Bewilligungen im Gesundheitswesen
Die Medizinischen Dienste erteilen Berufsausübungs- und Betriebsbewilligungen für Medizinal- und Gesundheitsberufe im ambulanten Bereich sowie für medizinische Ferndienstleistungen und Laboratorien. Finden Sie hier die Informationen zu Ihrem Tätigkeitsbereich.
Universitäre Medizinalberufe
Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für Berufs- und Betriebsbewilligungen verschiedener universitärer Medizinalberufe finden Sie unter folgendem Link:
Gesundheitsberufe
Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für diverse Gesundheitsberufe finden Sie unter folgendem Link:
Psychologieberufe
Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für Berufs- und Betriebsbewilligungen für psychologische Berufe finden Sie unter folgendem Link:
Komplementärmedizin
Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für diverse Berufe der Komplementärmedizin finden Sie unter dem folgendem Link:
Pharmazeutische Anliegen
Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für diverse pharmazeutische Anliegen finden Sie unter dem folgendem Link:
Medizinische Ferndienstleistungen
Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für Berufs- und Betriebsbewilligungen medizinischer Ferndienstleistungen im Kanton Basel-Stadt finden Sie unter dem folgendem Link:
Meldepflichtige Tätigkeiten
Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für Meldepflichtige Tätigkeiten im Kanton Basel-Stadt finden Sie unter dem folgendem Link:
Laboratorien
Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für Bewilligungen zum selbstständigen Führen eines medizinischen Laboratoriums respektive für Betriebsbewilligungen zum Führen von medizinischen Laboratorien finden Sie unter folgendem Link:
Pharmazeutische Bewilligungen
Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für den Pharmazeutischen Dienst finden Sie unter folgendem Link:
Spitex, Pflegeheime und Weiteres
Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für Berufsausübungsbewilligungen (Pflegefachpersonen in Pflegeheimen und der Spitex) und Betriebsbewilligungen (Spitäler, Pflegeheime, Spitexorganisationen und Tages- und Nachpflegeeinrichtungen) finden Sie unter folgendem Link:
Unbedenklichkeitserklärungen
Mit der Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of good standing) können Sie nachweisen, dass Sie im Kanton Basel-Stadt uneingeschränkt zur Ausübung Ihres medizinischen Berufes berechtigt sind. Wer in einem anderen Kanton eine Bewilligung beantragen möchte, benötigt diese Unbedenklichkeitsbescheinigung regelmässig.
Kontakt
Medizinische Dienste des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt
Medizinische Dienste
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
09.00 bis 12.00 Uhr