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Bewilligungen im Gesundheitswesen

Die Medizinischen Dienste erteilen Berufsausübungs- und Betriebsbewilligungen für Medizinal- und Gesundheitsberufe im ambulanten Bereich sowie für medizinische Ferndienstleistungen und Laboratorien. Finden Sie hier die Themenseite zu Ihrem Tätigkeitsbereich.

Universitäre Medizinalberufe

Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für Berufs- und Betriebsbewilligungen verschiedener universitärer Medizinalberufe finden Sie unter folgendem Link:

Gesundheitsberufe

Formulare, nötige Informationen und rechtliche Grundlagen für diverse Gesundheitsberufe finden Sie unter folgendem Link:

Psychologieberufe

Formulare, nötige Informationen und rechtliche Grundlagen für Berufs- und Betriebsbewilligungen psychologischer Berufe finden Sie unter folgendem Link:

Komplementärmedizin

Formulare, nötige Informationen und rechtliche Grundlagen für diverse Berufe der Komplementärmedizin finden Sie unter dem folgendem Link:

Pharmazeutische Anliegen

Formulare, nötige Informationen und rechtliche Grundlagen für diverse pharmazeutische Anliegen finden Sie unter dem folgendem Link:

Medizinische Ferndienstleistungen

Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für Berufs- und Betriebsbewilligungen medizinischer Ferndienstleistungen im Kanton Basel-Stadt finden Sie unter dem folgendem Link:

Meldepflichtige Tätigkeiten

Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für Meldepflichtige Tätigkeiten im Kanton Basel-Stadt finden Sie unter dem folgendem Link:

Laboratorien

Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für Bewilligungen zum selbstständigen Führen eines medizinischen Laboratoriums respektive für Betriebsbewilligungen zum Führen von medizinischen Laboratorien finden Sie unter folgendem Link:

Pharmazeutische Bewilligungen

Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für den Pharmazeutischen Dienst finden Sie unter folgendem Link:

Spitex, Pflegeheime und Weiteres

Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für Berufsausübungsbewilligungen (Pflegefachpersonen in Pflegeheimen und der Spitex) und Betriebsbewilligungen (Spitäler, Pflegeheime, Spitexorganisationen und Tages- und Nachpflegeeinrichtungen) finden Sie unter folgendem Link:

Unbedenklichkeitserklärungen

Mit der Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of good standing) können Sie nachweisen, dass Sie im Kanton Basel-Stadt uneingeschränkt zur Ausübung Ihres medizinischen Berufes berechtigt sind. Wer in einem anderen Kanton eine Bewilligung beantragen möchte, benötigt diese Unbedenklichkeitsbescheinigung regelmässig.

Kontakt

Medizinische Dienste des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt

Team Bewilligungen und Support
Postadresse: Malzgasse 30 4001 Basel

Medizinische Dienste

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Malzgasse 30
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
09.00 bis 12.00 Uhr

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