Wärmepumpen
Hier finden Sie die Förderbeiträge für Luft-/Wasser-, Sole-/Wasser- und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen.
![Illustration von 2 Häuser mit Wärmepumpen. Innen und aussen aufgestellt.](https://media.bs.ch/fe_nuxt_crop/variables-w-400-h-225/2b9031758b710f91f7207cf4aa25013ff3fbbaf5/image.jpg)
Beitragssätze
Massnahmen | Beitragssatz ausserhalb Fernwärmegebiet | Beitragssatz innerhalb Fernwärmegebiet |
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Luft-/Wasser-Wärmepumpe | Fr. 8'000.- + Fr. 250.- / kWth | bis 70 kWth: Fr. 4'000.- + Fr. 125.- / kWth |
ab 70 kWth: keine Beiträge | ||
Sole-/Wasser- & Wasser-/Wasser-Wärmepumpe (Erdsonden-Wärmepumpe) | bis 10 kWth: max. Fr. 30'000.- | bis 10 kWth: max. Fr. 15'000.- |
ab 10 kWth: Fr. 25'500.- / Anlage + Fr. 450.- / kWth | von 10 - 70 kWth: Fr. 12'500.- / Anlage + Fr. 225.- / kWth | |
ab 70 kWth: keine Beiträge |
Allgemeine Förderbeitragsbedingungen
- Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderbeiträge vor Baubeginn ein.
- Der Förderbeitrag beträgt maximal 40 Prozent Ihrer gesamten Investitionskosten.
Spezifische Vorgaben
- Die neue Heizung ersetzt eine bestehende Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.
- Die Anlage kann zusammen mit weiteren erneuerbar betriebenen Heizsystemen eingesetzt werden (z.B. Solaranlage).
- Bei der Installation sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und Dimensionierungsgrundlagen gemäss Energieverordnung zu beachten respektive einzuhalten.
- Förderbeitragsberechtigt sind Anlagen mit thermischer Nennleistung kWth bei Betriebspunkt Luft-/Wasser-Wärmepumpen: A-7/W34, Sole-/Wasser-Wärmepumpen: B0/W34 und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen: W10/W34 nach EN 14825.
- Der Förderbeitrag wird mit maximal 50Wth installierter Nennleistung pro m2 EBF bemessen.
Bitte beachten Sie
- Innerhalb des bestehenden und geplanten Fernwärmegebiets (Definition der Gebiete gemäss Teilrichtplan Energie, EnV §60 Abs. 1bis) gibt es für dezentrale Heizungen wie Wärmepumpen halbierte oder gar keine Förderbeiträge. Ausnahmen sind möglich, wenn eine Liegenschaft aus technischen Gründen nicht an die Fernwärme angeschlossen werden kann oder bei ausserordentlichen Anschlusskosten. Ausgenommen sind auch vollständige Anträge auf Förderbeiträge für Wärmepumpen im Fernwärmegebiet, die vor Ablauf der Übergangsfrist am 31. Mai 2025 eingereicht wurden.
- Wärmepumpen sind zum Teil melde- oder bewilligungspflichtig (siehe unten).
Mögliche zusätzliche Förderbeiträge
- Aktion GEAK Plus: Wenn Sie einen GEAK Plus erstellen lassen, erhalten Sie 500 Franken, auch wenn Sie noch keine Massnahmen umgesetzt haben.
- Erstinstallation Wärmeverteilsystem: Wenn Sie gleichzeitig mit dem Ersatz Ihrer Heizung im ganzen Gebäude ein zentrales hydraulisches Wärmeverteilsystem installieren, erhalten Sie zusätzliche Förderbeiträge.
- Restwertentschädigung: Falls Sie eine Gasheizung im Zuge der Gasnetzstilllegung ersetzen und bereits von IWB einen Stilllegungstermin erhalten haben, können Sie für Ihre Gasheizung, sofern diese jünger als 20 Jahre alt ist, eine Restwertentschädigung beantragen.
- Aktion GEAK Plus
Sie erhalten 500 Franken, wenn Sie für Ihre Liegenschaft einen GEAK Plus erstellen lassen.
- Erstinstallation Wärmeverteilsystem
Hier finden Sie die Förderbeiträge für den Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungen oder dezentralen fossilen Heizungen durch ein zentrales Wärmeverteilsystem.
- Restwertentschädigung Gas
Wird das Gasnetz bei Ihnen stillgelegt, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Vergütung.
Weitere Informationen und Hilfsmittel
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Wärmepumpen:
- Heizungsersatz
Sie haben eine Öl- oder Gasheizung? Hier finden Sie Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Ihren Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem.
- Broschüre: Zwölf Beispiele innovativer Heizungslösungen - Wärmepumpen in schwierigen Einbausituationen (Startet einen Download)
- Studie von Luft/Wasserwärmepumpen im städtischen Kontext - 2018 (Startet einen Download)
- Schlussbericht: Betriebsoptimierung und Qualitätsprüfung energetischer Fördermassnahmen (Startet einen Download)
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie (AUE)
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag:
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr