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Abfälle von Take-away-Betrieben

Für Take-away-Anbieterinnen und -Anbieter gilt eine Abfalleimerpflicht. Setzt Ihr Betrieb ausschliesslich Mehrweggeschirr ein, wird er von der Pflicht befreit.

Abfalleimerpflicht

Die Abfalleimerpflicht für Take-away-Anbieterinnen und -Anbieter verlangt, dass Betriebe, welche Getränke oder Nahrungsmittel in Einwegverpackungen zum unmittelbaren Verzehr verkaufen, während der Betriebszeiten einen Abfalleimer vor ihrem Verkaufslokal aufstellen und die Abfälle auf eigene Kosten entsorgen.

Mit dem Aufstellen eines Abfalleimers leistet Ihre Verkaufsstelle, die Einwegverpackungen anbietet, einen Beitrag zur Reduktion von Littering in Basel-Stadt und Sie tragen die Kosten für die Abfallentsorgung mit. Zuwiderhandlungen werden mit 50 Franken gebüsst.

Die Abfalleimerpflicht soll die anhaltende Zunahme der Abfälle, welche hauptsächlich im öffentlichen Raum anfallen, begrenzen. Zudem haben Kundinnen und Kunden, aber auch Passantinnen und Passanten die Möglichkeit, unterwegs anfallende Abfälle zu entsorgen.

Wenn Ihr Take-away-Betrieb zu 100 Prozent auf ein Mehrwegsystem umstellt, ist er von der Abfalleimerpflicht befreit.

Rücknahmepflicht von PET-Getränkeflaschen und Alu-Getränkedosen

Wenn Sie PET-Getränkeflaschen und Alu-Getränkedosen verkaufen, müssen Sie Ihren Kundinnen und Kunden während der Öffnungszeiten eine sichtbare Rücknahmestelle anbieten. 

Sie können entweder einen entsprechenden Sammelbehälter aufstellen oder die PET-Getränkeflaschen und/oder Alu-Getränkedosen via Verkaufstheke zurücknehmen. Im Fall einer Rücknahme via Verkaufstheke müssen Sie Ihre Kundinnen und Kunden mit einem Informationsblatt, Bild oder Signet darüber in Kenntnis setzen.

Mitglieder des Vereins IGORA sind von der Rücknahmepflicht von Alu-Getränkedosen befreit.

Mehrweggeschirr

Möchten Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen im Kanton Basel-Stadt Mehrweggeschirr zum Einsatz kommt?

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