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Formulare für die ordentliche Einbürgerung

Wer muss für die ordentliche Einbürgerung welche Formulare ausfüllen und welche Dokumente einreichen? Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen für eine reibungslose Einbürgerung.

Allgemeine Informationen zur Antragsstellung

Erfüllen Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen? Dann können Sie die notwendigen Formulare für die Einbürgerung online oder telefonisch (061 267 70 70) beziehen.

Schicken Sie die ausgefüllten Formulare und die erforderlichen Dokumente per Post an die Abteilung Einbürgerungen. Das Gesuch gilt als eingereicht, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig ausgefüllt und nicht älter als drei Monate sind.

Ehegatten und eingetragene Partnerinnen und Partner können sich einzeln oder gemeinsam einbürgern lassen, wenn beide die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unmündige Kinder werden in der Regel in die Einbürgerung der Eltern einbezogen.

Kinder und Jugendliche, welche die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, können sich selbstständig ab 12 Jahren und mit Zustimmung der Eltern oder des Inhabers der elterlichen Sorge alleine einbürgern lassen.


Übersicht der Antragsdokumente

Für den Antrag werden die folgenden Dokumente im Original benötigt:

  • Steuerausweis (im Original, nicht älter als 3 Monate)
    Einreichen ab 19 Jahren, aktuelle und frühere Wohngemeinden der letzten 5 Jahre. Für den Kanton Basel-Stadt kann das Formular bei der Steuerverwaltung online bestellt werden.
     
  • Formulare für den Einbürgerungsantrag sind je nach Konstellation auszufüllen und mit den oben erwähnten Originaldokumenten abzugeben.
     
  • Fotokopie des aktuellen Passes oder der Identitätskarte von allen im Gesuch eingeschlossenen Personen.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation benötigen Sie gegebenenfalls zusätzlich:

  • Wohnsitzbestätigungen für allfällige Wohnsitze in der Schweiz ausserhalb des Kantons Basel-Stadt (im Original)
    Wohnsitzbestätigungen der letzten 10 Jahre für Wohnsitze ausserhalb des Kantons Basel-Stadt.
     
  • Auszug aus dem Betreibungs- und Verlustscheinregister der früheren Wohngemeinden innerhalb der letzten 5 Jahre (im Original, nicht älter als 3 Monate)
    Ab 16 Jahren, frühere Wohngemeinden der letzten 5 Jahre, wenn Sie während dieser Zeit nicht immer im Kanton Basel-Stadt gewohnt haben.

Wichtige Hinweise:

  • Sind Sie innerhalb der letzten drei Jahre in den Kanton Basel-Stadt zugezogen? Dann lassen Sie sich bitte telefonisch oder online beraten, welche weiteren Dokumente Sie vielleicht noch brauchen.
     
  • Es werden nur Gesuche entgegengenommen, die komplett und mit allen erforderlichen Formularen und Dokumenten eingereicht worden sind.

Schwierige persönliche Verhältnisse nach Art. 12 BüG und § 12 BüRG

Personen, die aufgrund von persönlichen Verhältnissen die Einbürgerungsvoraussetzungen des Sprachnachweises oder der Teilnahme am Wirtschaftsleben nicht erfüllen, wie zum Beispiel durch:

  • Ausgeprägte Lern- Lese- oder Schreibschwäche
  • Unverschuldete Sozialhilfeabhängigkeit aufgrund Erwerbsarmut, Betreuungsaufgaben, Krankheit, Behinderung oder erstmalige formale Bildung, 

lassen sich bitte zuerst telefonisch beraten und füllen zusätzlich das Formular 7 (Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse; PDF) aus.

Personen mit unverschuldetem Sozialhilfebezug oder Ergänzungsleistungen können zusätzlich ein Gesuch um (Mit)Finanzierung (PDF) der kommunalen Gebühren der Stadt Basel und kantonalen Gebühren einreichen. Bitte lesen Sie dazu folgende Richtlinien (PDF).


Online-Prüfung

Wollen Sie prüfen, ob Sie ein Einbürgerungsgesuch stellen können? Klicken Sie sich durch den Online-Fragebogen. Dort werden die wichtigsten Voraussetzungen abgefragt.

Hier geht es zur Online-Prüfung

Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung prüfen.


Hinweise zum Ausfüllen der Formulare

Beachten Sie vor dem Ausfüllen der Dokumente unbedingt die folgenden Hinweise:

  • Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig sind, bevor Sie das Gesuch einreichen.
  • Wo vermerkt, dürfen die Dokumente bei der Einreichung des Gesuchs nicht älter als 3 Monate sein.
  • Es gibt einige Dokumente, die Sie bei anderen Behörden oder Dritten ausfüllen lassen oder bestellen müssen.
  • Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
  • Verwenden Sie für das Zusammenhalten der Dokumente nur Büroklammern.
  • Ordnen Sie die Dokumente in der Reihenfolge der fortlaufenden Nummern oben rechts auf den Formularen, bevor Sie sie uns persönlich übergeben. Damit erleichtern Sie sich und uns die Kontrolle darüber, ob alle Dokumente vorhanden sind.

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