Holzheizungen
Hier finden Sie die Förderbeiträge für automatische Holzfeuerungen.
Beitragssätze
Massnahmen | Beitragssatz ausserhalb Fernwärmegebiet | Beitragssatz innerhalb Fernwärmegebiet |
---|---|---|
Dezentrale Einzelpelletfeuerungen | pauschal Fr. 1'000.- | pauschal Fr. 500.- |
Neuanlagen bis 70 kW | Fr. 10'000.- + Fr. 200.- / kWth | Fr. 5'000.- + Fr. 100.- / kWth |
Neuanlagen von 70 bis 500 kW | Fr. 15'000.- + Fr. 130.- / kWth | keine Beiträge |
Allgemeine Förderbeitragsbedingungen
- Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderbeiträge vor Baubeginn ein.
- Der Förderbeitrag beträgt maximal 40 Prozent Ihrer gesamten Investitionskosten.
Spezifische Vorgaben
- Die neue Heizung ersetzt eine bestehende Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.
- Die Anlage kann zusammen mit weiteren erneuerbar betriebenen Heizsystemen eingesetzt werden (z.B. Solaranlage).
- Bei der Installation sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und Dimensionierungsgrundlagen gemäss Energieverordnung zu beachten resp. einzuhalten.
- Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro m2 EBF bemessen.
Bitte beachten Sie
- Innerhalb des bestehenden und geplanten Fernwärmegebiets gibt es für dezentrale Heizungen wie automatische Holzheizungen halbierte oder gar keine Förderbeiträge. Ausnahmen sind möglich, wenn eine Liegenschaft aus technischen Gründen nicht an die Fernwärme angeschlossen werden kann oder bei ausserordentlichen Anschlusskosten. Ausgenommen sind auch vollständige Anträge auf Förderbeiträge für Holzheizungen im Fernwärmegebiet, die vor Ablauf der Übergangsfrist am 31. Mai 2025 eingereicht wurden.
- Automatische Holzheizungen sind bewilligungspflichtig. Unterlagen für das Baugesuch finden Sie auf der Webseite des Bau- und Gastgewerbeinspektorats.
- MapBS: Fernwärmegebiet
- Baubewilligungsverfahren
- Qualitäts-Management-System QM Holzheizwerke
- Leistungsgarantie
- Energieeffizienzverordnung (Startet einen Download)
- Anleitung: Leistungserklärung - EU (Startet einen Download)
- Beispiel: Leistungserklärung (Startet einen Download)
- Beispiel: Konformitätserklärung (Startet einen Download)
Mögliche zusätzliche Förderbeiträge
- Aktion GEAK Plus: Wenn Sie einen GEAK Plus erstellen lassen, erhalten Sie 500 Franken, auch wenn Sie noch keine Massnahmen umgesetzt haben.
- Restwertentschädigung: Falls Sie eine Gasheizung im Zuge der Gasnetzstilllegung ersetzen und bereits von IWB einen Stilllegungstermin erhalten haben, können Sie für Ihre Gasheizung, sofern sie jünger als 20 Jahre alt ist, eine Restwertentschädigung beantragen.
Weitere Informationen und Hilfsmittel
Hier finden Sie mehr zum Thema Heizungsersatz: