Bereich Hochschulen
Der Bereich Hochschulen leitet und koordiniert das Hochschulwesen des Kantons. Er setzt sich für ein qualitativ hochstehendes Angebot im Bereich der Hochschulbildung und Forschung ein.
Über uns
Wir leiten, planen und koordinieren das Hochschulwesen im Kanton. Für die Universität Basel, die Fachhochschule Nordwestschweiz und andere subventionierte Institutionen nehmen wir Koordinationsaufgaben wahr und formulieren zuhanden des Regierungsrats die politische Strategie.
Zu unserem Bereich gehören auch das Amt für Ausbildungsbeiträge und das Pädagogische Zentrum PZ.BS.
Leitung
Stab Bereich Hochschulen
Beim Stab laufen die Fäden zusammen. Er nimmt unter anderem folgende Funktionen für den Bereich Hochschulen wahr:
- Bearbeitung politischer Geschäfte
- Reporting- und Controlling-Aufgaben
- Koordination der Hochschulgeschäfte
- Leitung und Umsetzung von Projekten
- Interne Kommunikation
Unsere Abteilungen
Hochschulpolitik
Wir setzen uns für eine qualitativ hochstehende, national und international erfolgreiche Forschung und Hochschulbildung ein. Dieses Ziel erreichen wir mittels interkantonaler Trägerschaften von Hochschulinstitutionen und einer aktiven Mitgestaltung der Schweizer Bildungs- und Forschungslandschaft.
Bund und Kantone sorgen gemeinsam für die Koordination des Hochschulwesens
Gemäss Bundesverfassung sind Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination des Hochschulwesens zuständig. Die Institutionen selbst sind in der nationalen Dachorganisation swissuniversities zusammengeschlossen.
Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) ist auf nationaler Ebene das oberste hochschulpolitische Organ. Sie tagt als Plenarversammlung oder als Hochschulrat.
In der Plenarversammlung sind die Vorsteherinnen und Vorsteher der 26 kantonalen Bildungs- oder Erziehungsdepartemente vertreten. Das Fürstentum Liechtenstein wirkt als ständiger Gast mit und hat beratende Stimme.
Im Hochschulrat vertreten sind neben dem Kanton Basel-Stadt dreizehn weitere Kantone (AG, BE, FR, GE, GR, LU, NE, SG, SZ, TI, VD, VS, ZH). Der Hochschulrat behandelt Geschäfte, welche die Aufgaben der Hochschulträgerschaften betreffen.
Rechtliche Grundlagen
Seit 2015 werden die Universitäten sowie die Fachhochschulen auf der gleichen nationalen Gesetzesgrundlage gesteuert: dem Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG).
Die Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) regelt den gleichberechtigten interkantonalen Zugang zu den Universitäten und die Abgeltung der Kantone an die Trägerschaften der Universitäten. Die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) regelt den interkantonalen Zugang zu den Fachhochschulen und die Abgeltung, welche die Wohnsitzkantone der Studierenden den Trägern von Fachhochschulen leisten.
Alle relevanten gesetzlichen Grundlagen im Hochschulbereich des Kantons Basel-Stadt finden Sie hier aufgelistet:
Grundlagen auf Bundesebene
- Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG)
- Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG)
- Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG)
Interkantonale Grundlagen
- Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV)
- Interkantonale Fachhochschulvereinbarung ab 2005 (FHV)
- Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)
- Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen
Bikantonale Grundlagen
- Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel
- Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel (Immobilienvereinbarung, ImmoV)
- Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts
Vierkantonale Grundlagen
Grundlagen auf Kantonsebene
Häufig gesucht
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