof Wolf bahnbetrieblich unternutzt. Diese Tendenz wird sich in den nächsten Jahren fortschreiben. Dadurch werden Arealteile für andere Nutzungen freigestellt und ermöglichen an diesem zentral gelegenen Ort eine Weiterentwicklung der Stadt. Das Areal gehört zu den sechs nutzungsoffenen Arealen im Kanton Basel-Stadt, für die der Regierungsrat im Februar 2016 beschlossen hat, dass ein aggregierter Nutzungsmix von Wohnen und Arbeiten anzustreben ist. Zur Prüfung des Nutzungsmixes und zur Präzisierung der Entwicklungsmöglichkeiten führte die SBB gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt 2017 ein Studienverfahren durch. Dabei wurde untersucht, wie die traditionell verankerten Logistiknutzungen und der regionale Bahngüterumschlag räumlich konzentriert und die dadurch frei werdenden Flächen für hochwertige Arbeits- und Wohnnutzungen verwendet werden können. Das Studienverfahren hat gezeigt, dass der neue Stadtteil vielfältig nutzbar ist. Neben einem gewissen Anteil an Wohnen stehen vor allem Nutzungen wie Logistik, Gewerbe, Büroflächen sowie publikumsorientierte Nutzungen wie Einkaufen und Gastronomie im Vordergrund. Ein wichtiges Augenmerk liegt dabei auf der Sicherstellung geeigneter Flächen für den City-Logistik-Hub. Des Weiteren wird in allen Bereichen des Areals konsequent das Ziel der Smart City verfolgt.

Bei allfälligen Massnahmen der Nutzungsplanung ist die frühzeitige Abstimmung zwischen Arealentwicklungen und Verkehrsinfrastrukturplanung, den Betriebsnotwendigkeiten vorhandener Bahn- und Gewerbenutzungen mit den Umfeld-Anforderungen neuer Nutzungen sowie die bessere stadträumliche Vernetzung zwischen St. Alban-Quartier, Gundeldingen und dem Freizeitraum Brüglingen zu berücksichtigen. Auch wird zu prüfen sein, inwieweit ein neuer S-Bahn-Halt umgesetzt werden kann. Im Gebiet Wolf verläuft die Starkstromleitung Muttenz – Delémont, was bei allen Planungen zu beachten ist. Die Anliegen des Naturschutzes sind zu berücksichtigen.


S2.2 Schwerpunkte Arbeiten und Wohnen

Ausgangslage

Im engen Stadtkanton Basel hat das Neben- und Miteinander verschiedener Nutzungsformen eine hohe Bedeutung. Für den Grossteil der städtischen Gebiete gehört die Durchmischung seit jeher zur besonderen Identität. Das vielfältige Angebot in den Bereichen Wirtschaft, Gewerbe, Wohnen, Kultur, Bildung und Freizeit macht die Attraktivität des Kantons als Arbeits- und Wohnstandort aus. Bezüglich der Zukunftsfähigkeit des Kantons kommt den Schwerpunktgebieten für Arbeiten und Wohnen als vielfältig ausgestalteten Stadtteilen daher eine wichtige Rolle zu.

Diese Schwerpunkte sind bereits bebaut. Aufgrund geringer Ausnutzung bestehen meist erhebliche Potenziale für Mehrnutzung. Aufgrund ihrer Lage an grösstenteils gut erschlossenen Bereichen im Umfeld übergeordneter städtischer Erschliessungsachsen und in Nachbarschaft zu bereits bestehenden Gebieten mit Nutzungsmischungen weisen diese Gebiete ein hohes Potenzial für Nutzungsergänzungen und -verdichtungen auf.

Zielsetzungen

In den Schwerpunkten Arbeiten und Wohnen werden Flächenpotenziale durch Nutzungsintensivierungen ausgeschöpft. Damit tragen diese Gebiete dazu bei, dass im bestehenden Siedlungsgebiet mehr nutzbare Fläche für die Nutzungen Arbeiten und Wohnen zur Verfügung steht.

Bei der Entwicklung der Schwerpunkte für Arbeiten und Wohnen wird eine optimale Nutzungsmischung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten angestrebt. Hierbei werden hohe Standards bezüglich Städtebau, Architektur und der Grün- und Freiraumgestaltung eingehalten. Es soll Wohnraum für unterschiedliche Bedürfnisse entstehen; insbesondere ist ein Anteil von mindestens einem Drittel an preisgünstigem Wohnraum anzustreben.

Die Gebiete werden unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Nutzungsausprägung mit möglichst stadtgerechten Verkehrsarten erschlossen. Dabei werden der Fuss- und Veloverkehr sowie der öffentliche Verkehr bevorzugt.

Strategie / ST
1, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 11

Leitsätze
2, 6, 11, 14, 15, 16, 19, 2043, 46 und 48

Planungsgrundsätze

A. Arealentwicklungen orientieren sich an einer integrativen, nachhaltigen Stadtentwicklung. Dies umfasst die Betrachtung des übergeordneten räumlichen Kontexts, die städtebauliche Ausgestaltung des Areals sowie den Planungsprozess.

B. Die Schwerpunkte Arbeiten und Wohnen werden zu hochwertigen, integralen Lebensräumen entwickelt, in denen sich Arbeiten, Wohnen, Kultur, Bildung, Freizeit und Erholen gegenseitig unterstützen.

C. In den Schwerpunkten werden Nutzungsintensivierungen unterstützt. Die nutzungsoffenen Areale haben das grösste Entwicklungspotenzial und bieten vergleichsweise grosse Gestaltungsmöglichkeiten. Deshalb leisten sie einen wichtigen Beitrag dazu,  dass die Zielgrössen von jeweils 220‘000 Einwohnenden und Arbeitsplätzen bis 2035 erreicht werden.

D. Bei den Arealentwicklungen ist insgesamt ein Anteil von mindestens einem Drittel an preisgünstigem Wohnraum vorzusehen. Pro Areal variiert dieser Anteil je nach Charakter des zu entwickelnden Gebiets und der umliegenden Quartiere.

E. Die städtebauliche Qualität ist durch qualifizierende Ver­fahren zu sichern. Hierbei berücksichtigt die städtebauliche Anordnung die Ansprüche und Anforderungen der verschiedenen Nutzungsarten.

F. Zwischennutzungen in brachliegenden Gebieten werden in der Planung in Abstimmung mit den Grundeigentümern geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt, sofern die angestrebte Transformation nicht behindert wird.

G. Bei der Planung werden hohe Bebauungsdichten und die Schaffung vielfältigen Wohnraums unter Berücksichtigung hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität und des baulichen Erbes und eine Orientierung an der 2000-Watt-Gesellschaft angestrebt.

H. In den Schwerpunkten Arbeiten und Wohnen sind genügende und abwechslungsreiche Grün- und Freiräume zu schaffen.

I. Die Gebiete sind sozial einzubetten, indem ihre Auswirkungen auf bestehende Strukturen berücksichtigt werden, sie die Integration in die Nachbarschaften aufzeigen und sie zu einer sozialen Durchmischung beitragen.

J. Die Gebiete sind sehr gut mit dem ÖV, mit dem Fuss- und Veloverkehr und angemessen mit dem motorisierten Individualverkehr zu erschliessen.

K. Die Planungsprozesse sind durch Trägerschaften, an denen der Kanton oder die Gemeinden lenkend partizipieren, zu verstärken.

Planungsanweisungen

  1. Das PD überprüft im Jahr 2020 in Zusammenarbeit mit dem BVD und dem WSU die Analyse der Entwicklung von Wirtschafts- und Wohnflächen, der Wohnbevölkerung und den Arbeitsplätzen auf den Arealen in Transformation (Hafen- und Stadtentwicklung Klybeck-Kleinhüningen, Walkeweg, Industrieareal Klybeck, VoltaNord, Dreispitz Nord und Güterbahnhof Wolf-Nord) gemäss strategischer Stossrichtung vom Februar 2016.
     

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Nr. Massnahme
Koordinationsstand
a) Dreispitz (nördlicher Teil)
Festsetzung
 b) Bernoulli / Walkeweg
Festsetzung
c) VoltaNord (südlicher Teil) 
Festsetzung
d) Areal Klybeck
Zwischenergebnis
e) Gebiet Klybeckquai 
    Gebiet Westquai-Insel
Zwischenergebnis
Vororientierung
Option bei Verlagerung Hafenbahnhof:
f) Gebiet Altrheinweg
Zwischenergebnis
g) Niederholz Riehen
Zwischenergebnis

Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

a) Dreispitz (nördlicher Teil)
Das Dreispitzareal liegt hälftig auf baselstädtischem und basellandschaftlichem Boden. Grundeigentümerin des gesamten Areals ist die Christoph-Merian-Stiftung, welche das Land im Baurecht an rund 100 Baurechtnehmer abgibt.

Gemäss der strategischen Stossrichtung des Regierungsrats zur Nutzungsverteilung zwischen Arbeiten und Wohnen auf nutzungsoffenen Arealen ist für den Dreispitz insgesamt eine Verdichtung anzustreben und im nördlichen Areal die Möglichkeit für Wohnnutzungen zu prüfen.

Nutzungsplanungen für das Dreispitzareal  sollen jeweils in Teilgebieten erfolgen, wobei die Fristigkeit der Umsetzung offen ist. Für die zusätzlichen Arbeitsplätze und Wohnungen sollen die ÖV-, Fuss- und Veloverkehrserschliessung verbessert sowie Grün- und Freiräume geschaffen werden. Eine verbesserte Anbindung an das Naherholungsgebiet Brüglinger Ebene wird angestrebt. Gleichzeitig ist die ökologische Qualität zu steigern.

b) Bernoulli / Walkeweg
Das direkt an die S-Bahn-Haltestelle Dreispitz angrenzende Gebiet – zwischen Werkhöfen, Bahnareal und dem Friedhof gelegen und vor allem als Freizeitgartenareal genutzt – hat durch die S-Bahn-Haltestelle Dreispitz an Attraktivität gewonnen. Es zeichnet sich durch seine sehr gute Erschliessung und durch attraktive Freiraumangebote in der unmittelbaren Umgebung aus (Botanischer Garten Brüglingen, Wolfgottesacker).

Das Potenzial des bislang extensiv genutzten Areals liegt in der Kombination von Wohn- und Arbeitsnutzungen. Betreffend der strategischen Stossrichtung des Regierungsrats auf den nutzungsoffenen Arealen gesamthaft ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Arbeiten und Wohnen zu erzielen, liegt der Fokus beim Areal Bernoulli / Walkeweg primär auf Wohnnutzungen. Gewerbliche Arrondierungen wird es an den stärker vom Lärm belasteten Rändern geben. Um dieses Potenzial zu eruieren, sind qualitative städtebauliche Verfahren wie Ideenwettbewerbe u. ä. durchzuführen, in denen auch der Standort für eine neue Primarschule evaluiert werden soll.

Die Umnutzung der Freizeitgärten kann dabei entsprechend den Vorgaben (s. S4.6 Freizeitgärten), die Umsetzung durch nutzungsplanerische Verfahren, erfolgen. Vorzunehmen sind auch die notwendigen Abwägungen mit den Anliegen des Naturschutzes.

c) VoltaNord (südlicher Teil)
Auf dem Gewerbe- und Industrieareal Lysbüchel (VoltaNord) sieht die Planung im südlichen Bereich eine Fortsetzung der Nutzung des Quartiers St. Johann mit einem Schwerpunkt Wohnen vor. Durch ruhiges Gewerbe und Dienstleistungen wird das Gebiet vom nördlichen Bereich, welcher als Schwerpunkt Arbeiten eingestuft ist, abgetrennt.

Das gesamte Gebiet VoltaNord (südlicher und nördlicher Perimeter) umfasst ein Potenzial für bis zu 3‘000 Arbeitsplätze und neuen Wohnraum für bis zu 1‘900 Einwohnende. Eine neue Primarschule (Schulhaus Lysbüchel) sowie attraktive öffentliche Grün- und Freiräume und Flächen für den Naturschutz runden das Profil der Arealentwicklung ab.

Die Erschliessung erfolgt durch direkte, attraktive Verbindungen für den Fuss- und Veloverkehr. Die ÖV-Anbindung ist bereits aufgrund der Nähe zum Bahnhof St. Johann, mehrerer Tramlinien und den Buslinien nach Frankreich sehr gut. Die Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr und den Schwerverkehr erfolgt von Norden und Osten; es besteht kein Durchgangsverkehr.

d) Areal Klybeck
Im Jahr 2011 hat die Firma Huntsman beschlossen, ihre Produktionsstätten in Basel zu schliessen. Im Jahr 2013 hat BASF entschieden, ihre Liegenschaften im Areal Klybeck zu veräussern. Auch Novartis beabsichtigt die nicht mehr benötigten Bereiche des bislang für die Öffentlichkeit unzugänglichen Klybeckareals neuen Nutzungen zuzuführen.

Im Mai 2016 haben die Grundeigentümer sowie der Kanton eine Planungsvereinbarung zur weiteren Entwicklung des Gebiets abgeschlossen. Diese sieht in einem ersten Schritt eine Testplanung vor. Die Ergebnisse fliessen in den Stadtteilrichtplan Klybeck – Kleinhüningen (s. S1.1 Entwicklung des Siedlungsgebiets) ein. Die Entwicklung zu einem neuen lebendigen Stadtteil soll in Abstimmung mit der Hafenentwicklung sowie der umliegenden Quartiere stattfinden. Die Identität der umliegenden bestehenden Quartiere soll mit der Arealentwicklung Klybeck erhalten und die bestehenden Einrichtungen, Stadträume, Wohnungs- und Geschäftsstrukturen gestärkt werden.

Der neue Stadtteil soll optimal an die bestehende Stadtstruktur angebunden sein. Gemäss Synthesebericht zur trinationalen S-Bahn Herzstück-Basel ist im Planungsgebiet ein S-Bahnhalt vorgesehen. Zudem ist geplant das Gebiet mit einer zusätzlichen Tramlinie zu erschliessen. Die neue Tramerschliessung kann hier mit einer Streckenführung durch den neuen Stadtteil die Potenziale aufnehmen und als Impulsgeber für eine nachhaltige Stadtentwicklung auch Richtung Hafenareal dienen. Zentral sind auch neue Schulen für die Primar- und die Sekundarstufe I.

Aufgrund seiner Standortgunst bietet sich das Gebiet für wirtschaftliche Nutzungen durch innovative Unternehmen in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Verwaltung und Produktion an. Daher werden Teilbereiche für die wirtschaftliche Nutzung weiterhin in der Industrie- und Gewerbezone beibehalten. Novartis und BASF sind bereit, im Planungsprozess noch festzulegende Grundstücksflächen von insgesamt rund 50'000 m2 exklusiv an den Kanton resp. an die Einwohnergemeinde für die laufende Marktnachfrage an Wirtschaftsflächen zu verkaufen. Ein Teil dieser Wirtschaftsflächen soll als möglicher zukünftiger Erweiterungsstandort Kanton Basel-Stadt für den „Switzerland Innovation Park Basel Area“ (SIP) in Betracht gezogen werden. Die räumliche Lage und die Aufteilung dieser Fläche sind noch nicht bekannt.

Weitere Bereiche werden als gemischt genutzte Stadtbereiche entwickelt, in denen zukünftig auch Wohnen ermöglicht wird. Die Lage zwischen dem Rhein und der Wiese und den bereits bestehenden sowie neu zu schaffenden Grünflächen bietet Möglichkeiten für attraktives Wohnen in Zentrumsnähe.

e) Klybeckquai / Westquai-Insel
Die Areale am Klybeckquai und an der Westquai-Insel sollen qualitätsvoll und nutzungsintensiv für ca. 7‘000 Personen entwickelt werden (Einwohnende und Arbeitsplätze). Die Planungen sollen die wirtschaftlichen Anforderungen und Chancen sowie die sozio-ökonomische Struktur der bestehenden Quartiere berücksichtigen. Es ist ein Wohn- und Arbeitsgebiet vorgesehen, das mit grosszügigen Grün- und Freiräumen einen Mehrwert für die Quartiere Klybeck und Kleinhüningen bietet. Grundvoraussetzung dafür sind infrastrukturelle Anpassungen, insbesondere die Weiterentwicklung der Hafenanlagen und der Logistikeinrichtungen und die damit mögliche Optimierung des Hafenperimeters (s. M5.1 Hafenanlagen: Rheinhäfen als Güterverkehrsdrehscheibe und M6.1 Güterverkehrslogistik).

Die baselstädtische Hafen- und Stadtentwicklung wird trinational mit den Nachbarstädten und Gebietskörperschaften im Rahmen des Projekts 3Land, welches ein Bestandteil der IBA Basel 2020 ist, abgestimmt (s. A2 3Land). Dabei stehen, Überlegungen zu Grün- und Freiräumen sowie zur Nutzungsprogrammation im Vordergrund. Des Weiteren sind frei zugängliche, durchgängige Rheinufer und neue Verbindungen über und entlang des Rheins vorgesehen. Die Planungen sind im Rahmen des Stadtteilrichtplans (s. S1.1 Entwicklung des Siedlungsgebiets) mit den anderen Planungen in Kleinhüningen / Klybeck zu koordinieren und auf die Bedürfnisse der bestehenden Quartiere abzustimmen.

Die Transformation erfolgt schrittweise, angepasst an die Verfügbarkeit einzelner Parzellen und erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. 2020-2035. Am Klybeckquai landseitig bestehen bereits heute keine Nutzungen mehr, die direkt mit dem Hafen verbunden sind. Der Kanton hat alle Baurechte erworben, um eine Transformation rasch umsetzen zu können. Die Wasserflächen werden grösstenteils weiterhin hafenaffin genutzt. Auf der Westquai-Insel bestehen weiterhin Hafennutzungen mit laufenden Baurechten bis 2029. Die Planungen des Kantons sind darauf ausgerichtet, dass zum Auslaufen der Baurechtsverträge die eigentümerverbindlichen Vorgaben festgesetzt sind.

Neue Nutzungen (Wohnen, Wirtschaft, Gewerbe, Kultur, Freizeit etc.) sollen in Abstimmung mit dem Hafenbetrieb sowie mit den umliegenden Quartieren Klybeck und Kleinhüningen angeordnet werden und von Störungen und Immissionen möglichst unbeeinträchtigt sein. Auf der Westquai-Insel unmittelbar am Hafenbecken 1 sind Nutzungen vorzusehen, die mit den Hafennutzungen vereinbar sind. Zur Rheinseite hin können auch lärmempfindlichere Nutzungen, wie z.B. Wohnen vorgesehen werden. Die Schweizerischen Rheinhäfen und die Quartiere sind in den Entwicklungsprozess einzubeziehen. In Abhängigkeit von der Einwohnerzahl ist das Schul- und Betreuungsangebot auszubauen. Den Anliegen des Naturschutzes ist Rechnung zu tragen.

Zu einer angemessenen Erschliessung und zur optimalen Integration und Inwertsetzung der frei werdenden Areale ist eine vollständige Verlagerung des Hafenbahnhofs (Hafenbahnanlagen südlich der Wiese) unter Gewährleistung einer bahnbetrieblich effizienten Erschliessung der Hafenkerngebiete am Hafenbecken 2 und 1 (Ostquai) das Ziel. Die Möglichkeit zur Entwicklung neuer Wohn- und Arbeitsflächen am Klybeckquai ist davon abhängig, ob und, wenn ja, in welchem Ausmass die Hafenbahnfunktionen ganz oder teilweise verlegt werden können. Weiter ist der Erfolg davon abhängig, ob die wasserseitigen mit den landseitigen Nutzungen optimal aufeinander abgestimmt werden können.

Als Schwerpunkt Arbeiten und Wohnen bei Verlagerung Hafenbahnhof, gilt:
f) Gebiet Altrheinweg
Das heutige Gebiet des Hafenbahnhofs, angrenzend zum Klybeckquai, soll einer Erweiterung des bestehenden Klybeck-Quartiers dienen (in Abstimmung mit der Entwicklung der Gebiete Klybeckquai und Westquai-Insel, s. Massnahme e). Dabei steht eine zukünftige Wohnnutzung im Vordergrund. Das Gebiet verbindet das Quartier Klybeck mit der Arealentwicklung am Rheinufer und ist für die städtebauliche Integration von grosser Bedeutung.

Zwingende Voraussetzung für die Verlagerung des Hafenbahnhofs bildet die rechtzeitige Verfügbarkeit von geeigneten Ersatzarealen im Gebiet des ehemaligen Badischen Rangierbahnhofs sowie eine bahnbetrieblich effiziente Verbindung der Hafenkerngebiete am Hafenbecken 2 und 1 (Ostquai).

Bei der Ausgestaltung der Erweiterung des Klybeckquartiers ist die Bevölkerung in den Entwicklungsprozess einzubeziehen. Vorzunehmen sind auch die notwendigen Abwägungen mit den Anliegen des Naturschutzes. Die Schaffung von Grün- und Freiräumen gilt es zu prüfen.

Die Hafen- und Stadtentwicklungsstrategie ist – unter Berücksichtigung der nationalen Dimension der Entwicklung des Güterverkehrsumschlagplatzes Basel – in Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Schweizerischen Rheinhäfen und mit Einbezug des Bundesamtes für Verkehr zu erarbeiten. Die Umsetzung erfolgt via die ordentlichen Planungsinstrumente und Verfahren.

g) Niederholz (Riehen)
Das bereits optimal an den ÖV angeschlossene Quartier verfügt über eine eigene Infrastruktur (Verkaufsflächen), die mit der hohen Wohnqualität das Quartier insbesondere für Familien attraktiv macht. Räume für die Zentrumsnutzung sollen gesichert, die neue S-Bahn-Haltestelle Niederholz Riehen soll gut an das Fuss- und Veloverkehrsnetz  angebunden werden. Um das Quartierbild zu wahren, soll eine ortsbezogene Differenzierung der Geschosszahlen und der angestrebten Wohntypen (Eigentums- / Mietwohnungsbau) gesichert werden. Im Zusammenhang mit der Planung ist langfristig das Gebiet Landauer als strategische Reserve (Richtplan Riehen) für eine moderate Bebauung im Blick zu behalten. Ein erster Entwurf für einen Entwicklungsrichtplan Niederholz ging 2011 in die Vernehmlassung. Die Fertigstellung ist auf 2018 geplant. 


S2.3 Schwerpunkte Wohnen

Ausgangslage

Bereits seit 2008 wächst die Bevölkerung in Basel-Stadt kontinuierlich an. Nach einer längeren Phase der Bevölkerungsabwanderung seit den 1970er Jahren, konnte in Basel eine Trendwende herbeigeführt werden. Basel-Stadt ist als Wohnstandort sehr nachgefragt. Davon zeugt auch die tiefe Leerwohnungsquote von 0,4% (Stand August 2016).

Der Nutzungsdruck auf das bestehende Siedlungsgebiet nimmt aufgrund der wachsenden Wirtschaft und  Bevölkerung kontinuierlich zu. Als Beitrag zur Stärkung der Wohnfunktion ergänzen die Schwerpunkte Wohnen die bestehenden Wohnquartiere. Mit ihnen soll mit angemessenen Bebauungsdichten das ungenügende Angebot an Wohnungen verbessert werden.

Zielsetzungen

Die bestehende und künftige Nachfrage nach Wohnraum soll möglichst im Kanton befriedigt werden können. Hierzu wird das Angebot an geeignetem Wohnraum erhöht. Dies trägt dazu bei, die strategische Zielgrösse von 220‘000 Einwohnenden bis 2035 im bestehenden Siedlungsgebiet zu erreichen.

Auf geeigneten Arealen werden durch Nutzungsintensivierungen Wohnraumpotenziale geschaffen. Es werden hohe Wohndichten bei möglichst hoher Lebensqualität angestrebt. Hierbei werden hohe Standards bezüglich Städtebau, Architektur und der Grün- und Freiraumgestaltung angestrebt. Es soll Wohnraum für unterschiedliche Bedürfnisse entstehen; insbesondere ist ein Anteil von mindestens einem Drittel an preisgünstigem Wohnraum anzustreben.

Bei der Erschliessung von Wohngebieten werden stadtgerechte Verkehrsarten gefördert. Dabei wird der Fuss- und Veloverkehr sowie der öffentliche Verkehr prioritär behandelt.

Strategie / ST
1, 2, 4, 5, 6, 7, 8 und 11

Leitsätze
2, 6, 11, 14, 15, 16, 19, 2043, 46 und 48

Planungsgrundsätze

A. Arealentwicklungen orientieren sich an einer integrativen, nachhaltigen Stadtentwicklung. Dies umfasst die Betrachtung des übergeordneten räumlichen Kontexts, die städtebauliche Ausgestaltung des Areals sowie den Planungsprozess.

B. Die Schwerpunkte Wohnen sind unter Beachtung angemessener Bebauungsdichten und Freiraumqualitäten vorab für neuen Wohnraum zu nutzen. Sie tragen dazu bei, dass die Zielgrösse von 220‘000 Einwohnenden bis 2035 erreicht wird.

C. Bei den Arealentwicklungen ist insgesamt ein Anteil von mindestens einem Drittel an preisgünstigem Wohnraum vorzusehen. Pro Areal variiert dieser Anteil je nach Charakter des zu entwickelnden Gebiets und der umliegenden Quartiere.

D. Die städtebauliche Qualität ist durch qualifizierende Ver­fahren zu sichern. Hierbei sind die Wohngebiete zu hochwertigen Lebensräumen zu entwickeln.

E. Zwischennutzungen in brachliegenden Gebieten werden in der Planung in Abstimmung mit den Grundeigentümern geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt, sofern die angestrebte Transformation nicht behindert wird.

F. Bei der Planung werden hohe Bebauungsdichten und die Schaffung vielfältigen Wohnraums bei hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität unter Wahrung des baulichen Erbes angestrebt.

G. In den Schwerpunkten Wohnen sind genügende und abwechslungsreiche Grün- und Freiräume zu schaffen.

H. Die Schwerpunkte Wohnen sind sozial einzubetten, indem ihre Auswirkungen auf bestehende Strukturen berücksichtigt werden, sie die Integration in die Nachbarschaften aufzeigen und sie zu einer sozialen Durchmischung beitragen.

I. Die Schwerpunkte Wohnen sind sehr gut mit dem ÖV und mit dem Fuss- und Veloverkehr zu erschliessen.

J. Die Planungsprozesse sind durch Trägerschaften, an denen der Kanton oder die Gemeinden lenkend partizipieren, zu verstärken.

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Nr. Massnahme
Koordinationsstand
a) Stadtabschluss Nordwest
Festsetzung
b) Areal Felix Platter
Festsetzung
c) Stettenfeld (Riehen)
Zwischenergebnis
d) Landauer (Riehen)
Vororientierung

Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

a) Stadtabschluss Nordwest
Das mit dem Tram 3 erschlossene Gebiet ist durch eine unstrukturierte bauliche Nutzung und für die Öffentlichkeit weitgehend unzugängliche Freizeitgärten geprägt. Zur Attraktivität des Gebiets sind eine öffentliche Grünverbindung in Richtung der offenen Landschaft in Frankreich sowie der Bau genossenschaftlicher Wohnungen für ca. 200 Einwohnende vorgesehen.

Eine zusammenhängende städtebauliche Gestaltung und eine Nutzung der geplanten Naherholungsmöglichkeiten  jenseits der Landesgrenze erfordert die grenzüberschreitende Vernetzung des Gebiets. In Abstimmung mit dem Gegenvorschlag zur Familiengarteninitiative ist ein erster Siedlungsbaustein an der bestens mit dem ÖV erschlossenen Burgfelderstrasse und eine durchgehende, öffentliche Freiraumverbindung aus der Stadt in den künftigen Parc des Carrières zu ermöglichen. Bei der Umsetzung müssen die Anliegen der Freizeitgärten berücksichtigt werden (s. S4.6 Freizeitgärten).

b) Areal Felix Platter
Der Ersatzneubau für das Felix Platter-Spital wird auf dem bisherigen Areal errichtet, wobei der Neubau auf einen Teil des Areals konzentriert wird. Der dadurch frei werdende Teil des Areals wurde umgezont und wird künftig für Wohnzwecke genutzt. Das Areal wird im Baurecht an eine Baugenossenschaft abgegeben, welche den Bau von rund 500 Wohnungen auf dem Areal vorsieht. Ein Teil der Wohnungen wird im bisherigen Spitalbau realisiert. Das Areal soll mit engen Bezügen zu den bestehenden Quartieren entwickelt werden, attraktive und unterschiedlich nutzbare Grün- und Freiräume erhalten und eine Durchwegung ermöglichen. Das Gebiet ist bereits sehr gut mit Tram und Buslinien erschlossen. Ein Entwicklungskonzept soll zu qualitätssichernden Verfahren führen.

c) Stettenfeld (Riehen)
Das an die deutsche Stadt Lörrach angrenzende 17.6 ha grosse Gebiet Stettenfeld ist seit Jahrzehnten grösstenteils der Wohnzone zugewiesen, aber nicht baureif. Gemäss dem kommunalen Leitbild sowie dem kommunalem Richtplan ist das Gebiet ein Entwicklungsgebiet, welches nicht nur dem Wohnen, sondern im geringeren Umfang auch der Arbeitsplatzentwicklung sowie Freizeitnutzungen dienen soll.

Für die Entwicklung wird ein zweistufiges Nutzungsplanverfahren verwendet. In der ersten Stufe wurden im Rahmen der Zonenplanrevision die Grundsätze der zukünftigen Entwicklung für das Gebiet festgelegt. Demnach sollen 35% des Perimeters als öffentliche Grünfläche ausgewiesen werden. Weitere 10% stehen für Freizeit- und Sportanlagen zur Verfügung. Entsprechend verbleiben 55% des Perimeters in Bauzone.

Zur Verbesserung der Anbindung an den öffentlichen Verkehr wird der Bau einer S-Bahnhaltestelle Stettenfeld Nord (Am Zoll) geprüft. Hierbei gilt es die Überlegungen zum siedlungsgliedernden Freiraum Riehen – Stetten mit einer möglichen S-Bahn-Haltestelle sowie der Bebauung im Umfeld der Haltestellte abzustimmen (s. S1.2 Siedlungsgliedernde Freiräume und S2.5 Gebiete um Bahnhöfe und S-Bahnhaltestellen).

d) Landauer (Riehen)
Der Bereich Landauer ist laut kommunalen Richtplan der Gemeinde Riehen als Wohnerweiterungsgebiet im Sinne einer langfristigen Reserve unter Berücksichtigung des Siedlungstrenngürtels vorgesehen. Zurzeit ist das Gebiet noch geprägt von Freizeitgärten.

Eine Entwicklung zum Wohngebiet entspricht der Zielsetzung, im Umfeld von S-Bahn-Haltestellen erhöhte Bebauungsdichten anzustreben (ST6 und S2.4 Ortszentren). Die Entwicklung kann langfristig die Entwicklung des Zentrums Niederholz stärken. Eine Entwicklung des Gebiets muss die siedlungsgliedernde Funktion des Teilraums Bäumlihof / Rheinäcker (s. S1.2 Siedlungsgliedernde Freiräume) berücksichtigen. Eine bessere Zugänglichkeit zum Rhein wird angestrebt.


S2.4 Ortszentren

Ausgangslage

Ortszentren zeichnen sich durch vielfältige Nutzungen auf engem Raum aus. Sie sind Orte der Begegnung und Versorgung, kulturelles Zentrum, bieten hochwertigen Wohnraum an und sind wichtige Wirtschaftsstandorte. Durch ihre siedlungsgeschichtliche Vergangenheit sind Stadt- und Dorfzentren gut erschlossen und verdanken ihren Charme erhaltenen Bau- und Kulturdenkmälern.

Ortskerne sind einem stetigen Wandel unterworfen. Wachsende Mobilität (Einkaufstourismus) und konkurrenzierende Angebote am Stadt- und Dorfrand sowie Entwicklungen im Online-Handel beeinflussen das Kaufverhalten der Konsumenten. Diese Trends beeinflussen die Ortszentren in ihrer Funktion als zentralen Ort der Versorgung. Durch die Präsenz internationaler Ketten entsteht der Eindruck einer Vereinheitlichung des Angebots und der Angleichung der Ortskerne. Gleichzeitig zeigt sich, dass das Angebot und die Vielfalt des Detailhandels beim Betrachten der gesamten Stadt weiterhin hoch ist: An vielen Orten entstehen dezentral innovative Läden mit neuen Konzepten. Zudem ist feststellbar, dass frei werdende Ladenflächen in den Ortszentren rasch wieder vermietet sind. Auch wird der öffentliche Raum in den Ortszentren vermehrt genutzt, dies durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Akteuren.

Die Basler Innenstadt übernimmt durch ihre Grösse, Angebotsvielfalt und Anziehungskraft eine Zentrumsfunktion für die Agglomeration Basel. Sie dient als sozialer Treffpunkt und als Erlebnis- und Freizeitraum, bietet hochwertigen Wohnraum, beheimatet zahlreiche Arbeitsplätze, ist Anziehungspunkt für Touristinnen und Touristen und trägt zentrale Versorgungsfunktionen.

Das Ortszentrum Riehen dient vorrangig der lokalen Versorgung und beheimatet ein umfangreiches kulturelles Angebot. Das Bettinger Dorfzentrum hat kleinere lokale Versorgungsangebote.

Zielsetzungen

Die Basler Innenstadt und die Ortszentren von Riehen und Bettingen sind zu stärken. Unter Wahrung einer hohen städtebaulichen Qualität und der historischen Bausubstanz wird eine Erhaltung, Erweiterung und Neuansiedelung von zentrumsbildenden Nutzungen angestrebt.

 Die attraktiven und belebten Zentren sind Voraussetzung für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung nach innen. Daher gilt es, die Funktionsvielfalt der Zentren – eines ihrer Hauptmerkmale – zu erhalten. Neben Einrichtungen der Versorgung, Freizeit und Kultur steht die Förderung von einer dichten Mischnutzung von Wohnen und Arbeiten im Vordergrund. Hierbei soll das verträgliche Nebeneinander von verschiedenen Zentrumsnutzungen gewährleistet sein.

 Ortszentren müssen gut erschlossen sein. Der Fokus liegt auf der Förderung einer stadtgerechten Mobilität, namentlich öffentlicher Verkehr, Fuss- und Veloverkehr.


Strategie / ST
 3, 5 und 11

Leitsätze
4, 6, 8, 9, 10, 18, 40, 41 und 47

Planungsgrundsätze

  1. Die Erhaltung, langfristige Sicherung sowie bedarfsgerechte, nachhaltige Weiterentwicklung der Qualitäten der Basler Innenstadt sowie des Riehener Dorfzentrums als auch des Bettinger Dorfzentrums sind von kantonalem Interesse.
  2. Die Zentren sollen weiterhin anziehend auf Bewohner/innen sowie Besucher/innen wirken. Durch eine anregende Mischung aus Läden, Gastronomie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen soll ihre Attraktivität die regionale Ausstrahlung fördern. Gleichzeitig ist die Wohnfunktion zu sichern und aufzuwerten. Eine stadtgerechte Mobilität, namentlich öffentlicher Verkehr sowie Fuss- und Veloverkehr, ist vorrangig zu fördern.
  3. Der Entwicklungsrichtplan Innenstadt (2015) ist ein Richtplan gemäss §94 Abs. 2 BPG und stellt die Grundzüge der räumlichen Entwicklung der Basler Innenstadt dar. Bei Planungen und Vorhaben zur Basler Innenstadt ist dieser zu berücksichtigen.
  4. Der Entwicklungsrichtplan Dorfzentrum (2011) ist ein Richtplan gemäss §94 Abs. 2 BPG und stellt die Grundzüge der räumlichen Entwicklung des Riehener Dorfzentrums dar. Bei Planungen und Vorhaben zum Riehener Dorfzentrum ist dieser zu berücksichtigen.
  5. Die Gemeinde Bettingen schöpft das Potenzial ihrer öffentlichen Räume und Einrichtungen aus und entwickelt sie weiter. Die Attraktivität des Dorfkerns wird gesteigert und ein reges kulturelles Leben gefördert.

Planungsanweisungen

  1. Der Entwicklungsrichtplan Innenstadt wird vom Planungsamt des Kantons Basel-Stadt bei Bedarf angepasst und ca. 2025 gesamthaft überprüft.
  2. Der Entwicklungsrichtplan Dorfzentrum wird von der Gemeinde Riehen bei Bedarf angepasst und alle zehn Jahre, erstmals ca. 2021, gesamthaft überprüft.

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Gemäss Abgrenzungen in Richtplankarte.

Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

Basel
Die Basler Innenstadt ist ein wichtiger Standortfaktor für den Kanton. Es gilt, die Qualitäten der Innenstadt zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Basler Innenstadt soll als Aushängeschild der gesamten Region gestärkt werden. Dabei ist die Basler Innenstadt weit mehr als ein Verkaufsplatz. Sie ist ein urbaner Erlebnisraum, der höchst vielfältig genutzt wird, diversen Ansprüchen gerecht werden muss und gleichzeitig vom Aufeinandertreffen verschiedener Nutzungen lebt.

Ziel ist es, die Zentrumsfunktion, Funktionsvielfalt und internationale Ausstrahlung der Innenstadt zu stärken. Damit wird auch die Finanzkraft des gesamten Kantons gestärkt. Voraussetzung dafür ist eine hohe Aufenthaltsqualität. Diese kann nur durch eine koordinierte Entwicklung der Gestaltung des öffentlichen Raums, der massvollen Steuerung der Nutzungen und einer optimalen Mobilität erreicht werden.

Für planerische Vorgaben zur Gestaltung gibt das Gestaltungskonzept Innenstadt die Rahmenbedingungen vor. Mittels speziellen Nutzungsplänen kann die Nutzung des öffentlichen Raums gesteuert werden. Das Verkehrskonzept und die dazugehörige Verordnung definieren die verkehrlichen Rahmenbedingungen. Alle drei Themen werden im Entwicklungsrichtplan integral betrachtet.

Riehen
Der Entwicklungsrichtplan Dorfzentrum von 2011 zeigt auf, wie der öffentliche Raum des Dorfzentrums mit gezielten Massnahmen verbessert und wo die Bebauung ergänzt werden soll. Der Entwicklungsrichtplan dient zudem der Koordination der verschiedenen Massnahmen, welche in weiteren Planungsschritten konkretisiert werden müssen.

Bettingen
In der  Strategie 2020 – 2024 der Gemeinde Bettingen ist das Thema „Attraktiver Dorfkern“ eines der drei Schwerpunktthemen. Das Potenzial der bestehenden öffentlichen Räume und Einrichtungen, wie z.B. der sanierten Baslerhofscheune, wird weiter entwickelt. Durch den Einbezug der Bevölkerung, der Vereine und des Gewerbes wird die Attraktivität des Dorfkerns gesteigert und ein reges kulturelles Leben gefördert. Die Rahmenbedingungen für die Bewahrung und Weiterentwicklung des Nahversorgungsangebots werden gefördert. Die Weiterentwicklung der ÖV-Linien gewährleistet eine optimale Anbindung an Zentren und Schulen.


S2.5 Gebiete um Bahnhöfe und S-Bahn-Haltestellen

Ausgangslage

Durch ihre Funktionsdichte sind Bahnhöfe und S-Bahn-Halte wichtige wirtschaftliche Impulsgeber für die Umgebung. Zudem kann durch Unternehmensansiedlungen im Umfeld von Bahnhaltepunkten der Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Pendlerverkehr nachweislich verringert werden. Darüber hinaus sind die Bahnhöfe für die Stadt mit ihren zumeist markanten Gebäuden und der hohen Nutzungsdichte identitätsstiftend. Bahnhofsgebäude und das nähere Umfeld bieten öffentlichen Raum, der Treffpunkt und Aufenthaltsraum ist.

Den Bahnhöfen und S-Bahn-Haltestellen kommt siedlungsstrukturell eine hohe Bedeutung zu. Sie sind die Mobilitätsdrehscheiben im Stadtkörper und erhalten dadurch eine zentrale Funktion. Aufgrund ihrer Primärfunktion als Verkehrsknotenpunkt sind diese Orte stark frequentiert und eignen sich daher besonders gut für Nutzungsmischungen und Nutzungsintensivierungen.

Der Bahnhof Basel SBB ist als Verkehrsdrehscheibe und als Dienstleistungszentrum von überregionaler Bedeutung. Anfang der 1990er Jahre wurde der Masterplan Bahnhof Basel SBB erstellt, der bauliche Umnutzungen und Verdichtungen, Nutzungsintensivierungen und Neugestaltungen des Umfelds umfasste. Im Rahmen des Ausbaus des Bahnknotens Basel, dessen wichtigster Teil das Herzstück darstellt, werden zukünftig neue Bahninfrastrukturen gebaut sowie weitere Verdichtungen und Umgestaltungen der Bahnhofsumgebung angestrebt.

Der Badische Bahnhof fungiert vor allem als Umsteigebahnhof. Das 2014 erarbeitete Entwicklungskonzept zielt darauf ab, die Zentrumsfunktion sowie das Umfeld zu stärken.

Im Kanton gibt es vier S-Bahn-Haltestellen, die das Quartier St. Johann, das Zentrum Niederholz (Riehen), die Dorfmitte Riehens sowie das Gebiet Dreispitz bedienen. In allen Gebieten besteht die Möglichkeit von angemessenen Nachverdichtungen.

Zielsetzungen

Damit die Bahnhöfe und S-Bahn-Haltestellen ihrer Primärfunktion als Verkehrsknotenpunkte gerecht werden können, werden die verschiedenen Verkehrsträger möglichst direkt und übersichtlich miteinander verknüpft. Zur Optimierung der Verkehrs- und Umsteigebeziehungen werden er­forderliche Flächen für Bike and Rail (B+R) sowie ein Grundangebot für Park and Ride (P+R) gesichert, sowie Flächen für Bus, Taxi und Carsharing vorgesehen.

Durch eine gute Integration in das städtische Umfeld und attraktiven Querungen wird die Trennwirkung von den Bahnhöfen zwischen den Stadtteilen gemindert. Ein breites Versorgungsangebot gewährleistet, dass die Bahnhöfe Quartierfunktionen übernehmen. Durch die Zentrumsbildung kann ihre Drehscheibenfunktion wiederum gestärkt werden. Im Umfeld von Bahnhaltepunkten besteht zumeist hohes Verdichtungspotenzial.

Um den Aufenthalt zu fördern, wird das Umfeld der Bahnhöfe und S-Bahn-Haltestellen attraktiv gestaltet. Gute Verbindungswege sind zwischen den Quartieren und den Bahnhaltepunkten sicherzustellen. Der Fuss- und Veloverkehr wird prioritär betrachtet. Die Abstellsituation für Velos ist optimal.

Die bessere Verbindung der Bahnhaltepunkte durch den Ausbau der S-Bahn und Schaffung von Durchmesserlinien durch das Herzstück sind wichtige Voraussetzungen, damit die Bahnhöfe und S-Bahn-Haltestellen ihre Funktion als Mobilitätsdrehscheibe und attraktive Siedlungsschwerpunkte optimal wahrnehmen können.

Strategie / ST
4, 5, 6

Leitsätze
Keine

Planungsgrundsätze

A. Die Bahnhöfe werden als Drehscheiben mit wichtigen Verkehrsbeziehungen und attraktiven Mobilitätsangeboten gefördert und die Aufenthaltsqualitäten verbessert.

B. Durch Stärkung ihrer Zentrumsfunktionen werden die Bahnhöfe und S-Bahn-Haltestellen wirtschaftliche Impulsgeber für die Stadt.

C. Die Trennwirkung durch Bahnhofsgebäude und Gleisanlagen zwischen den Quartieren wird durch attraktivere, fussgänger- und velofreundliche Querungen bestmöglich gemindert.

D. Das Umfeld der Bahnhöfe und S-Bahn-Haltestellen wird baulich verdichtet und eine funktionale Nutzungsmischung angestrebt.

E. Die Bahnhöfe und S-Bahn-Haltestellen sind optimal mit stadtgerechter Mobilität, d.h. Tram- und Busverbindungen aber auch zu Fuss und mit dem Velo, zu erreichen. Die Abstellsituation für Velos ist optimal und attraktiv.

F. Bei Vorhaben und Planungen im Bereich des Badischen Bahnhofs ist das Entwicklungskonzept Badischer Bahnhof zu berücksichtigen.

Planungsanweisungen

  1. Für den Bahnhof Basel SBB und seine Umgebung erarbeitet das Planungsamt bis 2019 in einer Studie die Entwicklungspotenziale.
  2. Das Entwicklungskonzept Badischer Bahnhof (2014) wird vom Planungsamt alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und bei Bedarf angepasst.
  3. Beim geplanten S-Bahn-Halt Am Zoll Lörrach Riehen gilt es die städtebauliche Situation im Zusammenhang mit der Entwicklung des Stettenfelds darzustellen

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Nr. Massnahme
Koordinationsstand
a)   Gebiete um Bahnhöfe
a1)  Bahnhof Basel SBB
Ausgangslage
a2)  Badischer Banhof
Festsetzung
b)   Gebiete um S-Bahn-Haltestelle
b1)  Bahnhof St. Johann
Festsetzung
b2)  Dreispitz
Festsetzung
b3)  Niederholz Riehen
Festsetzung
b4)  Riehen Dorf
Festsetzung
b5)  Am Zoll Lörrach Riehen
Zwischenergebnis

Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

a) Bahnhöfe

a1) Bahnhof Basel SBB
Die Vielzahl an Nutzungen, Funktionen und Besucherinnen und Besuchern bedingt die Zusammenarbeit von Bahnbetreibenden, Gewerbe und Wirtschaft.
Mit den Ausbauten im Rahmen des Bahnknotens Basel wird der Bahnhof SBB eine noch wichtigere Rolle als Mobilitätsdrehscheibe für alle Verkehrsarten übernehmen. Um den Bahnhof SBB zukünftig optimal in die Stadt einzubinden, erarbeitet das Planungsamt die Studie Stadtraum Bahnhof SBB, in der die Entwicklungspotenziale des Gebiets im Umfeld des Bahnhofs eruiert und analysiert werden; hierbei wird die laufende Masterplanung «Zielbild Basel» der SBB berücksichtigt. Ebenfalls wird die Überlegung eines neuen Bahnhofszugangs via Margarethenbrücke integriert, der eine schnelle ÖV-Erschliessung zwischen Bahnhof und Innenstadt ermöglicht. Mit der Realisierung des Nauentors am östlichen Rand des Bahnhofsareals wird nicht nur eine neue zentral gelegene Adresse für Wohn- und Büronutzungen geschaffen, sondern auch eine direkte Verbindung für Fuss- und Veloverkehr zwischen dem Gundeldinger Quartier und der Innenstadt ermöglicht. Mit neuen Veloabstellplätzen wird auch die Erreichbarkeit des Bahnhofs SBB für Velofahrende zukünftig verbessert.

a2) Badischer Bahnhof
Das Entwicklungskonzept Badischer Bahnhof zeigt Massnahmen auf, die eine integrale Entwicklung des Badischen Bahnhofs und der umliegenden Quartiere ermöglichen (s. S2.1, Schwerpunkt Arbeiten, Gebiet Rosental). Für die Entwicklung des Gebietes sind folgende Aspekte wichtig: Die Verbesserung der Zugänglichkeit zum Bahnhof, die Gestaltung und Neuorganisation des Bahnhofvorplatzes, die Schaffung von Veloabstellflächen, die Anbindung an die Innenstadt, die Verbesserung der Fuss- und Veloverkehrsverbindungen sowie die Nutzung des städtebaulichen Potenzials.

b)  S-Bahn-Haltestellen

b1) Bahnhof St. Johann
Der Bahnhof weist durch die Lage im Quartier und die Nähe zu hochverdichteten Arbeitsplatzgebieten ein grosses Einzugsgebiet auf. Damit der Bahnhof seine Bedeutung im Stadtraum besser übernehmen kann, gilt es die Zugverbindungen zu verbessern. Die Zentrumsbildung wird mit Nutzungsintensivierungen und -erweiterungen in den Bereichen Wohnen, Gewerbe und Kultur (Neubau des Naturhistorischen Museums und Staatsarchiv) gefördert (s. S2.1 Schwerpunkt Arbeiten, Äusseres St. Johann; S2.2 Schwerpunkt Arbeiten und Wohnen, VoltaNord (südlicher Teil)).

b2) Dreispitz, S-Bahn-Haltestelle
Das zu entwickelnde Gebiet Dreispitz soll optimal an die S-Bahn-Haltestelle angeschlossen werden und Dienstleistungsunternehmen, Gewerbebetrieben und Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit geben, sich in nächster Nä­he zum ÖV anzusiedeln (s. S2.1 Schwerpunkt Arbeiten, Dreispitz (südlicher Teil); S2.2 Schwerpunkt Arbeiten und Wohnen, Dreispitz (nördlicher Teil)).

b3) Niederholz Riehen, S-Bahn-Haltestelle
Das Gesamtkonzept Niederholz koordiniert unter Einbezug der umliegenden Baugebiete – Zusammenwirken von Wohnen, Dienstleistung und Gewerbe – die angestrebte und durch die S-Bahn-Haltestelle Niederholz verstärkte Zentrumsentwicklung – unter Wahrung des Quartierbildes (s. S2.2 Schwerpunkt Arbeiten und Wohnen, Niederholz).

b4) Riehen Dorf, S-Bahn-Haltestelle
Neben der Verbesserung der Aufenthaltssituation an der S-Bahn-Haltestelle (mit guter Verknüpfung an den Bahnhof SBB) soll mit einem Entwicklungsrichtplan die langfristige Entwicklung des Dorfzentrums Riehens vorgesehen werden (s. S2.4 Ortszentren, Ortszentrum Riehen).

b5) Am Zoll Lörrach Riehen, S-Bahn-Haltestelle
Gedacht wird an eine Mobilitätsdrehscheibe inklusive einer neuen S-Bahn-Haltestelle im Bereich am Zoll Lörrach Riehen. Diese Überlegungen sind eingebettet in eine städtebauliche, freiräumliche und verkehrliche Neuordnung des grenznahen Bereichs beiderseits der Landesgrenze, die im Rahmen des Projekts „Am Zoll Lörrach Riehen“ zwischen den Projektpartnern Stadt Lörrach, Gemeinde Riehen, Kanton Basel-Stadt, Agglomerationsprogramm Basel und IBA Basel 2020 abgestimmt werden. Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung sollen Wohnen, Dienstleistungen und eine massvolle Ergänzung der gewerblichen und öffentlichen Angebote in Form eines Subzentrums sein, ohne dabei die Ortskerne von Riehen und Lörrach zu konkurrenzieren (s. S2.3 Schwerpunkt Wohnen, Stettenfeld Riehen). Hinsichtlich der Freiräume ist es Ziel, den Zugang zu und die Verknüpfung der Landschaftsräume Tüllinger/Wiese und Maienbühl zu ermöglichen sowie den vom Durchgangsverkehr geprägten Stadtraum für das Verweilen attraktiver zu gestalten. Verkehrliche Ziele gelten der Ermöglichung des Angebotsausbaus der S-Bahn und deren Verknüpfung mit einer Mobilitätsdrehscheibe sowie die Optimierung der Situation des Fuss- und Veloverkehrs, der Umsteigebeziehungen und der verkehrlichen Belange der Zollabfertigung.