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Solaranlagen

Hier finden Sie die Förderbeiträge für Solarkollektoranlagen.

Diagramm eines Hauses mit Solarkollektoranlage
Thermische Solaranlagen (Sonnenkollektoren) nutzen die Wärme der Sonne direkt zur Warmwassererzeugung und/oder zur Unterstützung der Heizung.
© Guido Köhler

Beitragssätze

Massnahmen
Beitragssatz
Grundbeitrag pro Neuanlage
Fr. 2‘400.-
Leistungsabhängiger Zusatzbeitrag
Fr. 1’000.- / kW

Allgemeine Förderbeitragsbedingungen

  • Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderbeiträge vor Baubeginn ein.
  • Der Förderbeitrag beträgt maximal 40 Prozent Ihrer gesamten Investitionskosten.

Spezifische Vorgaben

  • Sie installieren eine neue Solaranlage oder erweitern eine bestehende Anlage auf einem bestehenden Gebäude (kein Ersatz).
  • Die Anlage entspricht den Anforderungen gemäss «Erläuterungen zur kollektorliste.ch» 12/2021.
  • Solaranlagen sind meldepflichtig. Für Solaranlagen in der Schutzzone und auf Kulturdenkmälern gilt eine Bewilligungspflicht. Die Meldung respektive Unterlagen für das Baugesuch finden Sie auf der Webseite des Bau- und Gastgewerbeinspektorats.
  • Die Ausgestaltung von Solaranlagen ist in der Ausführungsbestimmung zur Bau- und Planungsverordnung geregelt.
  • Ab 70 kW thermischer Nennleistung muss die Anlage Teil einer erneuerbar betriebenen Heizungsanlage sein, die eine frühere Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt.

Bitte beachten Sie

  • Thermische Solaranlagen werden vom Kanton gefördert, Photovoltaik-Anlagen vom Bund. Informationen zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Energie. 

Mögliche zusätzliche Förderbeiträge

  • Aktion GEAK Plus: Wenn Sie einen GEAK Plus erstellen lassen, erhalten Sie 500 Franken, auch wenn Sie noch keine Massnahmen umgesetzt haben. 

Kontakt

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