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Abteilung Kinder- und Jugenddienst

Im Mittelpunkt der Arbeit des Kinder- und Jugenddienstes (KJD) stehen der Kindesschutz, die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Frühe Förderung. Hier finden Sie einen Überblick über unsere Dienstleistungen.

Über uns

Wir nehmen Aufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wahr. Wir setzen vereinbarte (also freiwillige) und gesetzliche Massnahmen um. Gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern sorgen wir für Bedingungen, in denen Kinder und Jugendliche gut aufwachsen und sich entwickeln können. Das Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu schützen, das Kindeswohl zu sichern und die Chancengerechtigkeit zu fördern. 

Im Zentrum für Frühförderung (ZFF) fördern wir Babys und Kleinkinder und unterstützen ihre Eltern, unter anderem mit Heilpädagogik, Logopädie und Elternbildung.

Leitung

Mark Wyss
Leiter Kinder- und Jugenddienst

Angebote des KJD für Familien, Kinder und Jugendliche

Eltern, Kinder und Jugendliche können sich bei persönlichen oder familiären Problemen an unser Intake-Team wenden. Wir prüfen die Umstände, informieren über Handlungsmöglichkeiten und vermitteln Hilfe. Bei Bedarf vereinbaren wir eine Zusammenarbeit mit den Eltern. Wir arbeiten darauf hin, dass die Eltern gemeinsam mit den Fachpersonen Hindernisse beseitigen und Probleme lösen. Um das Angebot in Anspruch zu nehmen, müssen die Erziehungsberechtigen bereit sein, mit uns zusammenzuarbeiten und Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt haben.

Intake-Team des Kinder- und Jugenddienstes

Vormittags von 8 bis 12 Uhr nimmt das Intake-Team Anfragen entgegen.

Ergänzende Hilfen zur Erziehung

Wir organisieren und koordinieren ergänzende Hilfen zur Erziehung. Das sind zum Beispiel Familienbegleitung oder Aufenthalte in einer Institution oder Pflegefamilie. Wir klären mit den Sorgeberechtigten die Finanzierung.

Angebote für Schulen und Fachstellen aus dem Netzwerk Kinderschutz

Lehrpersonen und Fachpersonen von Stellen aus dem Netzwerk Kinderschutz können uns bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung beiziehen. Die Voraussetzung ist, dass die Eltern damit einverstanden sind. In einem Gespräch mit der Familie schätzen wir gemeinsam die Situation ab. Im Anschluss entscheiden wir, wie angemessen auf die Situation reagiert werden kann.

Angebote für die KESB und das Zivilgericht

Abklärungen

Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder des Zivilgerichts klären wir die familiären Verhältnisse in Bezug auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung ab. Dazu verfassen wir einen Abklärungsbericht. Auf der Grundlage dieses Berichts entscheiden die Auftraggebenden, ob sie Massnahmen zum Schutz des Kindes oder des/der Jugendlichen ergreifen. 

Mandatsführungen und rechtliche Vertretungen

Wir führen für die KESB und das Zivilgericht Beistandschaften und Vormundschaften. Unsere Beistandsperson berät und unterstützt die Eltern in der Sorge um das Kind. Falls es nötig ist, kann sie das Kind rechtlich vertreten.

Angeordnete Beratung bei Trennung und Scheidung

Die KESB oder das Zivilgericht kann uns beauftragen, mit den Eltern bei einer Trennung oder Scheidung eine angeordnete Beratung durchzuführen. Gründe dafür können beispielsweise Konflikte über die elterliche Sorge, die Obhut oder das Besuchsrecht sein. Ziel ist es, eine durch die Eltern erarbeitete Vereinbarung über die strittigen Punkte zu entwickeln.

Erstintervention nach häuslicher Gewalt

Nach Vorfällen von häuslicher Gewalt mit Polizeieinsatz informiert uns die KESB. Wir schicken Fachpersonen zur betroffenen Familie. Diese sprechen mit den beteiligten Personen und dem Kind über den Gewaltvorfall, schätzen die Belastungssituation ein und vermitteln Hilfe.

Weitere Aufgabe

Pflegebeiträge für Minderjährige

Wir prüfen Anträge für Beiträge an die unentgeltliche Pflege und Betreuung von dauernd pflegebedürftigen Minderjährigen zu Hause. Wir sind auch für die Abrechnung zuständig.

Kontakt

Kinder- und Jugenddienst (KJD)

Karte von Basel-Stadt
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Leonhardsstrasse 45
4051 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr

Neuanmeldungen:
Montag bis Freitag
8.00–12.00 Uhr

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