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Bereich Hochschulen

Der Bereich Hochschulen leitet und koordiniert das Hochschulwesen des Kantons. Er setzt sich für ein qualitativ hochstehendes Angebot im Bereich der Hochschulbildung und Forschung ein.

Über uns

Wir leiten, planen und koordinieren das Hochschulwesen im Kanton. Für die Universität Basel, die Fachhochschule Nordwestschweiz und andere subventionierte Institutionen nehmen wir Koordinationsaufgaben wahr und formulieren zuhanden des Regierungsrats die politische Strategie.

Zu unserem Bereich gehören auch das Amt für Ausbildungsbeiträge und das Pädagogische Zentrum PZ.BS.

Leitung

Ariane Bürgin
Leiterin Hochschulen
+41 61 267 40 10ariane.buergin@bs.ch
Simon Aeberhard
Stv. Leiter
+41 61 267 82 60simon.aeberhard@bs.ch

Stab Bereich Hochschulen

Beim Stab laufen die Fäden zusammen. Er nimmt unter anderem folgende Funktionen für den Bereich Hochschulen wahr:

  • Bearbeitung politischer Geschäfte
  • Reporting- und Controlling-Aufgaben
  • Koordination der Hochschulgeschäfte
  • Leitung und Umsetzung von Projekten
  • Interne Kommunikation

Hochschulpolitik

Wir setzen uns für eine qualitativ hochstehende, national und international erfolgreiche Forschung und Hochschulbildung ein. Dieses Ziel erreichen wir mittels interkantonaler Trägerschaften von Hochschulinstitutionen und einer aktiven Mitgestaltung der Schweizer Bildungs- und Forschungslandschaft.

Bund und Kantone sorgen gemeinsam für die Koordination des Hochschulwesens

Gemäss Bundesverfassung sind Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination des Hochschulwesens zuständig. Die Institutionen selbst sind in der nationalen Dachorganisation swissuniversities zusammengeschlossen.

Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) ist auf nationaler Ebene das oberste hochschulpolitische Organ. Sie tagt als Plenarversammlung oder als Hochschulrat.

In der Plenarversammlung sind die Vorsteherinnen und Vorsteher der 26 kantonalen Bildungs- oder Erziehungsdepartemente vertreten. Das Fürstentum Liechtenstein wirkt als ständiger Gast mit und hat beratende Stimme.

Im Hochschulrat vertreten sind neben dem Kanton Basel-Stadt dreizehn weitere Kantone (AG, BE, FR, GE, GR, LU, NE, SG, SZ, TI, VD, VS, ZH). Der Hochschulrat behandelt Geschäfte, welche die Aufgaben der Hochschulträgerschaften betreffen. 

Rechtliche Grundlagen

Seit 2015 werden die Universitäten sowie die Fachhochschulen auf der gleichen nationalen Gesetzesgrundlage gesteuert: dem Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG).

Die Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) regelt den gleichberechtigten interkantonalen Zugang zu den Universitäten und die Abgeltung der Kantone an die Trägerschaften der Universitäten. Die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) regelt den interkantonalen Zugang zu den Fachhochschulen und die Abgeltung, welche die Wohnsitzkantone der Studierenden den Trägern von Fachhochschulen leisten.

Alle relevanten gesetzlichen Grundlagen im Hochschulbereich des Kantons Basel-Stadt finden Sie hier aufgelistet:

Grundlagen auf Bundesebene

Interkantonale Grundlagen

Bikantonale Grundlagen

Vierkantonale Grundlagen

Grundlagen auf Kantonsebene

Kontakt